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2007-06-13

G8-Gipfel/ Gefangenensammelstellen: ai prüft mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei

Pressemitteilung

Berlin, 13.6.2007 – Bei der Unterbringung festgenommener Kritiker des G8-Gipfels ist es mutmaßlich zu Verstößen gegen deutsches und internationales Recht gekommen. Berichten Betroffener sowie den Medien ist zu entnehmen, dass die Polizei den Zugang der Anwälte zu ihren inhaftierten Mandanten in mehreren Fällen be- bzw. verhindert habe. Dies wäre ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Standards. In der Gefangenensammelstelle (GeSa) in der Industriestraße 15 in Rostock soll rund um die Uhr helles Licht gebrannt haben. Diese Maßnahme kann zu Schlafentzug führen, der als menschenunwürdige Behandlung Gefangener zu werten ist. amnesty international (ai) wird diese Berichte prüfen und behält sich weitere Schritte vor.

Vertreter von ai hatten am 1. Juni die vorbereitete – noch leere – GeSa in der Rostocker Industriestraße besichtigt. Für ai war zum einen von Bedeutung, dass genügend Raum sowie ausreichende und angemessene sanitäre und medizinische Versorgung zur Verfügung steht, zum anderen, dass das Recht auf anwaltliche Beratung und die unverzügliche Überprüfung der Gewahrsamsnahme durch ein Gericht gewährleistet ist.

Bei dieser Vorabbesichtigung konnten die ai-Vertreter keine groben Mängel feststellen. Bei der Begutachtung wurde zugesichert, dass der Zugang zu Anwälten gewährleistet sei, den Festgehaltenen ausreichend Telefone zur Kontakt­aufnahme mit Rechtsanwälten und Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen zur Verfügung stünden und Räume für Mandantengespräche bereitgestellt seien. Auch sei Vorsorge getroffen worden für eine ausreichende medizinische und sanitäre Versorgung. Am Ende der Besichtigung wiesen die ai-Vertreter auf ein mögliches Kapazitätenproblem im Falle von massenhaften Ingewahrsamsnahmen hin.

Die vor der Rostocker Demonstration und vor dem Gipfel abgegebene Bewertung von ai bezog sich also naturgemäß lediglich auf die Vorbereitung durch die Polizei sowie auf die Ankündigung, wie sie vorzugehen beabsichtige, nicht auf die polizeiliche Praxis während der Zeit der Belegung der GeSa mit Gefangenen. Hier hat es, wenn sich die Berichte bestätigen, polizeiliches Fehlverhalten gegeben, dem ai nachgehen wird.