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2008-06-20

Amtsgericht Karlsruhe hebelt Demonstrationsrecht aus

Pressemitteilung Göttingen, 19.06.2008

Amtsgericht Karlsruhe hebelt Demonstrationsrecht aus
Wahrnehmung eines Grundrechts pauschal unter Strafe gestellt!

Der Anmelder einer Demonstration gegen staatliche Repression, die am 19.Mai 2007
in Karlsruhe stattgefunden hatte, ist am gestrigen Freitag vom Amtsgericht
Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt worden.
Als Reaktion auf die Razzien und Verhaftungen gegen G8-GegnerInnen im Mai 2007
hatten unter dem Motto „Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten“
rund 700 Menschen in Karlsruhe gegen die Kriminalisierung des G8-Widerstandes
demonstriert. Nach diesem nachträglich auch von der Einsatzleitung der Polizei
als „friedlich“ bezeichneten Aufzug wurde dem Anmelder der Demonstration per
Strafbefehl vorgeworfen, nicht energisch genug verhindert zu haben, dass
TeilnehmerInnen gegen diverse Auflagen verstoßen hätten.

Der Student sollte mit
einer Vorstrafe von 160 Tagessätzen à 30 € (!) belegt werden, weil er
beispielsweise nicht vehement genug unterbunden habe, dass Transparente
zusammengehalten werden, TeilnehmerInnen nach dem Herunterzählen von
„Countdowns“ einige Meter der Strecke schneller laufen oder DemonstrantInnen
ihr Missfallen gegenüber der Polizei verbal zum Ausdruck bringen.

Nun haben im Juni 2008 vor dem Amtsgericht in Karlsruhe zwei Verhandlungstage
stattgefunden, die gestern mit seiner Verurteilung zu 60 Tagessätzen à 15 €
endeten. Nach diesem skandalösen Urteil stellt sich prinzipiell die Frage, wie
es in Zukunft möglich sein soll, eine Demonstration anzumelden und
durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Der zuständige Richter Neuberth nutzte die Zeit zur Urteilsbegründung
ausschließlich für seine eigene Vergangenheitsbewältigung. Als so genannter
Alt-68er, der mit seinem ehemaligen politischen Werdegang nicht mehr zu Recht
kommt, hielt er eine politische Kampfrede, in deren Verlauf unter anderem mit
dem „schwarzen Block“, „komplett bewaffneten Kampfverbänden an der Spitze
linker Demonstrationen“, der „gut organisierten autonomen Szene in Karlsruhe“
und „heutigen Protestformen“ aufgeräumt wurde. Außerdem könne man ja, wenn es
einem denn nicht passe, nach Moskau oder Peking gehen.

Konkrete Vorwürfe gegen den Angeklagten wurden in der ideologisch ausgerichteten
Rede des Richters nicht thematisiert. Allein die Tatsache, dass der Angeklagte
gegen die als rechtswidrig einzustufenden Auflagen Widerspruch einlegte,
wertete er als Beleg dafür, dass dieser Verstöße billigend in Kauf nehme. Die
Schuld des Angeklagten wurde also daraus abgeleitet, dass er seine Rechte in
Anspruch nahm. Das ebenfalls rechtswidrige Abfilmen der Demonstration von
Beginn an erklärte der Richter hingegen für rechtens aufgrund der Annahme, dass
nicht angekündigt wurde, wann Auflagenverstöße stattfinden würden.
Mit der Verurteilung gerät das Demonstrationsrecht aus den Fugen: Versammlungen
sind in Zukunft vom Wohlwollen der Ordnungsbehörden abhängig. Wie sollte ein
Anmelder oder eine Anmelderin in einer großen Demonstration für alle einzelnen
DemoteilnehmerInnen bürgen können?!
Das fragwürdige Prinzip „Einer haftet für Andere“ ist soll exemplarisch
richterlich durchgesetzt werden.

Das aktuelle Karlsruher Urteil ist ein Skandal, der die Grundlagen der
Demonstrationsfreiheit angreift und DemonstrantInnen und (potenzielle)
AnmelderInnen gleichermaßen einschüchtern soll. Auf diese Weise könnte eine der
wichtigsten politischen Aktionsformen der Linken noch weiter zu einer Farce
deformiert werden. Absurde Auflagenkataloge dienen mittlerweile nicht mehr nur
dazu, der Polizei jederzeit Vorwände für ein gewalttätiges Eingreifen zu
liefern, sondern auch dazu, die AnmelderInnen von Demonstrationen nachträglich
zu kriminalisieren.

Die Rote Hilfe ruft dazu auf, sich in Wort und Tat gegen solche grotesken
Beschneidungen des Demonstrationsrechts zur Wehr zu setzen. Anlass dazu bietet
nicht nur das aktuelle Urteil, von dem wir hoffen, das in einer höheren Instanz
an rechtsstaatlichen Maßstäben gemessen werden wird, sonder auch die geplante
massive Einschränkung des Versammlungsrechts, wie sie in Bayerrn im kommenden
Monmat durchgesetzt werden soll.

Die Rote Hilfe wird alles in ihrer Macht stehende dafür tun, das Grundrecht auf
Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gegen die bundesdeutschen Strategen
der „Inneren Sicherheit“ zu verteidigen.

Mathias Krause
für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

weitere Informationen unter www.rote -hilfe.de und www.kampagne19mai.de

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