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Fahndung zur AbschreckungZeit 10. Mai 2007 Die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlich militanten Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm geben einen Vorgeschmack darauf, wie Wolfgang Schäubles präventiver Sicherheitsstaat aussehen könnte. Von Christoph Seils Das Aufgebot der Polizei war gewaltig. 900 Polizisten durchsuchten am Mittwoch in sechs Bundesländern insgesamt 40 Wohnungen und Büros. Sie suchten nach Beweismitteln für Anschläge und beschlagnahmten vor allem Computer. Die Bundesanwaltschaft fahndete in Berlin, Hamburg und Umgebung nach ein paar selbst ernannten Revolutionären. Doch statt dabei gezielt zu ermitteln, wurde großflächig verdächtigt. Da liegt also die Vermutung nahe, dass es bei der Polizeiaktion nicht darum ging, Straftaten aufzuklären. Sondern darum, Informationen zu sammeln, potenzielle Gewalttäter einzuschüchtern und friedliche Demonstranten davon abzuhalten, sich im kommenden Monat an den Protesten gegen den G8-Gipfel Anfang Juni im mecklenburg-vorpommerschen Heiligendamm zu beteiligen. Ganz nebenbei konstruierten die Ermittler noch ein völlig neues Staatsziel, das es rechtfertigt, den Terrorismusvorwurf zu erheben: Rufschädigung. Denn mögliche Straftaten rund um den G8-Gipfel könnten nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht nur die bestehende Gesellschaftsordnung erschüttern, so heißt es in dem Durchsuchungsbeschluss. Sie könnten vielmehr auch dazu bestimmt sein, „die internationale Position der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Partner im Verbund der acht wichtigsten Wirtschaftsnationen erheblich schädigen“. Die Vorwürfe jedoch, mit denen die Bundesanwaltschaft aufwartete, sind entweder alt, konstruiert oder äußerst vage. Gleich zwei Durchsuchungsbeschlüsse präsentierte sie dazu am Mittwoch. Der eine richtete sich gegen die „militante gruppe (mg)“, die sich seit 2001 zu insgesamt 25 Anschlägen auf öffentliche Einrichtungen wie Gerichte oder Arbeitsagenturen bekannt hat. Nur: Gegen drei Beschuldigte der mg ermittelt die Bundesanwaltschaft in diesem Zusammenhang schon seit etwa drei Jahren, ohne dass bisher gerichtsverwertbare Beweise zusammengekommen wären. Warum also meint die Bundesanwaltschaft, ausgerechnet vier Wochen vor dem G8-Gipfel auf Indizien zu stoßen, nach denen sie seit Jahren vergeblich sucht? Der zweite Durchsuchungsbeschluss richtete sich gegen insgesamt 18 Personen, denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, im Vorfeld des G8-Gipfels eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Demnach sollen die Beschuldigten unter anderem an teilweise konspirativen Vorbereitungstreffen teilgenommen, sich “detailliertes Kartenmaterial von Heiligendamm und Umgebung“ beschafft oder Internetrecherchen zu anschlagsrelevanten Themen vorgenommen haben. Zudem sollen sie für insgesamt zwölf Brandanschläge in den letzten zwei Jahren verantwortlich sein. Konkrete Beweise können die Ermittler auch hier nicht vorbringen, obwohl die Beschuldigten offenbar seit Jahren nicht nur im Fokus der Polizei stehen, sondern wohl auch intensiv vom Verfassungsschutz überwacht wurden. Bei der Aufklärung dieser Brandanschläge tappen die Ermittlungsbehörden im Dunkeln, niemand wurde bislang verhaftet. Die Liste der Beschuldigten liest sich stattdessen wie ein who is who der autonomen Szene in Norddeutschland. Alte Bekannte der Bundesanwaltschaft sind darunter, einige sind vorbestraft, anderen konnte nie etwas nachgewiesen werden. Einige Beschuldigte sollen sich in einem vor drei Jahren erschienen Buch zu Brandanschlägen in den achtziger Jahren in West-Berlin bekannt haben. Doch das ist lange her und bei manchem Beschuldigten gehen selbst die Karlsruher Ermittler wegen des „recht vorgerückten Lebensalters“ nicht davon aus, dass diese die nun befürchteten Anschläge selbst verüben. Das klingt alles so, als habe die Bundesanwaltschaft wieder einmal einfach bei den üblichen Verdächtigen vorbeigeschaut. Und als ginge es den Ermittlungsbehörden gar nicht um die Aufklärung von Straftaten, nicht um die Suche nach Beweisen, sondern um die Sammlung von Informationen, nicht um die Verhinderung von Straftaten, sondern um Abschreckung. Der Eindruck entsteht, dass die Behörden vier Wochen vor dem G8-Gipfel möglicht viel über die autonome Szene zu erfahren wünschte. Im Durchsuchungsbeschluss spricht die Bundesanwaltschaft ganz offen davon, bei der Beschlagnahme von Computern nicht nur Anschlagspläne finden zu wollen, sondern auch Informationen „zur Finanzierung und zur Organisation der militanten Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel“ sowie „strukturbezogene Kommunikationspläne, Personen- und Adressenverzeichnisse“. Der Paragraf 129a bietet dafür die besten Voraussetzungen. Denn kaum ist der Terrorismusvorwurf im Spiel, öffnet sich der Polizei ein breites Repertoire an Ermittlungsinstrumenten. Schon bald allerdings könnte es soweit sein, dass die Behörden selbst diesen Kunstgriff nicht mehr nötig haben. Wenn das derzeit so heftig diskutierte Terrorismusbekämpfungs- Ergänzungsgesetz des Bundesinnenministers verabschiedet wird, können die Ermittler heimlich und online die Computer durchsuchen, dann können sie ungesehen auf viele Daten zugreifen, die sie heute noch beschlagnahmen müssen. Insofern geben die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlich militanten Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm auch einen Vorgeschmack darauf, wie Wolfgang Schäubles präventiver Sicherheitsstaat aussehen könnte, in dem das Verfassungsprinzip der Unschuldsvermutung nicht mehr gilt, sondern der Staat möglicht viele Informationen und Daten über jeden potenziell Verdächtigen sammelt. http://www.zeit.de/online/2007/20/g8-durchsuchungen?page=all |
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