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BUNDESWEHR-EINSATZ ÜBER HEILIGENDAMM: SPD will die Tornado-Fotos von G-8-Camps sehenSpiegel-Online 16. Juni 2007 16. Juni 2007 Berlin - So schnell wie möglich wollen die Abgeordneten der SPD von Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) einen ausführlichen Bericht mit allen Details über den umstrittenen Einsatz von zwei Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr im Vorfeld des G-8-Gipfels. “Wir brauchen alle Koordinaten und auch die geschossenen Aufnahmen, um zu entscheiden, ob die Aufklärungsflüge wirklich korrekt waren”, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold SPIEGEL ONLINE. Innerhalb der Fraktion herrscht Unmut über den Einsatz der beiden mit Kameras ausgestatteten Jets vor dem Heiligendamm-Gipfel. Die Erklärung, es habe sich um eine juristisch korrekte Amtshilfe der Bundeswehr gehandelt, reicht vielen aus der SPD-Fraktion nicht. Die Abgeordneten erwarten von Minister Jung schon Anfang der kommenden Woche ein umfangreiches Dossier, auch mit den über der Ortschaft Reddelich in Mecklenburg-Vorpommern gemachten Aufnahmen. Erst nach der Prüfung könne man den Vorgang bewerten, hieß es. Nach Bekanntwerden der Flüge war eine Diskussion entbrannt, ob der Einsatz der Bundeswehr verfassungskonform war. Aus der SPD wurde aber vor allem die Symbolik des Einsatzes von Tornados gegeißelt, der möglicherweise auch für eine Einschüchterung der Protestler gesorgt haben könnte, die zu der Zeit bereits ihre Camps nahe des Ortes Reddelich aufgebaut hatten. Zudem wolle man wissen, warum die Polizei die benötigten Aufnahmen nicht selbst machen konnte. Die rote Linie auf den Späh-Bildern Innerhalb der SPD-Fraktion messen die Abgeordneten einer Prüfung der von den hoch auflösenden Kameras der Tornados geschossenen Bilder besondere Aussagekraft zu. Wenn sich anhand der Fotos erkennen lasse, dass nur Überblicksfotos gemacht wurden, die Manipulationen an Straßen erkennen lassen, wäre dies als Amtshilfe gerechtfertigt, hieß es. Stelle sich aber heraus, dass man auf den Bildern einzelne Protestler erkennen könne, wäre “die rote Linie” überschritten. Grundsätzlich sind die Recce-Tornados in der Lage, bis ins Detail genaue Aufnahmen aus großer Höhe zu schießen. Erst kürzlich hatte sich der Minister selbst erstaunt über die Fähigkeiten der Bundeswehrmaschinen gezeigt. Bei Übungsflügen hatten die Piloten auch das Haus des Politikers im Rheingau fotografiert. Auf den Bildern, so berichtete Jung im kleinen Kreis, habe er in seinem Garten Bäume, Sträucher und Gartenmöbel gestochen scharf erkennen können. Wegen der Fähigkeiten wurden die Tornados von der Nato auch für Afghanistan angefordert. Erst nach dem Gipfel war bekannt geworden, dass im Mai und am 5. Juni 2007 zwei Tornados zur Aufklärung das Gebiet nahe des Tagungsortes des G-8-Gipfels überflogen und dabei Luftaufnahmen gemacht hatten. Die Bundeswehr erklärte, es habe sich um eine vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern angeforderte Hilfsleistung gehandelt, um Manipulationen an Straßen oder mögliche Lager für Waffendepots oder Ähnliches zu entdecken. Diese Amtshilfe sei durch den Artikel 35 des Grundgesetzes gedeckt, so die Darstellung des Ministeriums. Warum eigentlich im Tiefflug? Die Aufregung um den Einsatz führte intern auch zu Untersuchungen bei der Bundeswehr. Minister Jung veranlasste eine Prüfung, warum die Tornados am 5. Juni im Tiefflug in einer Höhe von etwa 150 Metern über die Ortschaft und ein bereits errichtetes Protestcamp hinwegdonnerten. Deshalb wurden bereits die Piloten befragt. Der Bericht soll am Freitag oder am Montag fertig sein. Aus dem Ministerium war zu erfahren, dass der Tiefflug nötig war, da an dem betreffenden Tag tief liegende Wolken Aufnahmen aus großer Höhe unmöglich gemacht hätten. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele will den Vorgang weiterhin vom Verfassungsgericht prüfen lassen. Allerdings ist noch unklar, ob die grüne Fraktion im Bundestag oder Protestler aus den überflogenen Camps als Kläger auftreten sollen. “Wir arbeiten intensiv an der Klage und werden sie auch stellen”, sagte Ströbele. Interessant für die Klärung sei möglicherweise auch die Entscheidung aus Karlsruhe zum Tornado-Einsatz in Afghanistan, die am 3. Juli verkündet werden soll. Schon nach den ersten Meldungen hatte ein anerkannter Verfassungsrechtler den Einsatz als verfassungswidrig gegeißelt. “Die Verfassung deckt einen solchen Einsatz nicht”, sagte der Völkerrechtsprofessor Daniel Erasmus Khan SPIEGEL ONLINE. Demnach sei der Artikel 35 des Grundgesetzes “viel zu weit ausgelegt” worden. “Es geht im Grundgesetz um Naturkatastrophen oder schwere Unglücksfälle, und ein solcher lag hier, auch nach den Krawallen in Rostock, sicherlich nicht vor”, sagte Khan. Amtshilfe nur sehr begrenzt möglich In Karlsruhe könnte nun geklärt werden, ob die Späh-Tiefflüge durch das Grundgesetz, das eine solche Amtshilfe im Artikel 35 regelt, gedeckt waren. Demnach kann die Bundeswehr nur bei einer “Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall” von den Ländern angefordert werden. Khan wies darauf hin, dass eine Klärung in der “Grauzone”, die in dieser Frage bestehe, dringend nötig sei. Dieser Meinung schloss sich auch der Göttinger Völkerrechtler, Professor Andreas Paulus, an. Der Grünen-Politiker Ströbele erhob zudem den Vorwurf der Verschleierung gegen das Verteidigungsministerium. Demnach habe er bereits kurz nach dem Vorfall in Reddelich Anfragen an das Ministerium gestellt, sei aber bis zu der Antwort vom 12. Juni abgespeist worden. Schon Wochen vor dem Gipfel hatte Ströbele zudem konkrete Nachfragen zum Einsatz der Armee beim Gipfel gestellt. Nach seiner Darstellung sei ihm jedoch wiederholt gesagt worden, die Armee helfe ausschließlich bei logistischen Maßnahmen wie dem Transport von Tagungsteilnehmern. Das Parlament sei in diesem Fall erneut “hinters Licht geführt” worden, monierte Ströbele nun. Der Politiker vermutet, dass die Regierung - allen voran Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) - mit solchen Einsätzen “schleichend den regelmäßigen Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Realität” machen wolle. Gegen dieses Vorhaben, so Ströbele, würden die Grünen auch weiterhin vorgehen. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0%2C1518%2C488857%2C00.html |
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