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2007-07-06

taz: Der Augenzeuge

Der Strahl eines Wasserwerfers beim G8-Gipfel hat sein linkes Auge schwer verletzt. Jetzt erstattet Steffen B. Anzeige gegen unbekannt. Was genau ist passiert? VON DANIEL SCHULZ

POTSDAM taz An den Moment, bevor die Welt flach wurde, erinnert sich Steffen B. genau. Er sieht einen Polizisten, der mit seinem Schlagstock auf ihn zeigt. Dann trifft ihn etwas im Gesicht und schreit, fliegt nach hinten. Dann ist sein linkes Auge “irgendwie ausgeschaltet.”

Wenn Steffen B. heute nach einem Glas Milch greift, wirft er es öfter mal um. Der 36-Jährige kann Entfernungen nicht mehr einschätzen, er sieht seine Umgebung wie auf einem Fernsehbildschirm – flach eben. Sein Auge wurde von einem Wasserwerfer getroffen, vor vier Wochen, am 7. Juni gegen halb eins am Mittag in Heiligendamm, als dreitausend Menschen den Zugang zum G8-Hotel blockiert haben. Die Zeitungen drucken danach Bilder, die Volksfestatmosphäre zeigen: friedliche Protestler auf mecklenburgischen Wiesen. Nach den Krawallen in Rostock fünf Tage zuvor scheint die Welt wieder in Ordnung. Tatsächlich aber gibt es an den beiden Tagen der Blockade die meisten Verletzten. Steffen B. ist einer von ihnen.

Als ihn der Strahl des Wasserwerfers trifft, steht der Potsdamer gerade auf der Wiese vor dem Westtor. Mit ein paar Freunden ist er tags zuvor per Auto angereist. Sie kennen zwar einige aus der früheren linken Szene von Potsdam – Leute, die heute vierzig Jahre und älter sind -, gehören aber nicht zu denen, die sich schon seit Monaten auf den Gipfel vorbereitet haben.

Wie hätte sich Steffen B. auch auf solch einen Tag vorbereiten sollen? Das Klima zwischen Polizisten und Demonstranten ist aufgeheizt, viele Beamte verhalten sich aggressiv. Dazu trägt wohl, neben der Erfahrung mit den vermummten Steinewerfern von Rostock, auch die Einsatzleitung “Kavala” bei. Die lässt verbreiten, dass die Demonstranten Polizeibeamte mit Steinen bewerfen und mit Säure bespritzen. Nichts davon ist bis heute belegt. Den Polizisten wird suggeriert, die Blockierer seien ein zu allem bereiter Lynchmob.

Als Gewalttäter ist Steffen B. nicht bekannt, in der Staatsanwaltschaft Potsdam liegt nichts gegen ihn vor. Politisch aktiv ist er ab und an durchaus, er hat sich beispielsweise für Asylbewerber eingesetzt. Viel mehr will er über sich aber nicht erzählen. Er möchte “für die Öffentlichkeit auf keinen Fall ein Gesicht bekommen, sonst steht noch RTL vor meiner Tür.” Deshalb sind auch Fotos unerwünscht. Es muss die Beschreibung reichen: blonde wellige Haare und die drahtige Figur eines Sportlers, eines Langenstreckenläufers vielleicht. Sein verletztes Auge sieht äußerlich fast normal aus, tränt aber, das Jochbein schimmert bläulich. Ob B. in seinem Beruf – “etwas im medizinischen Bereich” – wieder arbeiten können wird, wagen die Ärzte derzeit nicht zu sagen. Sie meinen, er müsse warten. Er könne nichts weiter tun.

Aber Steffen B. tut gern etwas, er verabscheut Ohnmacht. Auch deswegen ist er nach Heiligendamm gefahren. Er hat kein politisches Programm, aber das Gefühl, gegen die “zutiefste Ungerechtigkeit in der Gesellschaft, für die die Vertreter der G8 stehen, ein Zeichen setzen zu können.” Steffen B. hat nicht wirklich daran geglaubt, dass die Blockaden den Gipfel tatsächlich von der Außenwelt abschneiden könnten: “Dieser Protest ist immer symbolisch, aber genau darum wichtig.”

Dafür sind er und seine Gruppe vom Protestcamp Reddelich Richtung Zaun aufgebrochen. Drei Stunden sind sie durch Wald und Felder marschiert, den Polizeistreifen ausgewichen. Als sie in der Nähe von Hinter Bollhagen bei einem der Eingänge in den Sperrzaun ankommen, stehen da viele Polizisten. Sie blockieren die Straße um die Protestler fernzuhalten. Neuankömmlinge werden mit Wasserwerfern empfangen.

Die Spritzkanonen der Polizeifahrzeuge schießen an diesem Tag öfter in Kopfhöhe – das lässt sich in Videoclips im Internet noch heute beobachten. Eigentlich sei das aber nicht erlaubt, sagt Ulf Erler, der Sprecher der Kavala. “Beamte sollen nicht auf Köpfe, sondern auf die Beine zielen.” Es könne natürlich vorkommen, dass jemand stürze und dann am Kopf getroffen werde, aus Versehen.

Aber Steffen B. ist nicht hingefallen. Als der Potsdamer auf der Wiese ankommt, hält er sich fürs erste fern von den spritzenden Wasserwerfern. Er läuft eine halbe Stunde umher, verliert in der Menge einige seiner Freunde aus den Augen. Als die Polizei den Wasserbeschuss einstellt, geht B. weiter nach vorn. Er will “sehen, was da so los ist.” In der ersten Reihe hält eine Gruppe Demonstranten eine Bauplane vor sich – etwa sechs Meter entfernt stehen drei Wasserwerfer. Dann passiert es. Ein Polizist zeigt mit seinem Schlagstock auf Demonstranten, wie ein Dirigent. Erst links, dann rechts, dann auf Steffen B. Der Turm des mittleren Werfers dreht sich. B. hört einen Ruf, etwas wie “Achtung, wir löschen.” Den Strahl sieht er nicht mehr kommen.

Laut der Dienstvorschrift 122 für den Einsatz von Wasserwerfen müssen Demonstranten rechtzeitig gewarnt werden, bevor mit Wasserstrahlen geschossen wird. Steffen B. ist sich noch heute sicher, dass das nicht passiert ist. Andere Demonstranten bestätigen seine Aussage. Beweisen lässt sich so etwas trotzdem schwer. So wie auch viele andere Übergriffe, die Polizisten während des G8-Gipfels in Heiligendamm begangen haben sollen. Bisher sind gerade einmal 27 Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Kavala eingegangen. Und laut Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) gibt es bisher nur eine Strafanzeige. Dieser Tage bereitet der Republikanische Anwaltsvereins weitere vor. Die von Steffen B. soll in der nächsten Woche rausgehen.

Als er auf der Erde liegt, weiß er, dass etwas “absolut Krasses passiert sein muss.” Seine linke Gesichtshälfte ist taub. Im medizinischen Befund wird es später heißen, dass das Jochbein zertrümmert und das Lid halb abgerissen ist. Neben ihm schreit ein Mann: “Die haben dir das Auge weggeschossen!”

Steffen B. muss ein bisschen lachen, als er diese Szene im Büro seines Potsdamer Anwalts schildert – über die Panik auf der Wiese in Hinter Bollhagen. Er macht öfter Witze über das, was ihm passiert ist. Beispielweise darüber, dass, als er später in der Rostocker Klinik lag, das ZDF vor dem Krankenhaus gestanden habe. Reden wollte er mit den Fernsehleuten aber nicht: “Da stand groß am Übertragungswagen: Mit dem Zweiten sieht man besser. Das war zu der Zeit nicht so mein Spruch.” Er sieht aus dem Fenster und schweigt einige Sekunden. Freunde haben ihm gesagt, man könne fast froh sein, dass es gerade ihn getroffen habe, keinen Schwächeren, er könne doch viel aushalten. Man würde ihnen gern Recht geben. , Aber in diesem einen Moment der Stille – da nicht.

Denn es ist nicht nur so, dass Steffen B. mit seinem linken Auge heute nur noch Umrisse und Schatten erkennen kann. Er hat auch Erfahrungen gemacht, die er nicht versteht. Als er etwa auf dem Boden liegt, kümmern sich zwei freiwillige Demo-Sanitäter um ihn. Sie legen ihm eine Binde über beide Augen, es wird vollständig dunkel für ihn. Dann wollen sie ihn in einen der nahe stehenden Krankenwagen bringen. Doch die Polizisten haben das nicht zugelassen, das gaben die beiden Sanitäter später B.s Anwalt zu Protokoll. Begründung: In den Krankenwagen liege Material. Erst nach einer halben Stunde darf das Fahrzeug Steffen B. abtransportieren. Allein.

Keiner seiner Freunde habe ihn begleiten dürfen, erzählt B. “Ich war orientierungslos und ich hatte eine Scheißangst. Warum haben die niemand mitfahren lassen, den ich kannte?”

Er versteht auch nicht, warum die Beamten den Krankenwagen zuerst nach Bad Doberan schicken. Dort hebt jemand die Augenbinde an, Steffen B. erkennt einen weißen Raum, eine Bundeswehruniform. Er hört eine Stimme, die verfügt, dass er sofort nach Rostock gebracht wird. Die Ärzte dort müssen schnell handeln: Mit ein paar Spritzen betäuben sie sein linkes Auge, decken das rechte ab und operieren. Steffen B. kann das leise Schaben der Instrumente hören.

Erst elf Tage später wird er wieder nach Potsdam zurückkehren können. Noch immer muss er sich regelmäßig behandeln lassen. Während der ganzen Zeit geht ihm ein Bild nicht aus dem Kopf: “Das Gesicht des Polizisten, der im Turm saß, hat sich bei mir eingebrannt”, sagt Steffen B. Er habe ihn durch das Fenster des Wasserwerfes gesehen. Sehr jung sei der Beamte gewesen, sein “Bubigesicht” habe ihn direkt angesehen, bevor das Wasser kam. B. ist sich sicher, dass er den Mann erkennen würde, wenn man ihm Fotos zeigt. Er will daher, dass er schnell Verdächtige sieht. “Ich hoffe so sehr, dass dieses Bild so lange in meinem Kopf bleibt.”

Doch seine Chancen sind begrenzt. Die Kavala soll bald aufgelöst werden, und Polizisten unterliegen in Mecklenburg-Vorpommern keiner Kennzeichnungspflicht. Deshalb ergeht die Anzeige gegen unbekannt. Doch Steffen B. will diesen Polizisten finden. Gründe dafür gibt es natürlich viele. Einer ist der, dass Steffen B. von einem Gericht hören will, dass ihm und anderen durch Polizisten grundlos Gewalt angetan worden ist.

Während der Krankenhaustage in Rostock – nach einer zweiten Operation heilt sein Auge langsam – liest er unter Mühen im Spiegel ein Interview mit August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Die Journalisten fragen, ob die Polizei zu hart vorgegangen sei, ein Demonstrant würde womöglich sein Auge verlieren. Hanning erwidert, immerhin sei in Heiligendamm niemand erschossen worden. Man könne mit dem Ergebnis zufrieden sein.


DAS IST STEFFEN B.

7. Juni 2007: Steffen B. wird am Zaun von Heiligendamm vom Strahl eines Wasserwerfers derart hart am Kopf getroffen, dass sein linkes Augenlid halb abgerissen wird. Erst dreißig Minuten später wird er ins Krankenhaus von Bad Doberan transportiert, von dort aus eilig in eine Rostocker Klinik. Er wird umgehend operiert.

Mitte Juni 2007: Wenn Steffen B. die Augen öffnet, sieht er nur seine Nasenspitze. Sein räumliches Sehvermögen ist stark beeinträchtigt, das Gehirn muss sich erst daran gewöhnen, Bilder mit nur einem funktionierenden Auge zusammensetzen.

Zweite Juliwoche 2007: Steffen B. hat gelernt, nur mit einem Auge sehen zu können. Sein Anwalt stellt bei der Rostocker Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt.

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