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Autonome in Bewegungindymedia 10. Mai 2007 In dieser Publikation beschreibt das Autorenkollektiv „Grauwacke“ zwanzig Jahre autonomer Geschichte. Das Buch soll eine Mixtur aus persönlichen Erlebnissen, Reflexionen, analytischer Aufarbeitung und politischer Einordnung der autonomen Bewegung darstellen. Die Autoren stellen sich selbst vor als "Fünf Männer, die über lange Zeit und teils bis heute als Autonome befinden" und denen "gemeinsam ist", dass sie "mindestens seit Anfang der 80er Jahr in (West-Berlin) politisch aktiv sind und stets mehr Gewicht auf Praxis als auf Theorie gelegt haben. Das Buch ist immer noch unter der ISBN 3935936133 frei verkäuflich, hat eine eigene Homepage ( http://autox.nadir.org/index.html) und ist selbstverständlich behördlich längst keine Unbekannte mehr, sondern findet konstant immer wieder Beachtung. . Bereits die Vorstellung des Buches in den Räumen der Roten Flora ist dem Verfassungsschutzbericht 2004 von Hamburg einige Zeilen wert. Der Verfassungsschutz NRW widmet sich in der Rubrik „Neuerscheinungen“ von Büchern dem Werk. Es folgt der Text im Wortlaut: „Mit Selbstverständnis und Geschichte der Autonomen befasst sich das Buch »Autonome in Bewegung«. Fünf Szeneangehörige versuchen aus ihrer persönlichen Erfahrung heraus zu beschreiben, wie die autonome Bewegung entstanden und was unter ihr zu verstehen ist: »Es genügt nicht eine richtige Gesellschaftstheorie zu haben und verbal die Gesetzmäßigkeiten unserer Gesellschaft immer wieder aufzuzeigen, sondern eigenbestimmte Lebensstrukturen müssen erfahrbar werden. Diese Strukturen können zur Zeit hauptsächlich nur Widerstandsstrukturen gegen das herrschende wirtschaftliche und politische System sein.« Schon fast nostalgisch werden die ersten Häuserkämpfe, die Antikernkraftproteste der frühen 80er Jahre und der Kampf gegen die Startbahn West beschrieben, um dann den Bogen zur heutigen Globalisierungsbewegung zu schlagen. Der Ausblick hört sich Auch werden von Beginn des Erscheinens an ganze Textstellen zur Erklärung der Begrifflichkeit "Autonome“ herangezogen“, nicht nur in den Jahresberichten der Länder (z.B. die VerfassungsschutzberichteB Schleswig-Holstein 2003, S.43 / Berlin 2004, S. 227 , Bayern 2006, 190). Auch ein Band der „Texte zur Inneren Sicherheit“ mit dem Titel „Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland“, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegeben wird, greift auf das Werk zurück. Die beiden Anhänger der zwar wissenschaftlich keineswegs fundierten „Extremismustheorie“, die dennoch wesentliches Theroriegerüst verfassungsschutzrechtlichen Handelns darstellt, Uwe Backes und Eckhard Jesse, widmen dem Buch in ihrem Jahrbuch Extremismus & Demokratie, 2004 ein eigenes Kapitel. Im Jahre 2006 folgt dann, vier Jahren nach Erscheinen ein Zensurantrag des Bundesfamilienministerium bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gegen das Buch. Zur Begründung heißt es in dem Indizierungsantrag, Militanz werde in einem positiven Zusammenhang und als legitimes Mittel dargestellt, um eine andere Gesellschaftsform zu erreichen, Das Bundesministerium beanstandet Stellen und Textpassagen, die aus Erinnerungen und Reflexionen bestehen und als Zitate von autonomen Zeitgenossen graphisch gekennzeichnet sind. Am 9. Mai 2007 gibt es nun einen Durchsuchungsbeschluss, um die Urheber des namentlich nicht bekannten, Autorenkollektivs herauszufinden. Die Aktion richtet sich u.a. gegen den Verlag Assoziation A mit Buchladen Schwarze Risse und das Umbruch Bildarchiv, die beide im Impressum des Buches benannt werden. Grundlage ist der §129 a, Bildung einer terroristischen Vereinigung. Der Paragraph soll hier Anwendung finden, weil dem Buch die Konzeption zugrunde liegen soll, jüngeren Personen aus der militanten linken Szene für Anschlägen rekrutieren zu wollen. Jetzt wird sicherlich niemand der Bundesanwaltschaft ernsthaft vorwerfen wollen, dass „Autonome in Bewegung“ seit vier Jahren überall frei zu kaufen ist. Haben von uns doch nicht wenige dieses Buch im Schrank stehen und wissen das von diesem Buch wenig terroristischer Sprengstoff ausgeht. Experten haben bereits jetzt Zweifel angemeldet, dass die Razzien rechtsstaatlich zu vertreten sind. Es besteht aber wenig Hoffnung auf einen Sinneswandel der Verantwortlichen zu hoffen und strafrechtliche Verfahren werden sich lange hinziehen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass dieser Angriff des Staates von vielen als Verstoß gegen das eigene Gerechtigkeitsempfinden verstanden wird. Dann könnte dieser „Schuss vor den Bug“, auch sehr schnell nach hinten losgehen. |
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