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Polen gegen Strafverbüßung im Heimatland?Indymedia 6. Dezember 2006 Die Niederlande konnte nur mit Aufwand zur Zustimmung bewegt werden. Sie wurde schließlich über eine Verlängerung des Übergangszeitraums bei der Umsetzung möglich. Es ist Polen zu verdanken, dass diese Initiative blockiert wurde. Anscheinend hat nur noch ein Land der EU Interesse an der Meinung der Betroffenen. Die Polen hätten in den Beratungen darauf gedrängt, das "der Wille des Betroffenen entscheidend ist", rezitierte der spanische Justizstaatssekretär Luis López Guerra die Polen. So ist die bisherige Rechtslage nach einem Abkommen von 1983. Da für eine Änderung die Einstimmigkeit nötig war, muss die Initiative unter dem Vorsitz Deutschlands ab dem 1. Januar erneut beraten werden. Der italienische EU Justizkommissar Franco Frattini ist sauer auf Warschau. Er sei "schwer enttäuscht". Es sei "nicht zu tolerieren, dass ein Land ein Veto gegen den Beschluss von 25 Ländern einlegt", erklärte Frattini. Doch, das ist Inhalt der EU-Verträge, deren Schutz eine Aufgabe des Justizkommissars sein sollte. Aufgehübscht mit "Integration" und "Wiedereingliederung" kann sich die Überstellung schnell in eine Zusatzstrafe verwandeln, wenn sie gegen den Wille des Gefangenen verfügt wird. So würde zum Beispiel ein Deutscher, der seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, auf dem Verwaltungsweg in die "Heimat" verfrachtet. Da es in vielen EU-Ländern kein Meldegesetz gibt, kann ein Gefangener den Nachweis über den ständigen Wohnsitz im Ausland nur schwer erbringen. Ein Niederländer könnte demnach in seiner Heimat die Strafe für ein Vergehen absitzen, das dort gar nicht als Delikt gilt. Das gilt zum Beispiel im Rahmen der höchst unterschiedlichen Betäubungsmittelgesetze. So sind oft auch die Strafmasse sehr verschieden. So erhält ein Baske aus dem französischen Landesteil, wird er in Spanien wegen Mitgliedschaft in der Untergrundorganisation ETA verurteilt, im Durchschnitt eine doppelt so hohe Strafe wie in Frankreich, wo er sie dann aber abzusitzen hätte. Am baskischen Beispiel wird auch deutlich, dass es einigen bei dem Vorhaben nicht um "Integration" geht. Denn schon jetzt sehen Gesetze in Spanien und Frankreich eine heimatnahe Strafverbüßung vor, in Spanien ist die Wiedereingliederung sogar Verfassungsziel. Trotzdem sind die 700 baskischen Gefangenen, die aus Gründen des schwelenden politischen Konflikts einsitzen, über beide Staaten verstreut inhaftiert, im Durchschnitt etwa 700 Kilometer entfernt von ihrer Heimat. http://de.indymedia.org/2006/03/140773.shtml Auf den langen Wegen an den Wochenenden für die kurzen Besuchen kommen immer wieder Angehörige bei Verkehrsunfällen ums Leben. http://de.indymedia.org/2003/03/43119.shtml Nach Angaben von Menschenrechtsgruppen sitzen 98,5 % von ihnen außerhalb des Baskenlands ein. Erst kürzlich hat Amnesty International (AI) die Aufhebung dieser Zerstreuung http://www.gara.net/idatzia/20061115/art189067.php gefordert, weil die Gefangenenfrage auch zentral im Friedensprozess ist. Nach fast neun Monaten Waffenruhe der Waffenruhe der ETA ist der Prozess festgefahren, auch weil sich die Situation der ETA- Gefangenen seither eher verschlechtert hat. http://de.indymedia.org/2006/11/162121.shtml So schiebt Spanien "Integration" auf europäischer Ebene vor, um dem Großteil der Basken habhaft zu werden, die in der EU einsitzen. Doch in Spanien müssen die bei einer Überstellung sogar Folter befürchten, wie die Menschenrechtskommission der UNO, AI und der Europarat immer wieder in Berichten beklagen. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12359/1.html Madrid sieht in der Zustimmung zu der EU-Initiative auch keinen Widerspruch zur bisherigen Behandlung der Gefangenen im eigenen Land. Denn auf Nachfrage von Journalisten trat bei dem Spanier plötzlich die Integration in den Hintergrund. Die nähe zur Familie und das kulturelle Umfeld "kann nicht rein mathematisch angewendet werden". Man müsse auch "Sicherheitselemente und die Verfügbarkeit von Einrichtungen" beachten, sagte López Guerra. Einig waren sich die Justizminister, ab 1. April eine Visumspflicht für Bolivianer einzuführen. © Ralf Streck den 06.12.2006 |
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