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BKA durchsucht bei 129a-Beschuldigten ErmittlungsaktenBündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens Für den Nachmittag hatte der Beschuldigte ein Gespräch mit seinen VerteidigerInnen geplant, was dem BKA durch seine Überwachung wohl bekannt war. „Bei der Durchsuchung hat der anwesende Beamte die Unterlagen, mit denen sich der Beschuldigte auf das Gespräch vorbereitet hat, durchgesehen und nach handschriftlichen Notizen gesucht. Das ist selbstverständlich illegal und eine stärkere Einschränkung der Rechte auf faire Verteidigung ist kaum vorstellbar,“ kommentierte Christina Clemm, die Anwältin von Andrej Holm das Vorgehen der Bundesanwaltschaft. „Offenbar steht die Bundesanwaltschaft sehr unter Druck und versucht mit allen Mitteln, Gründe für ihre Beschwerde gegen die Haftverschonung meines Mandanten zu finden.“ Weitere Informationen finden Sie unter Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens |
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