Pressemitteilung Nr.: 74 05.07.2007
Innenminister Lorenz Caffier hat heute den Vorwurf, er habe den Innenausschuss nicht umfassend über die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr während des G8-Gipfels informiert, entschieden zurückgewiesen: “Alle mir vorliegenden Informationen über das Amtshilfeersuchen des Innenministeriums an die Bundeswehr und die damit im Zusammenhang tatsächlich von der Bundeswehr erbrachten Leistungen habe ich im Innenausschuss vorgetragen. Sie konnten noch am selben Tag in der Pressemitteilung Nr. 71 vom 28.06.2007 nachgelesen werden.”
Der damalige Innenminister wandte sich am 21.03.2006 mit einem allgemeinen Amtshilfeersuchen an das Bundesministerium der Verteidigung. Der Bundesminister der Verteidigung stimmte den gestellten Amtshilfeanträgen grundsätzlich zu und beauftragte das Wehrbereichskommando (WBK) I – KÜSTE mit der Koordinierung der Unterstützungsleistungen.
Das Innenministerium M-V präzisierte mit Schreiben vom 13.03.2007 das Amtshilfeersuchen an das WBK I in Kiel. In dem letztgenannten Amtshilfeersuchen wurde “…der Einsatz von Flugzeugen des Aufklärungsgeschwaders 51 zu Aufklärungszwecken beantragt. Beabsichtigt ist eine Aufklärungsflugeinheit etwa 14 Tage vor und eine Aufklärungsflugeinheit mit Beginn der Einsatzphase. …”
Das im Amtshilfeersuchen formulierte Ziel war es, durch den Einsatz von Tornados Erddepots, Bodenveränderungen und Veränderungen in der Bebauung festzustellen, die auf Vorbereitungshandlungen gewaltbereiter und militanter G8-Gegner oder terroristischer Täter schließen lassen. “Es ging in dem Amtshilfeersuchen eindeutig nur um Aufklärungsflüge zu diesem Zweck”, machte der Minister deutlich. “Es wurden weder Phantom noch Eurofighter nach Artikel 35 Abs. 1 und 2 Grundgesetz mit dem Amtshilfeersuchen angefordert. Daher gab es auch keine Veranlassung für mich, darüber dem Innenausschuss des Landtages zu berichten.”
Im übrigen ist der Schutz des deutschen Luftraumes vor Angriffen von außen eine Dauereinsatzaufgabe der Bundeswehr, die sich u.a. aus dem Luftsicherheitsgesetz des Bundes ergibt. Insofern erfolgten die Flugeinsätze von “Phantom” und “Eurofighter” im Rahmen der eigenen Aufgabenwahrnehmung wie bereits zuvor z.B. bei der FIFA WM 2006, dem Besuch des Papstes Benedikt XVI. oder dem Besuch des amerikanischen Präsidenten George W. Bush in Deutschland