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Guantánamo in DeutschlandPressemitteilung, 21. August 2007 Unmenschlicher Umgang mit Beschuldigten Am 31.07.2007 verhaftete das BKA Oliver R., Axel H. und Florian L., nachdem sie versucht haben sollen, drei Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu setzen. Wie erst jetzt bekannt wurde, kam es in diesem Zusammenhang zu schweren Übergriffen bei der Verhaftung durch das BKA. Weiterhin unterliegen die Beschuldigten extremen Haftbedingungen. Mit dem Sack über dem Kopf auf der Straße Den Verhafteten wurden Säcke über die Köpfe gezogen, alle drei wurden in dünne, weiße Plastik-Overalls gesteckt und sie mussten gefesselt über einen langen Zeitraum auf der Straße liegen. Am nächsten Tag wurden die Drei und der später festgenommene Sozialwissenschaftler Dr. Andrej H. mit großer medialer Inszenierung im Helikopter nach Karlsruhe geflogen. Oliver R. und Axel H. wurden in den zwischenzeitlich zerrissenen Anzügen dem Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt und erst nach Beschwerden der Anwälte bekamen sie normale Kleidung. Isolationshaftbedingungen Letzten Donnerstag wurde Axel H. erstmalig Familienbesuch im Beisein von drei BKA-Beamten genehmigt. Das dortige Szenario als Besuch zu titulieren ist blanker Hohn und hat dem Recht des siebenjährigen Sohnes seinen Vater zu besuchen in keinerlei Art und Weise Rechnung getragen. Der Junge und die Mutter des Kindes saßen an einem breiten Tisch und eine ca. 30 cm hohe Glasscheibe unterband jegliche Möglichkeit für eine herzliche Begrüßung. Neben Axel H. saß auf jeder Seite ein BKA-Beamter, ein weiterer platzierte sich direkt neben seinem Sohn. Dem Sohn wurde nicht gestattet, seinen Vater zu umarmen oder zu berühren. Von dieser Situation derart eingeschüchtert hat der Siebenjährige keinen Ton herausgebracht. Wir fordern die sofortige Entlassung der Gefangenen aus der Untersuchungshaft, die Einstellung des Verfahrens nach § 129a und die Abschaffung der §§ 129, 129a und 129b. Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens |
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