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VG-Urteil: Sternmarsch-Bündnis legt Beschwerde einPressemitteilung 26. Mai 2007 Das Sternmarsch-Bündnis legt Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin ein. Das Gericht hatte am Freitag zwar das Demonstrationsverbot der Polizei teilweise außer Kraft gesetzt. Allerdings waren mit dem Beschluß unakzeptable Auflagen verbunden. Zudem hält das Bündnis weiter an der Demonstration zum Tagungshotel der G8-Delegierten fest. Der Abstand zum Zaun von 200 Metern wird nicht akzeptiert: “Die Notwendigkeit einer ‘Pufferzone von 200 m’ ist nicht hinreichend begründet”, erklären die Anwälte Carsten Gericke, Ulrike Donat und Cornelia Ganten-Lange. Bei Castor-Transporten betrug das Demonstrationsverbot maximal 50 Meter beiderseits der Bahngleise. “Diese Einschränkung des Demonstrationsrechts wollen wir nicht noch weiter untertunneln”, kritisiert Susanne Spemberg vom Sternmarsch-Bündnis. Inzwischen wird die Landstraße L 12, eine der angemeldeten Routen, von der Bundeswehr mit NATO-Draht eingezäunt. “Die Straße ist damit für die Durchführung einer Versammlung faktisch untauglich geworden. Die Antragsgegnerin hat durch die Errichtung weiterer Zäune die faktische Vereitelung der Versammlungsfreiheit zu verantworten” kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat. Auch das Gericht hatte die Route auf der L 12 nicht bestätigt. Die Vorbereitungsgruppe verzichtet nun darauf, sie gerichtlich durchzusetzen. “Wir wollen nicht in einem Käfig demonstrieren”, erklärt Susanne Spemberg. Demgegenüber wird im Beschluß des VG den Veranstaltern auferlegt dafür zu sorgen, dass der Verkehr entlang der Landstraße L 12 nicht durch Blockaden beeinträchtigt wird. Das Bündnis lehnt die Auflage ab. “Wir sehen nicht ein warum wir für eine Strecke verantwortlich sein sollen auf der wir gar nicht demonstrieren dürfen” kritisiert das Bündnis. Mit der Auflage wird den Veranstaltern ein hohes persönliches Risiko auferlegt. Die Bundeswehr errichtet weitere Sperranlagen. Obwohl die Versammlungen am Zaun Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung sind werden damit Einschränkungen des Demonstrationsrechts vorweggenommen. Mit der Freihaltung der L 12 sind etwaige Zugangswege für Logistik, Verkehr von Begleit- und Hilfspersonal sowie Rettungswege gesichert. Hiermit entfällt das Argument von “Kavala”, dass sämtliche Straßen gebraucht würden. Auch anderen Strecken wurde nicht in ursprünglicher Form entsprochen. Wegen “Verkehrsbehinderungen für Medienvertreter und Tagungsmitarbeiter” soll die Demonstration auf Hilfsrouten ausweichen. “Der Zugang dieser Personen steht allerdings unterhalb des Rechtsgutes ‘Versammlungsfreiheit’, ihr Rechtsgut ‘Leben und Gesundheit’ ist von der Versammlung nicht bedroht” kontern die Anwälte. Das Verwaltungsgericht hatte die Position der “BAO Kavala” übernommen und bestätigt, dass die Anwesenheit von 11.000 Demonstranten innerhalb des Zauns einen “polizeilichen Notstand” bedeuten würde. Daher könne der Abschlusskundgebung am Kempinski-Hotel nicht wie angemeldet entsprochen werden. “Diese Erwägungen gelten jedoch nicht in gleicher Weise für eine begrenzte, weit geringere Teilnehmerzahl”, folgern die Anwälte. Die Veranstalter haben sich daher nach eingehenden Beratungen entschlossen, am Motto des Sternmarschs festzuhalten: “Den Protest nach Heiligendamm tragen”. Von den 6 inhaltlichen Themenschwerpunkten des Sternmarschs werden je 100 Personen stellvertretend für den Protest eine Demonstration durch die Schleuse in Hinter Bollhagen nach Heiligendamm durchführen. Die Teilnehmer dieser Demonstration werden vom Bündnis bestimmt. Ein “polizeilicher Notstand” dürfte hier kaum mehr angenommen werden können. Die Abschlusskundgebung soll also wie geplant vor dem Kempinski Grand Hotel stattfinden. |
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