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Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion RostockPolizei Rostock:Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Rostock Seite 1 Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts aus Anlass des G-8-Gipfeltreffens in Heiligendamm vom 06. bis 08.06.2007 A. Innerhalb der nachfolgend dargestellten Bereiche wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wie folgt eingeschränkt: I. Gebiet innerhalb der technischen Sperre um Heiligendamm zuzüglich 200 m (Ziff. I in Karte 1) und kleines Seegebiet vor Heiligendamm (Ziff. I in Karte 2): Alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel werden für den Zeitraum vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr untersagt. II. Gebiet um Heiligendamm (Ziff. II in Karte 1) und großes Seegebiet vor Heiligendamm (Ziff. II in Karte 2): 1. Alle unangemeldeten öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel werden für den Zeitraum vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr und 2. Alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel werden für den Zeitraum vom 05.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr untersagt. III. Gebiet um den Flughafen Rostock-Laage (Karte 3): Alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel werden für den Zeitraum vom 02.06.2007, 00.00 Uhr bis 08.06.2007, 24.00 Uhr untersagt. IV. Die Verbote zu I. bis III. treten spätestens außer Kraft, sobald alle gefährdeten Schutzpersonen aus dem Teilnehmerkreis des G-8-Gipfeltreffens das dargestellte Gebiet am 08.06.2007 seit mehr als einer Stunde verlassen haben. V. Die Karten 1 bis 3 und die darin enthaltenen Kennzeichnungen sowie textlichen Beschreibungen sind als Anhang 1 bis 3 Bestandteil dieser Verfügung. VI. Die sofortige Vollziehung der Ziffern I. bis V. dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. VII. Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. VIII. Die Verfügung und der Begründungstext sind in der Polizeidirektion Rostock, Blücherstraße 1 – 3, 18055 Rostock, Eingangshalle, ausgelegt und können dort vom 15.05. bis zum 08.06.2007 montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden. B. Begründung: Im Rahmen des G-8-Gipfels 2007 treffen sich vom 06. bis 08.06.2007 in Heiligendamm die Staats- und Regierungschefs der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Japans, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Förderation. Daneben sind auch die Europäische Kommission sowie die wichtigsten Weltorganisationen vertreten. Neben den Staats- und Regierungschefs der G-8-Staaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission reisen deren jeweilige Stäbe, Delegationen sowie Sicherheitskräfte an. Über die Delegationen der G-8-Staaten hinaus werden auch Delegationen der Entwicklungs- und Schwellenländer wie China und Brasilien sowie einige afrikanische Staaten vertreten sein. Es werden bis zu 22 Delegationen erwartet. Tagungsstätte wird die direkt am Ostseestrand gelegene Hotelanlage des Kempinski Grand Hotels sein. Die Staats- und Regierungschefs der G-8-Staaten werden voraussichtlich über den Flughafen Rostock-Laage an- und anschließend zum Tagungsort weiterreisen. Mit der Anreise besonders gefährdeter Personen ist bereits am 05.06.2007 zu rechnen. Neben der eigentlichen Tagung der acht Staats- und Regierungschefs ist mit Begleit- und Sonderprogrammen für ihre Partnerinnen und Partner sowie andere Delegationsmitglieder zu rechnen, die sich auf das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus erstrecken können. Als Staats- und Regierungschefs werden unter anderem am G-8-Gipfel teilnehmen: der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika George W. Bush, der Premierminister Kanadas Stephen Joseph Harper, der Premierminister Japans Shinzo Abe, der Premierminister des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Tony Blair, der Präsident der Französischen Republik Nicolas Sarkozy, der Ministerpräsident der Italienischen Republik Romano Prodi, die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Dr. Angela Merkel und der Präsident der Russischen Förderation Wladimir Putin. I. Voraussetzungen für die Beschränkung des Versammlungsrechts Diese Verfügung beruht auf § 15 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.11.1978 (BGBl. I S. 1790), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.03.2005 (BGBl. I S. 969) in Verbindung mit den §§ 35 und 41 Absatz 4 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2004 (GVOBl. S.106), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.03.2005 (GVOBl. S. 98). Gemäß § 15 Absatz 1 des VersG kann die zuständige Behörde eine Versammlung untersagen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Die Vorschrift umfasst auch die Möglichkeit, Demonstrationen innerhalb räumlich beschränkter Bereiche zu verbieten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1985, BVerfGE 69, 315 [362]). Die Versammlungsfreiheit hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann und ausnahmsweise zurückzutreten, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass dies zum Schutze gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfGE 69, 315 [349]). Insbesondere findet Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dort seine Grenzen, wo seine Ausübung durch den Grundrechtsträger auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen trifft (BVerwG, Urteil vom 23.03.1999, Az. 1 C 12/97). Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht die Einschränkung bzw. Auflösung ganzer Versammlungen zugelassen, wenn zu befürchten steht, dass die Versammlung oder der Aufzug im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder dass der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstrebt oder zumindest billigt (kollektive Unfriedlichkeit der gesamten Versammlung). II. Gefahrenprognose Zum Schutz der genannten Rechtsgüter ist es vorliegend erforderlich, Versammlungen innerhalb der in den Karten 1 bis 3 beschriebenen Bereiche für die oben unter A. näher bezeichneten Zeiträume zu untersagen. Es besteht gegenwärtig eine auf Tatsachen und Erkenntnisse gestützte Gefahrenprognose, dass hochwertige Rechtsgüter sowohl Dritter als auch der Allgemeinheit während und im Umfeld von Versammlungen gefährdet werden. 1. Anschlagsgefahr Das gemeinsame Auftreten mehrerer ausländischer Staats- und Regierungschefs sowie der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland erhöht die Wahrscheinlichkeit extremistischer oder terroristischer Anschläge. Für die genannten Personen bestehen teilweise höchste Gefährdungseinstufungen. Gefährdet sind sowohl das Leben und die Gesundheit der Staats- und Regierungschefs als auch von Anwohnern, Sicherheitskräften, Delegationsmitgliedern und Demonstranten, die im Fall eines Anschlags oder von Ausschreitungen unmittelbar betroffen wären. Gleiches gilt für Sachgüter von erheblichem Wert und das Ansehen der Bundesrepublik, die als Gaststaat für den Schutz der Staatsgäste verantwortlich ist. Das G-8-Gipfeltreffen besitzt auf Grund seiner Funktion als Lenkungsinstrument der Weltwirtschaft und auf Grund der Teilnahme von hochrangigen Politikern einen hohen Symbolcharakter. Das Gipfeltreffen bietet nicht zuletzt durch die begleitende Medienpräsenz eine ideale Plattform zur Artikulierung von Kritik an dem derzeitigen Weltwirtschaftssystem einschließlich politischer und militärischer Gesichtspunkte sowie des Umweltschutzes. Es ist deshalb mit hohen Teilnehmerzahlen bei den zu erwartenden Protestveranstaltungen zu rechnen. Insbesondere die USA und US-Präsident Bush sind zudem „Feindbilder“ für zahlreiche Gruppierungen. Hierzu zählen Linksextremisten, Rechtsextremisten, Umweltaktivisten, Globalisierungsgegner, Kriegsgegner sowie Gegner der Todesstrafe. Es ist stets damit zu rechnen, dass radikale Kräfte weltumspannend versuchen, Repräsentanten der US-amerikanischen Politik und hierdurch die USA als solche und deren Politik zu schädigen. Das größte Gefährdungspotenzial hinsichtlich der Anschlagsqualität dürfte grundsätzlich sowie auch im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus erwachsen. Nach derzeitiger Gefährdungseinschätzung zum islamistischen Terrorismus/Nahost muss die Bundesrepublik Deutschland als Teil eines die gesamte Welt umfassenden Gefahrenraumes angesehen werden und liegt somit auch im Zielspektrum terroristischer Gruppierungen. Wie die versuchten Anschläge auf den öffentlichen Personennahverkehr vom 31.07. und 01.08.2006 in Koblenz und Dortmund zeigen, hat die Bedrohung aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar erreicht. Die Sicherheitsbehörden der Staaten der westlichen Welt gehen seit den Anschlägen vom 11.09.2001 in New York davon aus, dass Täter aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus neben der symbolischen Wirkung ihrer Taten insbesondere versuchen, größtmögliche Personenschäden anzurichten. Im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel in Heiligendamm dürfte dem symbolischen Aspekt eines Anschlages die größte Bedeutung zukommen. Auf Grund des hohen internationalen Medieninteresses bietet dieses Ereignis eine ideale mediale Plattform zur Darstellung eigener Interessen und Ansichten. Die Anwesenheit hoher Staatsgäste der G-8-Staaten wirkt sich dabei grundsätzlich gefahrerhöhend aus. Denn insbesondere für islamistische Terroristen stellen die westlichen Industriestaaten das Hauptfeindbild dar. Vor dem Hintergrund der internationalen politischen Entwicklungen besteht eine latente Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus. a. Vereinigte Staaten von Amerika – USA Es besteht vor allem eine Gefährdung des US-Präsidenten Bush und der USamerikanischen Delegation. Die USA sind die größte Militärmacht sowie Volkswirtschaft der freien Welt. Den Vereinigten Staaten von Amerika kommt damit zwangsläufig eine politische Führungsrolle zur Gewährleistung von Sicherheit, Freiheit und wirtschaftlichen Interessen für die westlichen Demokratien zu. Die herausragende politische Stellung der USA, welche sich in einem weltweiten politischen, wirtschaftlichen und militärischen Engagement zeigt, lässt die USA für eine Vielzahl von Staaten, Organisationen und Personen zum Feindbild Nr. 1 werden. Insbesondere die Situation in den Staaten Irak, Libanon, Syrien, Iran, Afghanistan, Pakistan sowie in Palästina macht den US-Präsidenten zum potenziell wichtigsten Anschlagsziel für islamische Fundamentalisten und andere nahöstliche Terrororganisationen (z.B. Al Kaida). b. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Großbritannien ist ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie der NATO und unterhält besonders enge Beziehungen zu den USA. Auf Grund der aktiven Unterstützung der USA im Irak- und Afghanistan-Krieg besteht eine ähnliche Gefährdung wie bei der US-Delegation. Dies zeigen die terroristischen Anschläge und Anschlagsversuche in der Vergangenheit: - 07.07.2005 Serie synchroner Selbstmordanschläge auf drei U-Bahnen und einen Linienbus im Stadtzentrum von London (56 Tote und 528 Verletzte), welche zeitlich mit dem Auftakt zum G-8-Gipfel in Gleneagles zusammenfielen - 21.07.2005 gescheiterter Versuch eines Mehrfachanschlages auf drei U-Bahnen und einen Linienbus in der Londoner Innenstadt - 10.08.2006 gescheiterter Versuch eines Anschlages auf den Flugverkehr zwischen Großbritannien und den USA c. Französische Republik Frankreich versteht sich als Nuklearmacht und auf Grund der ständigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als einer der Hauptakteure in der Weltpolitik. So hat Frankreich etwa 22.000 Angehörige seiner Streitkräfte dauerhaft außerhalb Europas stationiert. Darüber hinaus sind etwa 16.000 Soldaten weltweit bei Auslandsoperationen und davon 2.000 im Libanon im Einsatz. Frankreich ist Mitglied der NATO mit einem Sonderstatus. Der Mittelmeerraum, insbesondere der Maghreb, stellt einen Schwerpunkt der französischen Außenpolitik dar. Die Stabilität der Region hat direkte Auswirkungen auf die äußere und innere Sicherheit Frankreichs. d. Italienische Republik Italien engagiert sich als NATO-Mitglied in besonderem Maße bei internationalen Missionen. Weltweit sind etwa 7.000 italienische Soldaten an derartigen Einsätzen beteiligt, u. a. in Albanien, in Bosnien, in Mazedonien, im Kosovo, aber auch an der äthiopisch-eritreischen Grenze, in Marokko, in Kuwait, Indien, Pakistan, Afghanistan und im Libanon. Italien ist damit derzeit einer der weltweit größten Truppensteller. e. Bundesrepublik Deutschland Durch das verstärkte Engagement der Bundesrepublik Deutschland in der Krisenregion Afghanistan, die Ausbildung irakischer Polizeibeamter bzw. irakischer Offiziere im NATO-Verbund, die Beteiligung der Bundesrepublik am weltweiten Kampf gegen den islamistischen Terrorismus sowie den Einsatz der Bundeswehr in den Krisengebieten Libanon und Kongo könnte die Bundesrepublik Deutschland zunehmend in den Fokus des internationalen Terrors geraten. Wie die versuchten Anschläge mit Kofferbomben auf zwei Regionalzüge in Koblenz und Dortmund am 31.07. und 01.08.2006 zeigen, ist für das Gebiet der Bundesrepublik davon auszugehen, dass bislang noch unbekannte islamistische Netzwerke bzw. Zellen bestehen, die in grenzüberschreitende funktionsfähige Strukturen eingebunden sind und die weitestgehend in eigener Regie und unter Berücksichtigung eigener Fähigkeiten und Tatmittel Anschlagsplanungen vornehmen können. Die Gefährdung durch terroristische Anschläge werden auch anhand der Ereignisse in Afghanistan deutlich. f. Kanada Kanada ist NATO-Mitglied und gehört in Afghanistan mit fast 3.000 Soldaten zu den größten Truppenstellern. g. Japan Grundpfeiler der japanischen Außen- und Sicherheitspolitik ist die enge Partnerschaft mit den USA. Japan verfügt über die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt und ist entsprechend im Rahmen des Globalisierungsprozesses aktiv. Seite 6 von 23 h. Russische Förderation Es bestehen Konflikte mit ehemaligen Sowjetrepubliken, die über einen hohen russischen Bevölkerungsanteil verfügen. Im Tschetschenienkonflikt besteht nach wie vor eine angespannte Sicherheitslage. Der Schwerpunkt bewaffneter Auseinandersetzungen und terroristischer Anschläge hat sich bereits seit einiger Zeit von Tschetschenien in die angrenzenden Nordkaukasusrepubliken, vor allem Dagestan und Inguschetien, verlagert. 2. Störungen bei früheren Gipfeltreffen Anlässlich früherer Gipfeltreffen gab es teilweise erhebliche Ausschreitungen aus der Protestszene. a. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Seattle am 30.11.1999 Massive Proteste von Globalisierungskritikern mit gewaltsamem Verlauf (Sachbeschädigungen, Inbrandsetzungen, Plünderungen) fanden anlässlich der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation im November 1999 in Seattle statt. Durch zahlreiche Demonstrationen (etwa 50.000 Teilnehmer), Straßenblockaden und Straßenschlachten („Schlacht von Seattle“) fand dort die Eröffnungsveranstaltung des Gipfels vor einem leeren Saal statt. Die so genannte Millenniumsrunde der Welthandelsgespräche musste zunächst verschoben, dann abgesagt werden. b. Jahresversammlung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank vom 26. – 28.09.2000 in Prag Das Treffen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank im September 2000 in Prag musste auf Grund von diversen Aktionen „zivilen Ungehorsams“ und Straßenschlachten abgebrochen werden. Es kam zu gewaltsamen Ausschreitungen mit erheblichen Sachbeschädigungen in der Innenstadt. c. EU-Reformgipfel in Nizza vom 06. – 12.12.2000 Beim EU-Reformgipfel im Dezember 2000 in Nizza endete der zunächst friedliche Protest von 4.000 Demonstranten in einem Straßenkampf um das Kongresszentrum. Bei einer Straßenschlacht wurden 20 Polizisten verletzt und unzählige Fensterscheiben gingen zu Bruch. d. EU-Gipfel und Antrittsbesuch des US-Präsidenten Bush vom 13. – 16.06.2001 in Göteborg Beim EU-Gipfel vom 13. bis zum 16.06.2000 in Göteborg kam es zu massiven Ausschreitungen und schweren Sachbeschädigungen in der Göteborger Innenstadt, an denen sich bis zu 1.000 militante Aktivisten aus verschiedenen Staaten beteiligten. Diese mündeten in zweimaligen Schusswaffengebrauch der Einsatzkräfte, bei denen ein schwedischer Demonstrant sowie ein deutscher Aktivist schwer verletzt wurden. e. G-8-Gipfel in Genua vom 20. – 22.07.2001 Der G-8-Gipfel vom 18. bis zum 22.07.2001 in Genua wurde bereits im Vorfeld durch Briefbomben- und Brandanschläge an öffentlichen Einrichtungen in Italien überschattet. Während des Gipfeltreffens kam es zu schweren Seite 7 von 23 Auseinandersetzungen zwischen der italienischen Polizei und Globalisierungskritikern. Infolge eines Schusswaffeneinsatzes am 20.07.2001 starb der italienische Aktivist Carlo Giuliani. Großdemonstrationen mit über 100.000 Teilnehmern bildeten die Ausgangslage für den „Sturm auf die Rote Zone“ sowie das Inbrandsetzungen von Banken und Kraftfahrzeugen und die Plünderung von Supermärkten. Es entstanden Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Im Zusammenhang damit erfolgten Sachbeschädigungen und Brandanschläge in zahlreichen Städten Europas. f. G-8-Gipfel in Evian-les-Bains vom 01.- 03.06.2003 Bereits im Vorfeld des Gipfeltreffens kam es zu einem Sprengstoffanschlag in Bern sowie Sachbeschädigungen. Ab dem 29.05.2003 und während der gesamten Veranstaltung fanden massive Ausschreitungen in Genf und Lausanne (zum Teil auch in Annemasse) mit Sachbeschädigungen und Plünderungen von Geschäften, Tankstellen, Hotels und Banken statt. h. G-8-Gipfel in St. Petersburg vom 15. – 17.07.2006 Auf Grund starker Sicherheitsmaßnahmen der russischen Regierung, der fehlenden Unterstützung durch lokale Strukturen sowie Erschwernisse bei der Visabeschaffung waren lediglich geringe Aktivitäten der G8-Gegner vor Ort möglich. 3. Straftaten mit G-8-Gipfel-Bezug Linksextremistisch motivierte Straftaten mit ausdrücklich in Selbstbezichtigungsschreiben dargelegtem Bezug zum Weltwirtschaftsgipfel 2007 zeigen deutlich die bestehende Bedrohung. Das Bundeskriminalamt geht in seiner Lagebeurteilung davon aus, dass weiterhin mit gleich gelagerten objektbezogenen Anschlägen durch regional agierende linksextremistische Gruppierungen in klassischen linken Themenfeldern gerechnet werden muss. Durch verschiedene linksextreme Gruppen wurden im Rahmen der „militanten Kampagne“ im Begründungszusammenhang G-8-Gipfel bisher 173 Straftaten verübt, darunter 20 Brandanschläge und Anschlagsversuche. Die Brandanschläge richteten sich vor allem gegen Kraftfahrzeuge von ausgewählten Firmen bzw. von Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft und konzentrierten sich auf die Regionen Hamburg und Berlin. In den eingegangenen Selbstbezichtigungsschreiben wird immer ein Bezug zwischen den betroffenen Personen/Firmen und besonders kontrovers diskutierten Themen, wie z. B. staatliche Repression, Sozialproblematik, Flüchtlingsfragen usw. hergestellt und die einzelne Tat in den Gesamtkomplex Anti-G-8 gestellt. Mit dem Brandanschlag am 28.07.2005 auf einen durch den Vorstandsvorsitzenden der Norddeutschen Affinerie AG genutzten Pkw wurde die so genannte „militante Kampagne“ gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm eingeleitet. In weiterer Folge wurden Brandanschläge gegen das Gästehaus des Auswärtigen Amtes in Berlin, ein Gebäude des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, die Reederei Deutsche Afrika-Linien sowie auf Firmenfahrzeuge bzw. Privatfahrzeuge von Repräsentanten der Firmen Tchibo, Euler-Hermes Kreditversicherung, IMTECH und weitere verübt. Am 20.07.2006 wurde in Berlin an einem Fiat-Autohaus Feuer gelegt, wobei sieben Seite 8 von 23 Fahrzeuge ausbrannten. Unmittelbar im Anschluss daran wurde eine Polizeidienststelle mit einer Farbflasche beworfen. Im Selbstbezichtigungsschreiben wurde die Aktion als Rache für den 2001 während des damaligen G-8-Gipfels in Genua erschossenen Carlo Giuliani dargestellt und in die Kampagne gegen den G-8-Gipfel im Heiligendamm eingeordnet. In der Nacht vom 27. – 28.08.2006 wurde mit dem Farbanschlag auf das Wohnhaus des Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns Dr. Harald Ringstorff erstmalig ein Politiker Ziel im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden belief sich auf 1.000 EUR. In einem Selbstbezichtigungsschreiben bekannte sich eine Gruppe namens „Peuple de Seattle“, bei der es sich wahrscheinlich um eine regionale Gruppierung aus Mecklenburg-Vorpommern handelt, zu dem Angriff. In dem Bekennerschreiben mit der Überschrift: „Für globale Bewegungsfreiheit – No Lager – G8 in Heiligendamm angreifen!“ wird dem Ministerpräsidenten neben einer angeblich rassistischen Abschiebepraxis in Mecklenburg-Vorpommern auch die Ausrichtung des G-8-Gipfels zum Vorwurf gemacht. In dem Selbstbezichtigungsschreiben werden Angriffe auf weitere Verantwortliche nicht ausgeschlossen und auch Hotels und Gastronomie davor gewarnt, vom Gipfel profitieren zu wollen. In der Nacht vom 28. – 29.12.2006 wurde in Hamburg auf ein Privatfahrzeug des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium Thomas Mirow ein Brandanschlag verübt. Damit war zum zweiten Mal ein Politiker Ziel eines Anschlages. In dem eingegangenen Selbstbezichtigungsschreiben wird auf die Rolle des Anschlagopfers in Hinblick auf den kommenden G-8-Gipfel verwiesen. Bei den weiteren Straftaten handelte es sich vor allem um Sachbeschädigungen an Gebäuden und Farbschmierereien, Widerstand / Körperverletzungen, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz etc. In einer Szenepublikation vom 20.07.2006 erklärte die „militante gruppe“, die militante Option als integralen Bestandteil der Anti-G-8-Mobilisierung in den nächsten Monaten forcieren zu wollen. In einem Selbstbezichtigungsschreiben anlässlich eines Brandanschlages auf Dienstfahrzeuge der Bundespolizei am 14.01.2007 in Oranienburg bezeichnet die „militante gruppe“ „das gezielte Unbrauchbarmachen von Infrastruktur der Bundespolizei“ als „militanten Erstbeitrag“ für die „im Entstehen begriffene militante Kampagne“ gegen den G-8-Gipfel. Die bisher im Rahmen der militanten Kampagne gegen den G-8-Gipfel 2007 verübten Straftaten belegen die Einschätzung, dass mit gleich gelagerten Straftaten und insbesondere objektbezogenen Anschlägen in diesem Themenzusammenhang als Beitrag der linksextremistischen/-terroristischen Szene zur Mobilisierungskampagne weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist. 4. Derzeitige Erkenntnisse zu geplanten Aktionen der Protestszene Die Mobilisierungsbemühungen beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet sowie auch auf die Anti-Globalisierungsszene im Ausland. Zu der geplanten Großdemonstration am 02.06.2007 in Rostock werden seitens der Anmelder 100.000 Teilnehmer erwartet. Seite 9 von 23 a. Aufrufe zu Blockaden Die Protestszene ruft auf ihren Internetseiten intensiv zu Massenblockaden sowohl im Hinblick auf den Tagungsort Heiligendamm als auch den Bereich des Flughafens Rostock-Laage auf. Die Organisation „Block G8“ kündigt unter dem Motto „bewegen – blockieren – bleiben“ Blockaden an (siehe: www.block-g8.org). Auf der oben genannten Internetseite heißt es „Massenhafte und andauernde Blockaden – Wir sind gekommen, um zu bleiben!“. Und weiter: „Als Ausdruck dieses „Neins“ werden wir nicht nur demonstrieren. Wir werden uns aktiv den G8 in den Weg stellen und die Zufahrten zum Tagungsort blockieren….Wir werden die Zufahrten zum Tagungsort nicht freiwillig wieder verlassen, denn es soll nicht bei rein symbolischen Aktionen bleiben. Wir wollen den G8-Gipfel real und effektiv blockieren und von seiner Infrastruktur abschneiden: Wir sind gekommen um zu bleiben!“ Auf der Internetseite „dissentnetzwerk“ befindet sich ebenfalls ein „Aufruf zu dezentralen Blockaden“. Konkret heißt es: „International Mass Attacks – den Gipfel versenken! Um Anlauf zu nehmen und den Ablauf des Treffens möglichst umfassend zu stören, setzen wir auf einen Ring größerer und kleinerer Blockaden, massiv und massenhaft, vielfältig und dezentral, die den G8 mit der Zeit immer näher auf die Pelle rücken. Das wird neben massenhaften Sitz-, Steh- und Laufblockaden auch das Errichten und gegebenenfalls die Verteidigung von Barrikaden beinhalten. Direkte Aktionen von kleineren Bezugsgruppen, das Auftreten der Clowns Rebel Army, phantasievolle Aktionen unüberschaubarer AktivistInnen, lautstarke Sambatistas oder auch das Binden von Polizeieinheiten durch den Black Bloc ergänzen das Szenario.“ Die räumliche Reichweite der Blockaden soll sich nicht nur auf den Tagungsort beschränken. Die Blockaden sollen sich auch gegen die Versorgung der Gipfelteilnehmer richten. „Dadurch erweitert sich das potenzielle Störfeld auf die Unterbringungsorte der oben genannten und die Wege, die sie im Verlauf des Gipfels nehmen müssen. Hier sind alle aufgefordert, große und massenhafte Blockaden nicht nur auf dem zentralen Zubringer von Bad Doberan nach Heiligendamm zu platzieren, sondern rund um die gesamten Zufahrten zum Gipfelort sowie von und zu den Übernachtungslocations“. Der Aufruf schließt mit dem Satz: „Unser Ziel: Völliger Verkehrskollaps von und nach Heiligendamm“. Dabei ist die Kampagne nach eigenem Selbstverständnis ein „Teil eines breiten gesellschaftlichen Widerstands gegen die G8“. „Die Massenblockaden werden sich daher in die Aktionen und Demonstrationen anderer Gruppen und Initiativen einfügen und mit diesen abgestimmt sein.“ Bei „dissentnetzwerk“ eingestellt ist auch „Paulas Manifest“. Dort heißt es: „Paula plant die Handlungsspielräume auszunutzen, die durch die Anwesenheit und Aktionsbereitschaft tausender GipfelgegnerInnen entstehen und versucht, sich nicht schon in ihrem eigenen Kopf durch die Schranken dessen, was ,normalerweise’ möglich scheint, behindern zu lassen. Paula hat keine bestimmte Methode: Materialund Menschenblockaden, Unterbrechung der Gipfelinfrastruktur, Demonstrationen, Clowns und Sambatistas, gut platzierte Widerstandsnetze aus Fäden und Seilen, ….. Paula meint, dass das Massenblockadekonzept von Block G8 durch andere Seite 10 von 23 massenhafte Aktionsformen ergänzt werden sollte, so dass sich ein möglichst vielfältiges und unberechenbares Gesamtergebnis ergeben kann. Ebenso versucht die „Interventionistische Linke“ ihre Anhänger zu mobilisieren (siehe www.g8-2007.de). Unter dem Motto „Für eine radikale Intervention in die Verhältnisse“ heißt es in der Zeitung „G8-Xtra – Zeitung für eine Interventionistische Linke“ in der Ausgabe Nr. 3 u. a.: „Deshalb beteiligen wir uns an allen Demonstrationen, Aktionstagen und Gegenaktivitäten. Deshalb wollen wir die Ankunft der acht Staats- und Regierungschefs zu ihrem Desaster werden lassen.“ Unter dem Datum vom 18.04.2007 ist die Ausgabe Nr. 4 der o. g. Zeitung erschienen. Hierin wird konkret zu massiven Blockaden der Zufahrtswege nach Heiligendamm und des Flughafens Rostock-Laage aufgerufen. Ein konkreter „Aktionsfahrplan“ des Widerstandes ist dargestellt. In einer Karte sind die beabsichtigten Blockaden rund um Heiligendamm markiert. Daraus wird deutlich, dass Heiligendamm gänzlich von allen Zufahrten abgeschnitten werden soll. Ein weiterer Artikel in derselben Ausgabe beschäftigt sich mit der „Mauer von Heiligendamm“. Dort heißt es: „Ein Zaun kann bei seinen GegnerInnen oder bei den GegnerInnen dessen, was sich jenseits ihrer Bewegungsfreiheit dahinter vollzieht, durchaus Hoffnungen wecken.“….. „Wo ein Zaun oder eine Mauer steht, entstehen Umwege, Tunnel, Brücken, Schneisen, Aufsprengungen: Menschen und ihr Protest lassen sich von den Schutzwällen der Welt nicht davon abbringen zu überspringen, was ihnen und ihrer Freiheit im Weg steht. Oder ihm zumindest das freiheitliche Gegenstück, die Barrikade entgegenzustellen“. Auch Vertreter der örtlichen Rostocker Protestszene werben für die geplanten Massenblockaden. In einem am 16.03.2007 im Hamburger Abendblatt veröffentlichten Interview mit einem der Organisatoren der Gipfelproteste heißt es: „Es sind Blockaden im großen Umfang geplant ….unter anderem am Flughafen Rostock-Laage…. Und während des Gipfels wollen wir rund um Heiligendamm die Infrastruktur behindern“. Darüber hinaus äußert ein Vertreter gegenüber der Presse, auch er könne sich vorstellen, „mit einem Maulschlüssel die Schrauben am Zaun locker zu machen“. In einer Internetdarstellung vom 30.04.2007 der Seite „dissentnetzwerk“ befindet sich unter der Überschrift: „G8 blockieren, Kriege verhindern!“ ein Aufruf zum Aktionstag am 05.06.2007 in Rostock-Laage. Dort heißt es u.a.: „Auch wir werden an diesem Tag massenhaft vor Ort sein, denn mit ihrer Kriegspolitik können sie bei uns nicht landen. Das wollen wir mit vielfältigem Protest und aktivem Widerstand gegen Krieg und G8 gebührend zum Ausdruck bringen.“ …. „Rostock-Laage ist Teil der militaristischen Politik der G8-Staaten und ihres Gipfeltreffens in Heiligendamm“. … „Wir wollen die selbsternannten Herrscher der Welt weder dort noch anderswo haben. Sie sollen bei diesem G8-Gipfel weder in Abgeschiedenheit tagen noch in Ruhe mit ihren Flugzeugen landen können. Ya Basta! Es reicht!“. In dem Protokoll der Veranstalter des „dritten bundesweiten Vorbereitungstreffen für den Aktionstag gegen Militarismus, Krieg und Folter am 5.6. in Rostock-Laage“, das am 10.03.2007 in Kassel stattfand, werden auch die angemeldeten Kundgebungen in Friedrichshof, Striesdorf und Kronskamp (am Tor des Fliegerhorstes) und der Charakter der Kundgebungen angesprochen. Seite 11 von 23 Dort heißt es: „…Ausrichtung ist immer beides: G8-Treffen und Militärflughafen blockieren auf Grund des Engagements für Krieg, Militarismus und Folter“. … „wir überlegen noch wegen zusätzlicher Anmeldungen von Demorouten am Flughafengelände, damit die BlockadeteilnehmerInnen nicht 6-8 Stunden an einem Ort stehen müssen“. Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass es den Veranstaltern nicht um die angemeldeten Kundgebungen geht, sondern um die Blockade des Flughafengeländes. Die angemeldeten Versammlungen dienen lediglich als Ausgangspunkt für die angestrebten rechtswidrigen Aktionen. Auch mögliche demonstrative Aktionen auf der Seeseite des Verbotskorridors sind in die Gefahrenprognose mit einzubeziehen. Am 06.05.2007 haben in Berlin ca. 30 Personen nach eigenen Darstellungen „das Verteidigungsministerium mit Schlauch- und Motorbooten auf dem Seeweg blockiert“. An Land brachten die Aktivisten ein Transparent mit der Aufschrift „G8 torpedieren!“ am Sicherheitszaun des Ministeriums an. Insbesondere die Umweltschutzorganisation Greenpeace ist bekannt für demonstrative Aktionen auf See. b. Zu erwartende Gewalttätigkeiten Insgesamt lässt die Protestszene eine klare Absage an gewalttätige Aktionen vermissen. Vielmehr sind die Organisatoren bemüht, alle Aktionsformen, von friedlich bis militant, in die Gipfelproteste mit einzubeziehen. Im Internet („gipfelsoli“) wurde eine so genannte Aktionskarte eingestellt. Globalisierungsgegner werden aufgefordert, in diese Karte Ziele einzutragen, an denen im Rahmen des Kampfes gegen Globalisierung „kreative Aktionen“ durchgeführt werden können. Die Autoren dieser Aktionskarte verbinden mit der gelisteten und grafisch dargestellten Aufstellung der Objekte die Hoffnung, „dass es zu mehr kommt als zu den klassischen Protestformen, den großen einheitsorientierten Demos, Gegenkonferenzen und Massenblockaden“. Eingestellt sind vor allem Anschriften von Polizeidienststellen, Ordnungsämtern, Justiz-, Versorgungs- und Militäreinrichtungen sowie von Parteibüros und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Insgesamt sind etwas über 100 Ziele in die Aktionskarte eingetragen. Es ist davon auszugehen, dass fortlaufend weitere Objekte eingepflegt werden. Durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Schwerin wurde die strafrechtliche Relevanz gemäß § 111 StGB geprüft und bejaht. Auf der Internetseite von „dissentnetzwerk“ wird in einer „Erklärung zur Diskussion der „Gewaltfrage“ anlässlich eines Vorbereitungstreffens vom 02. bis 04.03.2007 in Hamburg folgendes dargestellt: „Das Dissent-Treffen akzeptiert verschiedene Aktionsformen. Dissent kritisiert Aussagen Einzelner gegenüber der Presse bezüglich Gewaltfreiheit, bei dem sie den Begriff der Gewalt so, wie die Herrschenden ihn definieren, verwenden.“ …. „Wir lehnen ein Unterteilen von Seite 12 von 23 Widerstand in gewaltfrei und gewalttätig ab, da diese Einteilung nur den Herrschenden nutzt und indem sie den Widerstand spaltet.“ Auch das ebenfalls bei „dissentnetzwerk“ eingestellte Bildmaterial und der dazu gehörige Text machen deutlich, dass es auch um gewaltsame Aktionen zur Störung des Gipfeltreffens geht: So lautet der Text zu einem abgebildeten Aktivisten mit brennendem Molotow-Cocktail: „Flaschenpost nach Heiligendamm – G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm verhindern! Zusammen, mit allen Mitteln, auf allen Wegen!“ Ebenfalls ist ein Foto mit brennenden Barrikaden mit dem Titel: „gute nacht G8“ eingestellt. Den Flughafen Rostock-Laage betreffend heißt es zu dem Foto eines – brennenden – Flugzeuges: „Für uns ist jeder Gast etwas Besonderes – welcome, Mr. President!“ In der auf der Internetseite „smash-g8“ veröffentlichten Zeitung „Junirevolte – Zeitung gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm“ heißt es als Wunschvorstellung des Verfassers u. a.: „Zehntausende begrüßen die Regierungschefs bereits auf dem Rollfeld des Flughafens und blockieren den noblen Tagungsort Heiligendamm. Immer wieder stören einfallsreiche Aktionen den Ablauf des Treffens“. Später heißt es: „Doch welche Gründe gibt es für die Gewalt gegen Gebäude, Autos und Polizei? Es gibt eine ganze Reihe, hier seien kurz die wichtigsten genannt: … oft kommt es zu Ausschreitungen schlicht und einfach weil die Polizei versucht, die Proteste zu behindern bzw. zu unterbinden,…..“. Vor allen Dingen die technische Sperre wird als exponiertes Angriffsziel dargestellt. Zum einen sind im Sinne einer „Schwachstellenanalyse“ auf der Internetseite „dissent!“ detaillierte Bilder der technischen Besonderheiten eingestellt. Zum anderen werden bereits an anderen Ereignisorten eingerichtete technische Sperren gezeigt (siehe www.gipfelsoli.org). Auf den eingestellten Bildern ist zu erkennen, wie Demonstranten die Sperren angehen und teilweise überwinden. Diese Bilder werden mit den Worten kommentiert: „Das gab es früher: mehrere Taue, stetes Ruckeln fällt den Stahl, Nato-Draht entfernen, Decken, Teppiche, Planen darüber werfen, Stelzen, Leitern, Baumstämme, etc.“ Auch ein Sprecher des globalisierungskritischen Netzwerks „Attac“ hat die von verschiedenen Protestierergruppen angestrengte Überwindung des Sicherheitszaunes um Heiligendamm in einem Interview des Berliner „Tagesspiegel am Sonntag“ als „in Ordnung“ bezeichnet (siehe „Spiegel ONLINE“ vom 12.05.2007). Darüber hinaus werden dort die „Strategien der Vergangenheit“ dargestellt, wie z. B. „Blockade von Polizeifahrzeugen“ oder „Gesichter bedecken“. Eingestellte Fotos, auf denen gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei dargestellt sind, werden mit den Worten kommentiert: „Zusammen mehr erreichen“. Zumindest indirekt wird durch solche Darstellungen zur Begehung von Straftaten aufgerufen bzw. die Begehung von Straftaten gebilligt. Seite 13 von 23 III. Verhältnismäßigkeit Das Versammlungsrecht darf nur unter strikter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden. Die Behörden haben grundsätzlich die Pflicht, Versammlungen zu schützen. Nur in nicht auflösbaren Konfliktfällen und bei polizeilichen Notstandsituationen ist die Behörde rechtlich gehalten, die friedliche Versammlung zu untersagen, um Schaden von gleichwertigen Rechtsgütern abzuwenden (vgl. VG Lüneburg Urteil vom 16.03.2006, Az. 3 A 143/04). Die Versammlungsbehörde hat die Pflicht zu verhindern, dass Anschläge möglich werden und wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen das G-8-Gipfeltreffen abgesagt oder abgebrochen werden muss. Die Polizei hat mit dem Schutz des G-8-Gipfels einen umfangreichen Auftrag zu erfüllen. Darunter fallen die Bewachung der äußeren Absperrungen, die Begleitung von Kolonnenfahrten, die Einrichtung und das Betreiben von Kontrollstellen, sowie insgesamt der Schutz der Umgebung des Veranstaltungsortes. Mit zunehmender Nähe zum Veranstaltungsort überwiegt dieser Schutzauftrag gegenüber dem Recht auf Versammlungsfreiheit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass moderne Waffen eine hohe Reichweite und Treffsicherheit haben, so dass ein Anschlag auf die gefährdeten Personen auch aus großer Entfernung möglich ist. Ein weit reichender räumlicher Schutzkorridor ist deshalb angesichts der oben geschilderten Bedrohungslage für die Staatsoberhäupter und die anderen ebenfalls dort aufhältigen Personen unabdingbar. Dabei kommt es nicht auf konkrete Anhaltspunkte für einen etwa geplanten Anschlag an. Vielmehr ist auf Grund der getroffenen Einstufung in höchste Gefährdungsstufen von einer solchen konkreten Anschlagsgefahr auszugehen. Die Anforderungen an die Gewissheit, mit der ein Schadenseintritt zu erwarten war, sind hier deshalb erheblich reduziert, da Anschläge auf das Leben von Menschen mittels Schusswaffen oder Sprengsätzen und damit ein denkbar schwerer Schaden droht (siehe Urteil d. VG Berlin v. 23.02.2005 – Az.: 1 A 49.03 – m.w.N.). Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist gemäß Art. 32 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) Sache des Bundes. Dient der Besuch ausländischer Staatsoberhäupter der Wahrung dieser Beziehungen, ist dieser verfassungsrechtlich geschützte Belang Teil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 3 M 74/06; BVerfG, Beschluss vom 10.09.1987, Az. 1 BvR 1112/87). Die zuständigen Behörden können, soweit auswärtige Beziehungen durch Demonstrationen und Kundgebungen gegenüber fremden Staaten, die eine Duldung derartiger Vorgänge als unfreundlichen Akt empfinden, belastet werden, das Versammlungsrecht beschränken. Daraus ergibt sich, dass die Berufung auf Art. 8 Abs. 1 GG nur solange zulässig ist, als die Staatsveranstaltung in ihrer Durchführung nicht wesentlich beeinträchtigt wird (Kniesel in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts 3. Auflage, Kapitel H Rn. 18). Im Rahmen der Güterabwägung kommt den außenpolitischen Belangen erhebliches abwägungserhebliches Gewicht zu (vgl. OVG M-V, a.a.O.). Da die Beziehungen zu einer Vielzahl ausländischer Staaten betroffen sind, gilt dies umso mehr. Seite 14 von 23 Das Versammlungsverbot in dem beschriebenen Umfang ist geeignet und erforderlich, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verhindern. Dabei ist zwingend zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen bei der Bemessung des zeitlichen und räumlichen Versammlungsverbots zu differenzieren. Von einer unangemeldeten Versammlung gehen weitaus größere Gefahren für die öffentliche Sicherheit aus als von angemeldeten Versammlungen, denn eine vertrauensvolle Kooperation, insbesondere das Mitwirken des Veranstalters an Konzepten zur Gefahrenminderung, lässt Rückschlüsse auf das Gefahrenpotenzial der Versammlung zu. Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. V. 24.10.2001 – 1BvR 1190/90) hat entschieden, dass so genannte „Verhinderungsblockaden“, für die die Protestszene wirbt, nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, sondern vielmehr rechtswidrig sind. Diese drücken nicht nur Protest aus, sondern wollen allein den Willen der Versammlungsteilnehmer realisieren. Vorliegend geht es den Organisatoren nach eigenem Bekunden um das Abschneiden der Infrastruktur des G-8-Gipfeltreffens. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die polizeiliche Lagebewältigung sich dann als besonders schwierig gestaltet, wenn friedliche und unfriedliche Teilnehmer sich nicht voneinander trennen lassen, so dass ein isoliertes Vorgehen gegen Störer nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Es ist zu befürchten, dass friedliche Versammlungen zum Anlass genommen werden, „spontane“ Versammlungen mit zum Teil gewalttätigem Verlauf durchzuführen mit dem Ziel, in den engeren Sicherheitsbereich um Heiligendamm und Laage zu gelangen. In einem solchen Fall treffen Maßnahmen der Polizei auch Nichtstörer. Das Eingreifen der Polizei ist dann unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes gerechtfertigt. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Trotz des Einsatzes von bis zu 16.000 Polizeibeamten, die in einem Schichtdienst an unterschiedlichen Orten mit differenzierten Einsatzaufträgen tätig sind, muss letztlich von einer begrenzten Anzahl an Polizeikräften ausgegangen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Polizeibeamte aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei zur Aufgabenerfüllung herangezogen werden. Um, was bei einem Verzicht auf eine Allgemeinverfügung zur Gewährleistung eines ungehinderten Ablaufs des G-8-Gipfels erforderlich wäre, den gesamten Bereich des Versammlungsverbotskorridors um Heiligendamm und den Flughafen Rostock-Laage durch Polizeikräfte zu sichern, müsste eine erheblich höhere Zahl an Polizeikräften zur Verfügung stehen. Bei der Hinzuziehung derartig zahlreicher weiterer Polizeikräfte besteht das Risiko, dass der allgemeine Schutzauftrag der Polizei bundesweit vernachlässigt wird und die Sicherheit in anderen Bereichen nicht mehr in der erforderlichen Weise gewährleistet werden kann. Bei dem Versammlungsverbot handelt es sich um das in räumlicher und zeitlicher Hinsicht mildeste Mittel, welches angesichts des Ausmaßes der zu erwartenden Störungen noch mit hinreichender Sicherheit einen Erfolg verspricht, nämlich die Durchführung des G-8-Gipfeltreffens, die nach der Gefahrenprognose ernstlich gefährdet ist, zu gewährleisten. Seite 15 von 23 Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Notwendigkeit bestimmt, mit Polizeikräften im räumlichen Umfeld des G-8-Gipfeltreffens, an Hindernissen vorbei, schnell auf gewalttätige Störer zu- und eingehen zu können. Dabei ist die Strategie der Protestszene zu berücksichtigen, rechtswidrige oder gar gewalttätige Aktionen im Schutze von Versammlungen durchzuführen. Dies wird deutlich an den im Bereich des Flughafens Rostock-Laage angemeldeten Kundgebungen sowie an dem mit Ziel Heiligendamm angemeldeten so genannten „Sternmarsch“. Dieser soll am 07.06.2007 stattfinden und jeweils von den Ortschaften Kröpelin, Kühlungsborn, Nienhagen und Bad Doberan (insgesamt fünf Routen) nach Heiligendamm führen. Mit einem solchen Sternmarsch, würde er versammlungsrechtlich bestätigt, würde die Protestszene ihr Ziel einer umfassenden Blockade des Gipfeltreffens auf allen Zufahrtswegen erreichen. Zu den eingesetzten Polizeikräften nebst Einsatzfahrzeugen kommen die Fahrzeuge der Delegationen der ausländischen Sicherheitskräfte sowie die der Servicekräfte hinzu. Die Bewegungsfreiheit von Polizei und der Delegationen (Sicherheitspersonal) nach Heiligendamm und zurück muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Es muss die Zu- und Abfahrt von Not- und Rettungstransporten gewährleistet sein. Die Infrastruktur des Raumes gewährleistet nicht, dass Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und medizinischen Diensten den Versammlungen den notwendigen Schutz angedeihen lassen können. Es bestehen die oben genannten Indizien, dass gewaltbereite Störer im Schutze von Versammlungen die technische Sperre um Heiligendamm überwinden bzw. beschädigen wollen mit dem Ziel einer maßgeblichen Störung des G-8-Gipfels in Heiligendamm. Auch für den Bereich des Flughafens Rostock-Laage ist damit zu rechnen, dass gewaltbereite Störer versuchen werden, das Gelände des Flughafens bis hin zum Rollfeld zu erreichen. Im Rahmen der Abwägung sind die nachfolgend beschriebenen topographischen Besonderheiten zu berücksichtigen, die die Erfüllung des polizeilichen Auftrages deutlich erschweren. 1. Gebiet innerhalb der technischen Sperre um Heiligendamm (Ziff. I in Karte 1) vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr a. Bei dem Strandbereich „Kinderstrand“ und dem Waldgebiet Kleiner Wohld westlich von Heiligendamm handelt es sich um unwegsames Gelände mit einem sehr geringen Wegenetz. Es besteht mit dem Weg Kinderstrand lediglich eine Zuwegung zum Strandbereich. Die Bereitstellungsräume für Kräfte und Technik der Sicherheitskräfte sind stark eingeschränkt. Das mangelnde Platzangebot resultiert aus den geringen Straßenbreiten und kaum vorhanden Randflächen. Der Transport der Delegierten und Medienvertreter erfolgt mit der „Molli“-Bahn, wozu eine Durchlassstelle (Tor) in der technischen Sperre eingerichtet wurde. Es besteht die Gefahr der Blockade des Gleises, um die Beförderung der Delegierten und der Medienvertreter zu verhindern. Damit einher geht die Gefahr von Beschädigung der Gleisanlagen sowie des Zaunes. Der Strandbereich ist zur Anlandung für Personen mit Anschlags- oder Störsabsichten geeignet. In dem Waldgebiet ist das Deponieren von Sprengmitteln, Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. möglich. Seite 16 von 23 Die L 12 ist als Transportstrecke „Ost“ und „West“ nach Heiligendamm vorgesehen (Kontrollstellen „Hinter Bollhagen“ und „Galopprennbahn“). Weiter stellt sie den Notund Rettungsweg sowie den Versorgungsweg dar. Die Umgehungsstraße Heiligendamm ist ebenfalls Not- und Rettungsweg sowie notwendiger Bewegungsraum für die Polizeikräfte. Die Blockade der L 12 würde zu einer Störung der Beförderung der Staatsgäste mit höchster Gefährdungsstufe sowie zu einer Verzögerung bzw. Verhinderung der Anreise der Delegierten führen. Der Bewegungsraum und die Handlungsfreiheit der Polizei wären eingeschränkt. Das Gelände eignet sich zum Deponieren von Sprengmitteln, Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. Nach jeder Versammlung müssten jeweils Durchsuchungsmaßnahmen unter hohem Kräfteaufwand durchgeführt werden, um die Sicherheit der gefährdeten Personen zu gewährleisten. Bei dem Waldgebiet Großer Wohld, dem Wald, Sumpf- und Moorgebiet Mühlenfließ sowie dem Strandbereich östlich von Heiligendamm und der L 12 handelt es sich um unwegsames Gelände mit einem sehr geringen Netz aus Waldwegen. Wiederum ist der Strandbereich zur Anlandung für Personen mit Anschlags- oder Störungsabsichten geeignet. In dem Waldgebiet ist das Deponieren von Sprengmitteln, Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. möglich. Die Seedeichstraße von Heiligendamm nach Börgerende ist als Not- und Rettungsweg frei zu halten. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass im Falle eines Anschlages ein Fluchtweg gegeben sein muss. b. Es ist eine Zone von 200 m außerhalb der technischen Sperre (Zaun) von Versammlungen freizuhalten. Der Zaun weist eine Höhe von 2,50 m und einen nach außen gerichtetem Übersteigschutz mit zusätzlicher Sicherung durch Stacheldraht auf. Die technische Sperre stellt aber kein unüberwindbares Hindernis dar, sondern dient vorrangig als eine Polizeikräfte sparende rückwärtige Sicherung. Der Zaun zieht auf Grund seiner Baukosten sowie seiner optischen Wirkung das besondere Interesse der Öffentlichkeit und insbesondere der Gipfelkritiker auf sich. Wie oben dargestellt, liegen zahlreiche Aufrufe zur Zerstörung und Überwindung des Zaunes vor. Damit die Sperre ihre Sicherungsfunktion erfüllen kann, müssen Versammlungen in deren unmittelbarer Nähe verhindert werden. Es besteht die Gefahr, dass es aus Versammlungen heraus zu Beschädigungen der Sperre kommt. Insoweit ist ein differenziertes polizeiliches Vorgehen gegenüber Versammlungsteilnehmern und Straftätern nicht möglich. Es ist erforderlich, den beschriebenen räumlichen Bereich bereits ab dem 30.05.2007 von Versammlungen frei zu halten. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kontrollstellen in Hinter Bollhagen und an der Rennbahn eingerichtet und in Betrieb. Innerhalb der technischen Sperre sowie in der unmittelbaren Nähe der Sperre beginnt ab diesem Zeitpunkt eine Durchsuchung des Geländes nach gefährlichen Gegenständen bzw. Vorrichtungen zur Begehung von Straftaten. Diese Untersuchung kann nicht fortlaufend flächendeckend wiederholt werden. Insofern können in diesem Bereich und innerhalb eines Korridores von 200 Metern außerhalb der Sperre keine Versammlungen zugelassen werden. Seite 17 von 23 2. Kleines Sperrgebiet See vor Heiligendamm (Ziff. 1 in Karte II) vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr Auch bezogen auf das Seegebiet besteht die Gefahr von Anschlags- und Störabsichten. Auch dort können Sprengmittel, Waffen und gefährliche Gegenstände deponiert werden. 3. Großes Gebiet um Heiligendamm (Ziff. II in Karte 1) vom 30.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr a. Westen Im westlichen Bereich des Versammlungsverbotskorridors (Ostseeküste sowie die Ortschaften Klein Bollhagen und Vorder Bollhagen bis zur Verbindungsstraße Vorder Bollhagen nach Steffenshagen) befinden sich der Yachthafen Kühlungsborn, der Ostsee-Radfernweg, die Gleisanlage der „Molli“-Bahn einschließlich des Haltepunktes Steilküste und die Verbindungsstraße Vorder Bollhagen nach Steffenshagen. Die einzige asphaltierte Straße ist der Verbindungsweg zwischen Klein Bollhagen und Hinter Bollhagen. Bei den Wegen von Klein Bollhagen zum Haltepunkt Steilküste und von Steffenshagen nach Vorder Bollhagen handelt es sich um „einspurige“ Betonplattenwege. Im Weiteren sind nur unbefestigte Feldwege vorhanden. Das vorhandene Wegenetz ist durch die gleichzeitige Benutzung von Einwohnern und Polizeikräften stark eingeschränkt. Die Ackerflächen sind für Einsatzkräfte nicht nutzbar. Die L 12 dient als Not- und Rettungsweg. Der Betrieb der Kontrollstelle „Hinter Bollhagen“ muss gewährleistet werden, da nur hier private Pkw kontrolliert werden. Störungen des Kontrollstellenbetriebes würden zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger Heiligendamms führen. b. Süden In dem Gebiet im Süden von der Verbindungsstraße Vorder Bollhagen nach Steffenshagen bis zur L 12 im Osten befinden sich die Ortschaften Vorder Bollhagen, zum Teil Steffenshagen und Brodhagen, die Galopprennbahn, die Gleisanlage der „Molli“-Bahn einschließlich des Haltepunktes „Rennbahn“. Etwa 80 % des Gebietes werden als Acker- und Weideflächen genutzt. Bei 20 % des Gebietes handelt es sich um Moor- und Sumpfflächen, insbesondere im Bereich des Bollhäger Fließes. Das gesamte Gebiet ist auf Grund der Hügel, des Bollhäger Fließes und der Kanäle unübersichtlich. Mit Ausnahme des Ortsverbindungsweges zwischen Bad Doberan und Vorder Bollhagen handelt es sich bei dem Wegenetz überwiegend um Feldwege und Fahrspuren von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen. Nach dem Verkehrskonzept werden der einspurige Verbindungsweg von der K 3, Steffenshagen nach Vorder Bollhagen und der Weg von Vorder Bollhagen über Doberaner Landweg, Brodhagen auf die K 3 als Einbahnstraßen ausgewiesen. Diese Strecke ist die einzige Zuwegung nach Vorder Bollhagen. Der Betrieb der Kontrollstelle „Galopprennbahn“ muss gewährleistet werden. Störungen des Kontrollstellenbetriebes würden zu Verzögerungen im Ablauf des G-8-Gipfels führen. Seite 18 von 23 c. Osten In dem Gebiet im Osten von der L 12 bis zur Seestraße und Börgerender Straße in Börgerende-Rethwisch befinden sich das Naturschutzgebiet Conventer See und das Waldgebiet Großer Wohld (170 ha). Es wird durchzogen vom Mühlenfließ und Zuläufen zur Ostsee sowie zum Conventer See. Etwa 80 % des Gebietes sind Sumpf- und Moorboden bzw. Gewässer. Die zahlreichen Zuflüsse zum Conventer See und Gräben besitzen eine Breite von etwa 3 m. Es ist nur ein stark eingeschränktes Straßen- und Wegenetz vorhanden, das von Einwohnern und Einsatzkräften gleichzeitig genutzt wird. Asphaltiert ist bis auf die Begrenzungsstraßen L 12 (Doberaner Straße) und Börgerender Straße/Seestraße nur die Seedeichstraße entlang der Ostsee, bei der es sich um den Not- und Rettungsweg handelt, der unbedingt freizuhalten ist. Die restlichen Wege sind lediglich Wald- und Feldwege. Es erscheint ausreichend, vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr nur die unangemeldeten Versammlungen zu untersagen. Angemeldete Versammlungen können auf der Grundlage der oben beschriebenen Gefahrenprognose differenzierter geprüft werden. Der Veranstalter muss durch konkrete Maßnahmen nachweisen, dass er das Publikum, das von seiner Veranstaltung angezogen wird, richtig einschätzt und er deutliche Signale setzt, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Das BVerfG hat im Beschluss vom 14.07.2000 entsprechende Aussagen zu den Anforderungen an den Veranstalter gemacht (Nds. Verwaltungsblätter 2000, S. 298f.). Vom 05.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr bezieht sich das Verbot auf alle Versammlungen. Die Notwendigkeit, die bezeichneten Bereiche von Störungen freizuhalten, gilt in besonderem Maße für den Zeitraum des G-8-Gipfeltreffens selbst, so dass für diesen Zeitraum wegen der zu erwartenden erheblichen Gefahren alle Versammlungen unmittelbar in den bezeichneten Bereichen untersagt werden müssen. Die Dauer des Versammlungsverbotes muss sich auf einen Zeitraum erstrecken, der lang genug ist, um den Schutz des Gipfeltreffens zu gewährleisten. Das räumlich und zeitlich beschränkte Versammlungsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Es sichert lediglich den unbedingt für den Schutz der Staatsgäste und der Durchführung des G-8-Gipfeltreffens notwendigen Bereich. Dies ist im Hinblick auf die vom G-8-Gipfeltreffen und seinen Teilnehmern abzuwehrenden Gefahren für die oben genannten Schutzgüter auch angemessen. Insbesondere muss zur Durchführung des Gipfeltreffens gewährleistet sein, dass auch die Delegationen der Staaten auf der Strasse nach Heiligendamm kommen können. Es bleibt allen Demonstranten unbenommen, außerhalb der bezeichneten Bereiche ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen und ihren friedlichen Protest gegen das G-8-Gipfeltreffen zu äußern. 4. großes Sperrgebiet See einschließlich Reede vor Heiligendamm (Ziff. 2 in Karte 2) vom 05.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr Seite 19 von 23 Besonders geeignet für Terroranschläge sind Schnellboote und Schlauchboote sowie auf diesen mitgeführte lenkgestützte Waffen. Ein Festrumpfschlauchboot oder Schnellboot kann zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 50 kn die Strecken Gedser-Heiligendamm oder Fehmarn-Heiligendamm in 23 Minuten zurücklegen. Aus diesem Grunde muss im Sperrgebiet jeglicher Fahrzeugverkehr (also auch im Rahmen von Versammlungen) verhindert werden. Auf Grund der Ausdehnung des großen Sperrgebietes können Gefahrensituationen mit einer Vorlaufzeit von etwa 10 Minuten erkannt werden. Es bleiben im ungünstigsten Falle ab der äußeren Grenze des Sperrgebietes (Eindringen eines Schnellbootes mit 50 kn) etwa 8 Minuten, um polizeiliche Maßnahmen zur Abwehr potentieller Gefahren durchzuführen. Bei der Weltwirtschaftskonferenz in Hongkong 2005 schwammen mehr als 200 Globalisierungsgegner zu den einzelnen Tagungsorten. 5. Gebiet um den Flughafen Rostock-Laage Bei dem Flughafengelände Rostock-Laage handelt es sich um ein militärisch genutztes Areal, wobei ein Teilbereich im Südosten der Flughafen Rostock-Laage GmbH zur Nutzung überlassen wurde. Auf dem Gelände des Jagdgeschwaders 73 sind Mehrzweckkampfflugzeuge vom Typ „Eurofighter/Typhoon“ stationiert, die besonderen militärischen Schutzmaßnahmen unterliegen. Auf Grund des zulässigen Schusswaffengebrauches der Bundeswehr würde das Eindringen von Personen in den militärischen Sicherheitsbereich zu einer erheblichen Gefährdung für Leben und Gesundheit dieser Personen führen. Der Bereich der zivil genutzten Abfertigungshalle (Terminal) muss zur Wahrung der Sicherheit der Schutzpersonen und des hier stattfindenden protokollarischen Empfangs der Staatsgäste sowie deren Weitertransport von Versammlungen frei bleiben. Darüber hinaus befinden sich hier Einrichtungen, die für den Ablauf sowohl in logistischer als auch in protokollarischer Hinsicht zwingend erforderlich sind und deshalb einer besonderen Gefährdung unterliegen. Herauszuheben sind in diesem Zusammenhang die Abfertigungshalle (Terminal) mit dem Sitz der Verkehrsstelle des Flughafens als Aufenthaltsort der Medienvertreter, der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, der Polizeikräfte und der Delegationen einschließlich des Flugpersonals sowie der Hilfs- und Unterstützungskräfte, die Frachthalle (Kargohalle) zur Gepäckkontrolle, die Frachtstraße als Aufstellfläche der Fahrzeuge der Delegationen sowie die Pressetribüne. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wesentliche logistische Voraussetzungen für den Ablauf des Gipfels bereits einige Tage vor dem 05.06.2007 mit der Anreise von Delegationsmitgliedern sowie Medienvertretern und der Anlieferung von Technik, Fahrzeugen usw. mit Flugzeugen geschaffen werden. Das Gebiet des Versammlungsverbotes beschreibt einen engen Raum um das umzäunte Flughafengelände Rostock-Laage. Die Grenzen des Versammlungsverbots liegen zum Teil nur wenige Meter vom Zaun entfernt Seite 20 von 23 (Straße Kronskamp-Striesdorf). Im Durchschnitt beträgt der Abstand zwischen der Umzäunung und der äußeren Verbotsgrenze 300 bis 500 m. Aus dem Aufenthalt größerer Personengruppen innerhalb dieses Bereiches könnte eine erhebliche Gefährdung für den Flugbetrieb und damit auch für die dort anwesenden Schutzpersonen, abgestellte Flugzeuge und auch für die militärischsensiblen Einrichtungen des Jagdgeschwaders 73 resultieren. Es ist zu vermuten, dass Versammlungen durch Personen und Personengruppen für Störabsichten genutzt werden. Insbesondere ist wahrscheinlich, dass bei örtlicher Nähe zum Zaun versucht wird, diesen zu übersteigen oder zu beschädigen. Dies kann durch die Einsatzkräfte nur verhindert werden, wenn zwischen Versammlungsort und Zaun ein ausreichender Handlungsraum sichergestellt wird. Eine sich wenige Meter vor dem Zaun unfriedlich entwickelnde und auf den Zaun ausgerichtete Aktion ist mit polizeilichen Mitteln kaum zu verhindern. Auch bietet der Zaun selbst keinen sicheren Schutz vor Über- bzw. Durchsteigen. Ferner ist auf dem Gelände um die Umzäunung herum das Deponieren von Sprengmitteln, Waffen, gefährlichen Gegenständen und Übersteighilfen möglich. Ab dem 02.06.2007 erfolgt die Absuche und Sicherung des Gebietes. Nochmalige Durchsuchung nach diesem Datum können auf Grund des erheblichen Aufwandes nicht vorgenommen werden. Das Versammlungsverbot bezieht sich auch auf das beschriebene Straßennetz. Dieses dient nicht nur dem allgemeinen Fahrverkehr, sondern ist zudem in Gänze für die Fahrzeugkolonnen der Delegationen vorgesehen. Somit ist das Freihalten des gesamten Straßennetzes auch erforderlich, um über einen sicheren und zeitgerechten Transport der Delegationen die Durchführung des Gipfels überhaupt zu ermöglichen. Auf Grund der Zaunlänge von etwa 15 km und der zur Verfügung stehenden Polizeikräfte verlangen die Schutzmaßnahmen einen außerordentlich hohen Grad an Mobilität der Einsatzkräfte. In diesem Zusammenhang muss auf die Topografie des Raumes verwiesen werden. Eine geringe Anzahl an Straßen und sonstigen Wegen sowie die landschaftliche Prägung des Gebiets mit Bächen, Wäldern, Feldern erschweren die polizeilichen Einsatzmaßnahmen. Die wenigen vorhandenen Straßen sind als Not- und Rettungswege sowie als Transportstrecken für die Polizeieinsatzkräfte und die Teilnehmer an den Veranstaltungen des G-8-Gipfels freizuhalten. Die Infrastruktur des Raumes gewährleistet nicht, dass Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und medizinischen Diensten den Versammlungen den notwendigen Schutz angedeihen lassen können. Zur Sicherstellung der Evakuierungs- und Schutzmaßnahmen nach Eintritt eines Katastrophenfalles befinden sich in der Umzäunung des Flughafengeländes sechs Notfalltore, so genannte „Crash“-Tore. Über diese so genannten „Crash“-Tore werden bei einem Unglücksfall die Evakuierung sowie die Zuführung von Not- und Rettungsdiensten sichergestellt. Da die Zufahrten von außen an die Notfalltore nur über das gesamte, den Flughafen umgebene öffentliche Straßennetz möglich ist, Seite 21 von 23 muss auch das Straßennetz selbst für eben diese Evakuierungsmaßnahmen sowie die Not- und Rettungsdienste zwingend durchgehend frei bleiben. Sodann erfolgt über das Straßennetz, insbesondere die Zufahrten zum Jagdgeschwader 73 im Norden und zur Flughafen Rostock-Laage GmbH im Süden, der Transport des für den Flugbetrieb notwendigen Personals. Nicht oder nicht rechtzeitig eintreffendes Bedienpersonal gefährdet den für die ordnungsgemäßen Starts, Landungen und anderen innerbetrieblichen Maßnahmen notwendigen Betriebsablauf. Gleiches gilt für den Transport von Treibstoffen und anderem Material. Angesichts der von der Protestszene angekündigten Blockaden für den Bereich des Flughafens müssen die beschriebenen Straßen entlang des Verbotskorridors von Versammlungen frei gehalten werden. Es stehen nicht genügend Polizeikräfte zur Verfügung, um das Versammlungsgeschehen zu kontrollieren, falls sich dort die angekündigten Massenblockaden entwickeln. Diese Gefahrenprognose lässt auch angemeldete Versammlungen in dem beschriebenen räumlichen Verbotskorridor nicht zu. Zurzeit sind mehrere Versammlungen in Reichweite des Flughafengeländes angemeldet. Bei den angemeldeten Versammlungsorten handelt es sich insbesondere um die Zufahrten für das militärische und zivile Flughafengelände und die Ortsdurchfahrt von Striesdorf. Die Örtlichkeiten sind nicht geeignet, mehrere tausend Personen aufzunehmen, ohne dass es zu Blockadesituationen kommen würde. Insofern ist auch das Gelände zwischen Flughafen und der beschriebenen Grenze des Verbotskorridors von Versammlungen frei zu halten. IV. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der angeordneten Maßnahmen überwiegt das Interesse der von diesen Maßnahmen Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung eines eingelegten Rechtsbehelfs. Die Gefahr der Verwirklichung eines tätlichen Angriffs/Anschlags auf die Teilnehmer des G-8-Gipfeltreffens besteht gerade für den Zeitraum, der bis zu einer Ausschöpfung des Rechtsweges und einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der oben verfügten Maßnahme verstreichen würde. In Anbetracht der mit einem solchen Anschlag voraussehbar verbundenen erheblichen Folgen, insbesondere der Möglichkeit der Tötung oder zumindest schweren Verletzungen von Personen, kann das mit einem Zuwarten der Vollziehung dieser Verfügung verknüpfte Risiko im öffentlichen Interesse schlechthin nicht hingenommen werden. Dies widerspräche auch dem grundgesetzlichen Auftrag an den Staat und die Polizei, den wirksamen Schutz von Leib und Leben von Personen zu gewährleisten. Außer Acht gelassen werden darf in diesem Zusammenhang auch nicht, dass bei Realisierung der drohenden Gefahren schwere außenpolitische Folgen für die Bundesrepublik Deutschland absehbar sind. Einhergehend damit wäre ein ganz erheblicher internationaler Ansehensverlust zu befürchten. V. Zuständigkeit Die Polizeidirektion Rostock ist gemäß § 2a der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Versammlungsgesetz in der Fassung vom Seite 22 von 23 19.01.2007 (GVOBl. S. 30) zuständige Versammlungsbehörde für Versammlungen und Aufzüge, die in der Zeit vom 25.05. bis 15.06.2007 ganz oder teilweise im Gebiet des Landkreises Bad Doberan oder des Landkreises Güstrow oder im Gebiet der Hansestadt Rostock oder im Bereich der an diese Gebiete angrenzenden Seewasserstraße Ostsee (einschließlich des Seekanals zwischen Rostock- Warnemünde und Rostock-Hohe Düne) stattfinden oder stattfinden sollen oder dort ihren Ausgangspunkt oder ihren Endpunkt haben. VI. Allgemeinverfügung Diese Verfügung ergeht gemäß § 35 S. 2 VwVfG M-V als Allgemeinverfügung, weil es keinen konkreten bestimmten Personenkreis gibt, an den Einzelverfügungen gerichtet werden können. Dies gilt insbesondere, weil auf Grund der Lageerkenntnisse davon ausgegangen werden muss, dass es auch zu unangemeldeten Spontanversammlungen im Zusammenhang mit dem G 8-Gipfeltreffen kommen wird. Der bestimmte oder bestimmbare Personenkreis gemäß § 35 S. 2 VwVfG M-V sind in diesem Fall alle die Personen, die zu dem im Tenor genannten Zeitraum in den dort genannten Bereich Demonstrationen durchführen oder an solchen Demonstrationen teilnehmen wollen. Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V wird die Bekanntgabe auf den der Bekanntmachung folgenden Tag bestimmt. VII. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Polizeidirektion Rostock BAO Kavala Stabsbereich 4 Hohen Tannen 10 18196 Waldeck schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches beantragt werden. Der Antrag ist beim Verwaltungsgericht in Schwerin Wismarsche Straße 323 A 19055 Schwerin zu stellen. Die Vollziehung kann auf Antrag gemäß § 80 Abs. 4 VwGO auch von der Widerspruchsbehörde ausgesetzt werden. Seite 23 von 23 C. Hinweise I. Ein etwaiger Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung. II. Nach § 26 des Versammlungsgesetzes wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Veranstalter oder Leiter 1. eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbotes durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder 2. eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt. Nach § 29 VersG handelt unter anderem ordnungswidrig, wer 1. an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, dessen Durchführung durch ein vollziehbares Verbot untersagt ist. 2. sich trotz Auflösung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges durch die zuständige Behörde nicht unverzüglich entfernt. 3. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR geahndet werden. Im Auftrag Röttgers |
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