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Heiligendamm: Demonstrationsverbot zum G-8-GipfelStern 15. Mai 2007 Zum G-8-Gipfel wird ein allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm verhängt werden. Das wurde der Anmelderin einer für den 5. Juni beabsichtigten Mahnwache heute von der Polizeidirektion Rostock mitgeteilt. “Es ist geplant, ein Gebiet vor dem Sperrzaun sowie das Straßennetz um Heiligendamm für den fraglichen Zeitraum mit einem allgemeinen Versammlungsverbot zu belegen”, heißt es in einem Schreiben der polizeilichen Sondereinheit “Kavala”, die für den Gipfel zuständig ist. Ein Kavala-Sprecher verweigerte dazu die Auskunft und kündigte für morgen eine so genannte Allgemeinverfügung an. “Straßen für Rettungsdienste freihalten” In dem Schreiben an die Anmelderin der Kundgebung wird als Grund für das Verbot genannt, “dass die unmittelbar angrenzenden Straßen für die Logistik des zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Gipfeltreffens, die Polizei sowie Not- und Rettungsdienste freigehalten werden” müssten. Telefonisch wurde ihr zusätzlich erklärt, dass schon vor dem Gipfel ein 200 Meter breites Gebiet vor dem Zaun für alle Demonstrationen gesperrt würde, während des Treffens dann ein Zwei-Kilometer-Ring. Damit würden sich die Befürchtungen der Gipfel-Gegner bewahrheiten, dass das Recht auf Proteste rund um Heiligendamm massiv eingeschränkt wird. “Alle Anmelder von Demonstrationen wurden monatelang getäuscht”, wirft die “Gipfelsoli Infogruppe” (GI) dem Sonderstab Kavala vor. Monatelang habe die Versammlungsbehörde nicht auf die zahlreichen Anmeldungen reagiert. “Die Polizei spielt auf Zeit. Damit wird der juristische Klageweg beschnitten”, kritisiert die GI in einer Pressemitteilung. Gipfelgegner ziehen vor Gericht Kavala wird nach eigenen Angaben morgen eine sogenannte “Allgemeinverfügung” erlassen, so die stern.de-Informationen. Zuvor hatte die Polizeibehörde eine solche Einschränkung des Demonstrationsrechts stets dementiert, so die GI. Auch auf der Webseite von Kavala habe monatelang gestanden, es solle “keine Bannmeilen” geben. Betroffen von der Allgemeinverfügung sind vor allem der geplante Sternmarsch am 7. Juni sowie mehrere kleinere Kundgebungen am Zaun in Heiligendamm. Gipfelgegner haben angekündigt, zügig Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen. Der Weg durch die Instanzen ist beabsichtigt. Das Recht darauf, am Adressat des Protestes zu demonstrieren, ist vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden. Artikel vom 15. Mai 2007 |
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