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Juristischer Teilerfolg für die Gipfel-StürmerWelt 29. Mai 2007 Von Iris Marx Sicherheit kontra Meinungsfreiheit: Das Schweriner Verwaltungsgericht hat erneut ein von der Rostocker Polizei verhängtes Versammlungsverbot im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt. Nachdem am Freitag dasselbe Gericht bereits das Verbot eines Sternmarsches am 7. Juni in der Nähe des G-8-Zauns bei Heiligendamm unter Auflagen erlaubte, ist nun auch der Bereich um den Militärflughafen Rostock-Laage zwischen dem 5. und 6. Juni für Protestaufmärsche freigegeben. Polizei legt Beschwerde gegen beide Beschlüsse ein Die Grünen kritisieren schwarz-rote Sicherheitspolitik Auch die Organisatoren der geplanten Blockaden gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm erwarten wegen der Kriminalisierung“ der Gipfelgegner in den vergangenen Wochen eine große Mobilisierung, sagte ein Sprecher der Kampagne Block G8 am Dienstag in Bad Doberan. Die Demonstranten wollen die Zufahrtsstraßen nach Heiligendamm blockieren und so die Gipfelteilnehmer von allem abschneiden, was nicht per Hubschrauber eingeflogen werden kann. Wenn dadurch der Gipfel gestört oder verzögert werde, sei dies bereits ein großer Erfolg, hieß es. Bereits am Montag und Dienstag ist es während der Asem-Konferenz bei einem Treffen der asiatischen und europäischen Außenminister zu heftigen Protesten in Hamburg gekommen. Die Polizei ging mit Wasserwerfern vor und nahm 34 Demonstranten wegen Landfriedensbruch, Angriffen auf Polizisten oder der Herstellung von Molotow-Cocktails fest. 86 Menschen wurden in Gewahrsam genommen. Nach Polizeiangaben wurden zwei Beamte und zwei Demonstranten verletzt. 150 Polizisten hätten Augenreizungen erlitten, weil sie von Demonstranten mit Reizgas besprüht worden seien. |
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