|
Rechtsanwältin kritisiert erneute Hausdurchsuchungen nach 129aPressemitteilung des Anwaltsbüros Britta Eder „Verfahren nach §129a werden in über 95% der Fälle ohne Verfahren eingestellt und dienen dementsprechend in den meisten Fällen lediglich zur Einschüchterung und Ausforschung unliebsamer politischer Strukturen. Nach den Hausdurchsuchungen vor dem G8 Gipfel wird erneut wahllos und ohne Erkenntnisse über Tatsachen ermittelt. Dadurch wird eine künstliche Terrorismusangst im Inneren geschürt.“ kommentiert Britta Eder, Rechtsanwältin eines Betroffenen und Vorstandmitglied im Republikanischen AnwältInnenverein. Auch in diesem Fall geht es offensichtlich eher darum, politisch denkende und engagierte Menschen auszuforschen und einzuschüchtern, als tatsächlich Straftaten aufzuklären. Nicht anders ist erklärlich, dass Wohnungen von Personen durchsucht worden sind, von denen zwei der Betroffenen bereits vor ca. 3 Monaten einen Peilsender unter ihrem Fahrzeug fanden und dies auch öffentlich machten. Wie angesichts dessen Gericht und Polizei noch ernsthaft davon ausgehen konnten, konkrete Beweise zu finden, ist unverständlich. „Auch in diesem Verfahren lassen sich den Durchsuchungsbeschlüssen keine Tatsachen entnehmen die auf eine konkrete Tatbeteiligung auch nur einer der Betroffenen an einem der Anschläge hinweisen“ so RAin Eder weiter. Die Durchsuchungsbeschlüsse lesen sich eher dahingehend, dass die Betroffenen ins Visier der Strafverfolgungsorgane gekommen sind, weil sie vermeintlich mit anderen Personen Kontakt hatten. Die Durchsuchungen lassen sich dementsprechend als auf eine Art Kontaktschuld gegründet deuten. Für weitere Rückfragen steht Ihnen auch gerne RA Eder unter der Tel. Nummer: 040- 32033757 zur Verfügung. |
Move / Posters / FotosSuchen |