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Durchsuchungen in mehreren BundesländernQuelle:http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=274 09.05.2007 - 10/2007 Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (09.05.2007) im Rahmen zweier Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von Durchsuchungsbeschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs insgesamt 40 Objekte in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen durchsuchen. Die exekutiven Maßnahmen, an der annähernd 900 Beamte beteiligt sind, werden von Beamten des Bundeskriminalamts, der beteiligten Landeskriminalämter und der örtlichen Polizei unter der Leitung der Bundesanwaltschaft durchgeführt. I. Die Bundesanwaltschaft führt gegen 18 namentlich bekannte und weitere, unbekannte Personen ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 2 StGB und anderer Straftaten. Die dem militanten linksextremistischen Umfeld zugehörigen Beschuldigten stehen im Verdacht, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben oder Mitglieder einer solchen Vereinigung zu sein, deren Ziel es insbesondere ist, mit Brandanschlägen und anderen gewalttätigen Aktionen den bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel (G8) im Frühsommer 2007 in Heiligendamm erheblich zu stören oder zu verhindern. Der terroristischen Vereinigung werden nach den bisherigen Erkenntnissen gegenwärtig jedenfalls folgende Anschläge zugerechnet, zu denen sie sich unter wechselnden Gruppenbezeichnungen bekannt hat. Anschläge im Raum Hamburg: - Brandanschlag der Gruppierung „August 2005“ zum Nachteil eines Vorstandsvorsitzenden in Niedersachsen im Juli 2005; - Brandanschlag der „AG Herz-infarkt“ zum Nachteil eines Vorstandsvorsitzenden in Hamburg am 8. Dezember 2005; - Brandanschläge der „Militante Antimilitaristische Initiative („M.A.M.I.“)“ zum Nachteil einer Firma in Hamburg am 31. Januar 2006; - Brandanschlag der „fight 4 revolution crews“ zum Nachteil des Direktors eines Wirtschaftsinstituts am 27. April 2006 in Schleswig-Holstein und Sachbeschädigung am Wohnhaus des Standortleiters einer Jobagentur in Hamburg am 25. April 2006; - Sachbeschädigung der „Unheilige Allianz Dammbruch“ zum Nachteil eines weiteren Vorstandsvorsitzenden am 28. September 2006 in Hamburg und Brandanschlag auf einen Pkw des Niederlassungsleiters einer Versicherung in Hamburg am 28. September 2006; - Brandanschlag (ohne Gruppenbezeichnung) zum Nachteil einer Reederei in Hamburg am 23. Oktober 2006; - Brandanschlag der „AG Kolonialismus und Krieg in der militanten Anti-G8-Kampagne“ zum Nachteil eines Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium in Hamburg am 26. Dezember 2006; - Sachbeschädigung der „Revolutionäre Antimilitaristische AktivistInnen Butter bei die Fische“ zum Nachteil eines Vorstandsmitgliedes in Hamburg am 26. Januar 2007 und Brandanschlag zum Nachteil eines weiteren Vorstandsmitgliedes in Hamburg am 26. Januar 2007; - Brandanschlag (ohne Gruppenbezeichnung) zum Nachteil einer Firma in Hamburg am 23. Februar 2007; Anschläge im Raum Berlin: - Brandanschlag der „autonome gruppen/militant people (mp)“ auf eine Liegenschaft des Auswärtigen Amtes in Berlin am 17. Oktober 2005; - versuchter Brandanschlag der „Autonome Gruppen“ zum Nachteil einer Firma in Eberswalde/Brandenburg in der Nacht zum 10. September 2006; - Brandanschlag der „Autonome Gruppen“ zum Nachteil einer Firma in Berlin am 6. März 2007. II. In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die „militante gruppe (mg)“ werden Durchsuchungsmaßnahmen gegen drei namentlich bekannte Beschuldigte (§ 129a Abs. 2 StGB) durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Weltwirtschaftsgipfel hat die „mg“ zumindest zwei Brandanschläge verübt, am 24. Mai 2006 auf das Sozialgericht Berlin-Moabit und am 9. November 2006 auf ein Wirtschaftsforschungsinstitut in Berlin. Die terroristische Vereinigung „mg“ hat sich unter dieser Bezeichnung seit 2001 zu insgesamt 25 Anschlägen bekannt. Erklärtes Ziel der Vereinigung ist es, durch ständige militante Aktionen die gegenwärtigen staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen zugunsten einer kommunistischen Weltordnung zu beseitigen. Die Anschläge der Gruppierung richteten sich durchweg gegen öffentliche Einrichtungen, unter anderem gegen Bezirks-, Finanz-, Arbeits- und Sozialämter sowie Polizei- und Justizeinrichtungen im Raum Berlin. Allein im Jahr 2006 beging die „mg“ acht Anschläge, darunter ein Anschlag auf das Gebäude des Polizeipräsidiums in Berlin-Tempelhof, wo sich zur Tatzeit auch Personen aufhielten. Der jüngste Anschlag am 16. März 2007 erfolgte auf Büroräume einer ausländischen Handelskammer und eines ausländischen Industriellen- und Unternehmerverbands in Berlin. Die heutigen Durchsuchungen dienen dem Ziel, Beweismaterial über die personelle und organisatorische Struktur der Vereinigungen sowie begangene und möglicherweise beabsichtigte Brandanschläge aufzufinden. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können beim derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht erteilt werden. |
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