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Bündnis Rostock-Laage: Eilantrag zum Demonstrationsverbot in Rostock-Laage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereichtPressemitteilung 21. Mai 2007 Mit Schriftsätzen vom heutigen Tag haben auch die Anmelder von Kundgebungen im Bereich des Flughafens Rostock-Laage durch ihre Rechtsanwälte Hans-Eberhard Schultz aus Bremen und Claus Förster aus Berlin bei der Polizeidirektion Rostock (Abteilung „Kavala“) Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung erhoben und zugleich Schrift beim Verwaltungsgericht Schwerin Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch eingereicht. Der dem Europäischen Parlament angehörende Abgeordnete Tobias Pflüger und der Verein „Deutscher Friedensrat e. V.“ haben den Bereich des Flughafens Rostock-Laage als Kundgebungsort gewählt, weil an ihm wie an keinem Ort die Verbindung zwischen Militarisierung und G-8-Politik sichtbar wird. Der Flughafen ist ein wichtiger militärischer Stützpunkt; zugleich werden die Staatsoberhäupter und Regierungschefs der G-8-Staaten dort starten und landen. Die Anmelder erklären zu dem Eilantrag: „Wir wehren uns damit gegen den grundgesetzwidrigen Versuch über die am 16. Mai ergangene Allgemeinverfügung den Protest gegen den G8 Gipfel auszusperren. Die Allgemeinverfügung ist ebenso wie der Zaun um Heiligendamm eine beredtes Zeugnis dafür, dass sich die RepräsentantInnen der G8 unter zunehmendem Legitimationsdruck fühlen und sich des Widerstandes gegen ihre neoliberale Politik bewusst sind. Das flächendeckende Verbot reiht sich in die Versuche ein, über Repressionsmaßnahmen jede Kritik und Gegenaktivität zu kriminalisieren und Menschen davon abzuhalten vor Ort gegen Armut, Hunger und Krieg als Folgen der Politik der G8 zu demonstrieren. Diese Strategie wird scheitern. Jetzt erst recht! Wir bestehen auf unserem Recht, an dem Ort zu demonstrieren, an dem die Gipfeldelegierten ankommen. Wir werden alle juristischen Mittel einsetzen um das grundgesetzlich verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen und die Kampagne von Herrn Schäuble den G-8-Gipfel zur massiven Einschränkung und Aufhebung von Bürgerinnen und Freiheitsrechten zu benutzen als das zu entlarven was sie ist: eine Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik. Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht müssen gerade auch in Heiligendamm gewahrt bleiben.“ In der mit den Anlagen 57 Seiten umfassenden Antragsschrift führen die Rechtsanwälte Schultz und Förster aus, dass dem Antrag stattzugeben ist. Die Allgemeinverfügung ist formell und materiell rechtswidrig. Ein Versammlungsverbot setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit voraus. Diese ist nicht ersichtlich. Die von der Polizei für ihre Gefahrenprognose angeführten Zitate sind weitgehend aus dem Zusammenhang gerissen und ohne jeden Bezug zu den geplanten Versammlungen. Die Allgemeinverfügung stellt eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Der Versammlungsfreiheit gebührt für das Bundesverfassungsgericht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang. Die Versammlungsorte in Sichtweite zum Flughafen sind für die VersammlungsteilnehmerInnen unabdingbar, um ihre politischen Inhalte vermitteln zu können. Bei einer Aufrechterhaltung des Verbots können sie ihre Versammlungen nicht durchführen. Das Interesse der TeilnehmerInnen muss daher bei einer Güterabwägung Vorrang haben. Zudem ist die Polizeidirektion für den Erlass überhaupt nicht zuständig. Die vollständige Übertragung aller Aufgaben der Versammlungsbehörde durch eine Rechtsverordnung ohne formell-gesetzliche Grundlage widerspricht dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts. Für weitere Informationen stehen die Anmelder und ihre Rechtsanwälte gerne zur Verfügung. Kontakt: Bündnis zur Vorbereitung des Aktionstages Rostock-Laage gegen Krieg, Berlin, den 21. Mai 2007 |
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