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HAUSDURCHSUCHUNGEine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und aufgeklaerten User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Hausdurchsuchungen - bestehend aus: Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung Anmerkung: ! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS!!! Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unver- aeusserlichen Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also keine Zeit verlieren... Zuerst ein wenig Theorie: Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sach- beschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden. Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats). Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurch suchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt. Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer Hausdurchsuchung stattgegeben wird? Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen. Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu einem Besuch der Kripo gefuehrt haben. Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt! Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen! In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert (und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben Blicken lassen. Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschuechtern, deswegen gilt im Falle einer HD: KEINE PANIK! Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren kannst, sondern du musst sie erdulden. Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen. Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss). Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert: Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal hilfreich. Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden soll. Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?" oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber entschieden bleiben. :-) Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder. Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmuendigen. Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie laenger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-) Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO! Zettel und Notizen Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil - machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst, was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern. Das Durchsuchungsprotokoll SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstaende *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst *beschlagnahmt* werden mussten. Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile! Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungs- befehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen! Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite. Nach der Durchsuchung Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g. Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus der Landeskasse beglichen. Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Viele von euch leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub- kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahr- scheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiss sonst, wie er sich im Notfall verhalten wird. Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult, von Ablenkungsmanoevern o.Ae. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen" mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir. Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen - geh' nicht hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen. Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst - lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden" ... Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge- schrieben werden, dass man doch informiert werden will. Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update fuers naechste Magazin. Teil II – Praeventivmassnahmen
Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen. Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle 1. Keine Panik. 2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs- befehl - schicke sie hoeflich weg. 3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau* durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern. 4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen! 5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen. 5. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben. Teil IV – Literaturliste
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