Schwerin/Heiligendamm. Nachdem der Landesbeauftragte für den Datenschutz Karsten Neumann am Montag den Innenausschuss sowie den Rechts- und Europaausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern informierte, wurden die Berichte über die durchgeführten umfangreichen Prüfungen heute auf der Internetseite der Behörde www.datenschutz-mv.de veröffentlicht.
„Zu den geprüften Sachverhalten gehörten die geplanten Überprüfungen der Bewohner Heiligendamms und der Servicekräfte im Sicherheitsbereich durch Polizei und Verfassungsschutz, die leider erst nach Einschreiten des Bundeskriminalamtes auf einer ordnungsgemäßen rechtlichen Grundlage und ohne weitere Beanstandungen durchgeführt wurden. Bei der Prüfung des polizeilichen Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen hat sich die neue Regelung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bewährt, wonach die Anordnung von Videoanlagen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mitzuteilen sind. Damit konnten wir uns rechtzeitig von der Rechtmäßigkeit der Anlagen überzeugen. Geprüft wurde nach dem Gipfel die Verwendung der Aufnahmen des Tornado-Einsatzes, die allesamt wegen der benutzten Aufzeichnungstechnik keinen Personenbezug aufweisen konnten“, so Neumann zum positiven Inhalt der abgeschlossenen Prüfungen… .
„In der Auswertung des Polizeieinsatzes ist der Gesetzgeber jedoch dort weiter gefragt, wo sich Mängel an den polizeilichen Vorschriften zeigten.
So wurden polizeiliche Kontrollen nicht aufgezeichnet, womit eine rechtsstaatliche Kontrolle weder durch Gerichte, noch durch Parlament oder Landesbeauftragter für den Datenschutz möglich sind. Der Verweis auf angebliche Datenschutzgründe, die gegen eine solche Aufzeichnung sprächen, fordert vom Gesetzgeber strengere verfahrensrechtliche Regelungen,“ so Neumann heute zum veröffentlichten Bericht.
„Besonders gravierend ist dieser rechtsstaatliche Mangel bei den durchgeführten mehrtägigen Observationen von möglichen Straftätern und deren Verbindungspersonen. Auch hier ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass alle aufgezeichneten Daten inzwischen gelöscht sind. Da die Betroffenen deshalb aber nicht von diesen verdeckten Maßnahmen der Polizei informiert werden, wird damit auch diesen Maßnahmen jede Kontrollmöglichkeit durch ein unabhängiges Gericht, den Datenschutzbeauftragten und das Parlament entzogen.“
Als „verfassungsrechtlich extrem bedenklich“ bezeichnete Neumann die Anordnungsmöglichkeit „besonders gefährdeter Orte“ durch die Polizei. Eine solche Anordnung hat zur Folge, dass in der Umgebung solcher Orte jedermann eine Identitätsfeststellung durch die Polizei, im Extremfall verbunden mit erkennungsdienstlicher Behandlung und mehrstündiger Verbringung in polizeilichen Gewahrsam, dulden muss, ohne diesen Orten überhaupt ausweichen zu können.
„Diese festgestellte Praxis erfordert gesetzgeberisches Handeln. Auch wenn G8 vorbei ist, bleibt die gesetzliche Befugnis beispielsweise für zukünftige Großveranstaltungen“ so Neumann abschließend zu den wichtigsten festgestellten Problemen bei der Umsetzung des Polizeirechtes Mecklenburg-Vorpommern.
„Neben der Information der Petenten ist die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse meiner Prüftätigkeit ein wichtiges vom Gesetzgeber vorgesehenes Mittel, die parlamentarische Kontrolle durch die Kontrolle der Öffentlichkeit zu ergänzen,“ so Neumann zum Zweck der Veröffentlichung der Prüfergebnisse.
Die vollständigen Berichte können ab sofort unter www.datenschutz-mv.de nachgelesen werden.
http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/presse/G8-PM.pdf
Source: www.datenschutz-mv.de