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22.03.2007

Glaubwürdigkeit der Mächtigen auf dem Prüfstand: Konkret für Umwelt und Entwicklung handeln!

Positionspapier deutscher Nichtregierungsorganisationen
zum G8-Gipfel in Heiligendamm 6.- 8. Juni 2007

Die G8-Gipfel stehen in der Kritik, mit ihren Beschlüssen keinen Beitrag zur Lösung der zentralen Probleme der Erde zu leisten, sondern sie im schlimmsten Fall noch zu verschärfen. Beim nächsten G8-Gipfel unter deutschem Vorsitz in Heiligendamm haben die Regierungsvertreter die Chance, dieser Kritik entgegenzutreten. Die G8-Staaten werden sich daran messen lassen müssen, ob und wie sich die Runde der mächtigen Nationen den globalen politischen Herausforderungen der Zeit stellt, wie etwa der Entwicklung Afrikas und der Eindämmung des Klimawandels.

Der Klimaschutz ist eine zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts, der sich vor allem die führenden Industriestaaten stellen müssen – und das nicht erst seit den jüngsten und alarmierenden UN-Berichten zum Stand des Klimawandels. Es ist daher richtig und begrüßenswert, dass Klimaschutz und Energieeffizienz zum Schwerpunkt der deutschen G8-Präsidentschaft erklärt wurden.

Am Klimaschutz wird auch die Komplexität globaler Phänomene deutlich. Denn Umweltzerstörung und Armut beziehungsweise Unterentwicklung hängen unmittelbar zusammen. Und nirgendwo werden diese Probleme deutlicher sichtbar als in Afrika. Die G8 spielen bei der Lösung dieser Probleme eine große Rolle. Sie können politisch viel bewegen, aber auch viel blockieren oder in eine falsche Richtung lenken.

Daneben ist der rasch voranschreitende Verlust der biologischen Vielfalt weltweit eine zentrale Herausforderung für die internationale Politik. Ihn haben die Staatschefs der G8 jedoch bisher weitgehend ignoriert. Ebenso fehlt das wichtige Thema der Verschuldung der Entwicklungsländer auf dem G8-Gipfel. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Versäumnis bei diesen beiden so wichtigen Themen zu korrigieren und ihren Selbstverpflichtungen nachzukommen.

Die Globalisierung der Weltwirtschaft muss nachhaltig gestaltet werden. Wer seine Politik unter das Motto “Wachstum und Verantwortung in der Weltwirtschaft” stellt, darf nicht nur das Wachstum propagieren und die Verantwortung für Mensch und Umwelt vernachlässigen. Vielmehr muss es um ein Wachstum gehen, das die Grenzen der ökologischen Belastbarkeit nicht überschreitet – ein Wachstum, das Armut und Unterentwicklung von weiten Teilen der Menschheit nicht vergrößert, sondern zu überwinden hilft.

Den Klimaschutz ernst nehmen – Die globale Energiewende vorantreiben

Um die Folgen des Klimawandels in Grenzen zu halten, müssen sich die G8-Staaten in Heiligendamm klar dazu bekennen, den nicht mehr vermeidbaren globalen Temperaturanstieg wenigstens auf unter 2° Celsius zu begrenzen.

Immer deutlicher wird, dass das Nichthandeln beim Klimawandel auch die Weltwirtschaft schwer belastet. Im Kyoto-Protokoll, dem einzigen Rahmenabkommen dieser Art, hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf dringend notwendige, verbindliche und absolute Emissionsreduktionen seitens der Industriestaaten verständigt. Darauf gilt es aufzubauen. Die G8-Regierungen müssen dafür sorgen, dass offizielle Verhandlungen über die Weiterführung des Kyoto-Protokolls im Dezember dieses Jahres gestartet werden. Die deutsche G8-Präsidentschaft muss den G8-Gipfel nutzen, um mit möglichst vielen anderen Regierungen eine Vorreiterkoalition zu bilden.

Die Atomenergie ist keine nachhaltige Energieform und mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Sie wird nur von einer kleinen Minderheit von Staaten als Zukunftsoption verfolgt. Wir fordern die deutsche G8-Präsidentschaft auf, allen Versuchen, den G8-Gipfel zu einer Unterstützung der Atomenergie zu benutzen, eine konsequente Absage zu erteilen.

Klimaschutz: Unsere Forderungen

  • Die G8-Staaten sollen sich in Heiligendamm gemeinsam mit den G5-Staaten1 zum Ziel bekennen, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.
  • Die Industriestaaten sollen sich verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.
  • Die G8 plus G5-Staaten sollen anerkennen, dass die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens die Hälfte gegenüber 1990 reduziert werden müssen. Sie müssen ihre eigenen Klimaschutzverpflichtungen – auch im Rahmen der Weiterentwicklung des Kyoto-Protokolls – daran ausrichten.
  • Die G8 plus G5-Staaten sollen sich zur Weiterentwicklung des Kyoto-Protokolls und zur Fortführung der Klimaverhandlungen bekennen.
  • Die entstehenden Märkte für Treibhausgase müssen auf andere Regionen ausgeweitet und so weiterentwickelt werden, dass sie den Treibhausgasausstoß im geforderten Maße reduzieren und weltweit Treibhausgase mit einem angemessenen Preis versehen.
  • Die G8-Staaten sollen sich verpflichten, dynamische Energie-Effizienzstandards für alle relevanten Sektoren zu schaffen.
  • Wir fordern die G8-Staaten auf, sich zu einer jährlichen Steigerung der Energieeffizienz um drei Prozent des Bruttosozialproduktes zu verpflichten. Auf den künftigen G8-Gipfeltreffen soll die Umsetzung dieser Verpflichtung überprüft werden.
  • Die G8-Staaten sollen ihre auf 240 Milliarden US-Dollar jährlich geschätzten Subventionen im Energiebereich in die erneuerbaren Energien und in die Steigerung der Energieeffizienz lenken.
  • Die erneuerbaren Energien müssen umfassend und rasch ausgebaut werden – mit verbindlichen Zielen.
  • Es müssen internationale Vereinbarungen angestoßen werden, die verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie festlegen, um die Zerstörung von tropischen Regenwäldern oder die Ausbreitung von intensiv bewirtschafteten Monokulturen auf Kosten des Anbaus von Nahrungsmitteln und kleinbäuerlicher Landwirtschaft zu vermeiden und um zu verhindern, dass indigene und traditionelle Landrechte und die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung beeinträchtigt werden.
  • Ob und inwieweit neue Technologien zur dauerhaften und sicheren Speicherung von Kohlendioxid zum Klimaschutz beitragen, muss wissenschaftlich untersucht werden.
  • Die G8-Staaten sollen sich verpflichten, die ärmsten Länder bei der Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels finanziell zu unterstützen. In diesem Sinne gilt es auch die Klima- und Afrika-Agenda des Gipfels aufeinander abzustimmen. Die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit, die in den Energiesektor fließen, müssen der Nutzung erneuerbarer Energien und der erhöhten Energieeffizienz zugute kommen.

Rohstoffe: Wir brauchen eine Effizienzrevolution

Die Zeiten der billigen Rohstoffe sind vorbei. Die globale Nachfrage steigt ungebrochen, während es unmöglich ist, im gleichen Ausmaß den Nachschub bereitzustellen. Nicht nur die Industrieländer, allen voran die G8, sondern auch die Schwellenländer und ihre sich entwickelnden Industrien kommen nicht darum herum, Materialien effizienter einzusetzen, wenn Rohstoffknappheit nicht bald zum Entwicklungshindernis und zur zentralen Konfliktursache werden soll.

“Mindeststandards beim Bezug von Rohstoffen aus Konfliktregionen”, wie sie die deutsche G8-Präsidentschaft mit Blick auf China anstrebt, werden folgenlos bleiben, wenn die Nachfrage nach Rohstoffen weiter ansteigt.

Auch für die Förderländer ist der Rohstoffboom nicht automatisch positiv. Denn vielfach begünstigen Rohstoffeinnahmen die Korruption und bremsen somit Entwicklung.

Die meisten Entwicklungsländer sind ihrerseits von importiertem Erdöl abhängig. Die Kosten für die Ölrechnungen drohen alle Entwicklungsfortschritte zunichte zu machen. Diese Länder brauchen dringend eine neue energiepolitische Perspektive, wie sie vor allem die erneuerbaren Energien bieten.

Doch anstatt die Entwicklung heimischer, erneuerbarer Energieträger in Entwicklungsländern zu fördern, finanzieren internationale Geber wie die Weltbank, auf die die G8-Staaten großen Einfluss haben, in erster Linie den weiteren Ausbau der fossilen Energieträger. Erneuerbare Energien spielen nur eine Nebenrolle.

Zur Verdeutlichung: Die Weltbank hat der Ölindustrie seit 1992 mehr als 5 Mrd. US-Dollar zur Verfügung gestellt, mehrheitlich, um Öl für den Export in Industrieländer zu fördern. Im Jahr 2005 hat sie jedoch weniger als 10 Prozent ihres Energieportfolios für Erneuerbare Energien (ohne Großstaudämme) ausgegeben. Sie investiert weiter jährlich zwischen 2 und 3 Mrd. Dollar in Treibhausgas produzierende Energieprojekte. Zu nachhaltiger Entwicklung trägt das nicht bei, ebenso wenig zum Klimaschutz. Es ist deshalb Zeit für einen Kurswechsel.

Rohstoffe: Unsere Forderungen

  • Die G8-Staaten müssen ihren Einfluss nutzen, um künftig das gesamte Energieportfolio der Weltbank und anderer internationaler Institutionen in lokale, neue erneuerbare Energien und in die Steigerung der Energieeffizienz zu lenken.
  • In Ländern, die von Rohstoffexporten weitestgehend abhängig sind, muss sichergestellt sein, dass auch die lokale Bevölkerung von der Rohstoffgewinnung profitiert. Dazu sollte die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) umgesetzt werden. Um glaubwürdig zu sein, müssen die G8-Länder zunächst bei sich selbst und den multinationalen Konzernen anfangen.
  • Die Rohstoffeffizienz in den G8-Ökonomien muss drastisch gesteigert werden, um die Nachfrage zu senken.

Biodiversität: Leerstelle in der G8-Agenda

Das Maß an Biodiversitätsverlust ist alarmierend hoch. Der Artenverlust ist heute bis zu 1000 Mal höher als zu Beginn der Menschheitsgeschichte. Dadurch sind nicht nur Pflanzen, Tiere, genetische Ressourcen, Habitate und Ökosysteme bedroht, sondern auch Völker und ethnische Gemeinschaften. Denn auch ihr Überleben hängt davon ab, inwieweit sie Artenvielfalt als Lebens- und Ernährungsgrundlage für sich nutzen können. Biodiversität bildet die Basis für alle menschlichen Kulturen, Sozial- und Wirtschaftssysteme.

2002 einigten sich die Staaten beim Nachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg, bis zum Jahr 2010 “eine signifikante Verminderung des Biodiversitätsverlustes” zu erreichen. Ein Jahr zuvor verpflichtete sich die EU sogar, den Biodiversitätsrückgang bis 2010 zum Stillstand zu bringen. Bislang aber sind keine Fortschritte in diese Richtung erkennbar.

Seit der Umwelt- und Entwicklungskonferenz 1992 in Rio ist es auch nicht gelungen, zu wirksamen internationalen Vereinbarungen über den Schutz der Wälder zu kommen. Auch das G7- Pilotprogramm zum Schutz der brasilianischen Wälder (PPG7) und das G8 “Forest Action Programme” trugen nicht entscheidend zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der Wälder bei.

Das Versagen der internationalen Politik beim Biodiversitätsschutz kann nicht länger hingenommen werden. Die G8 sollten daher bei ihrem Gipfel in Heiligendamm ein Biodiversitätsprogramm initiieren, um das Biodiversitätsziel für 2010, das gemeinsam auf dem Nachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg beschlossen wurde, zu erreichen. Damit soll Biodiversität ganz oben auf die politische Agenda gesetzt werden. Ihr Erhalt muss ganz konkret finanziell unterstützt werden.

Biodiversität: Unsere Forderungen

  • Die letzten verbliebenen großen und intakten Wälder müssen in hohem Maße geschützt werden.
  • Meeres- und Küstenökosysteme müssen geschützt werden.
  • Für Schutzgebiete sollen neue Finanzierungsmechanismen eingerichtet und bereits bestehende Finanzhilfen erweitert werden. Dabei sollen auch innovative, langfristige Finanzierungsmechanismen, wie z.B. Trust Funds mit Standards, Kriterien und Zeitplänen entwickelt werden.
  • Der Schutz der Biodiversität muss einen deutlich höheren Bestandteil an der Entwicklungszusammenarbeit ausmachen.
  • Der Handel mit Produkten aus illegaler, unkontrollierter oder nicht reglementierter Fischerei muss verboten werden, ebenso wie der Handel mit Produkten aus illegaler Abholzung und anderen Praktiken.
  • Es sollen weitere handelspolitische Maßnahmen ergriffen werden, um das beim Weltgipfel in Johannesburg 2002 vereinbarte Ziel, den Verlust an Biodiversität bis 2010 zu stoppen, zu erreichen.
  • Um die Umsetzung dieses Biodiversitätsaktionsprogramms zu überwachen, soll ein spezielles Monitoring geschaffen werden.
  • Der G8-Gipfel soll sich dafür einsetzen, dass der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung von Biodiversität umgesetzt wird und Patente nur bei zweifelsfreiem Nachweis ohne Biopiraterie entwickelt worden zu sein, erteilt werden.
  • Der G8-Gipfel 2007 soll ein neues, verbessertes Wälderpartnerschaftsprogramm beschließen, in das die Erfahrungen aus den beiden früheren G8-Wälderprogrammen einfließen. Das Programm muss neue, effektive Ansätze gegen Entwaldung und Walddegradation enthalten. Bereits bestehende Vereinbarungen zum Wälderschutz dürfen nicht länger nur unzureichend umgesetzt, sondern müssen konkret eingehalten werden. Die G8-Staaten sollen sich das Ziel zu eigen machen, Entwaldung und Walddegradation bis zum Jahr 2020 zu stoppen.

Welthandel: Paradigmenwechsel bei der Investitionspolitik gefragt

Internationale Investitionsregeln sind geprägt von einem unübersichtlichen Geflecht aus multilateralen, regionalen und bilateralen Abkommen. Sie dienen fast ausschließlich dazu, transnational agierenden Unternehmen den Marktzugang und das Investieren im Ausland zu erleichtern, ihr Eigentum und den ungehinderten Gewinntransfer zu sichern und staatliche Regulierungen zu erschweren. Stattdessen erhalten Unternehmen Klagerechte gegen politische Entscheidungen der Gastländer an die Hand.

Ein Beispiel: Die USA. Mit ihren bilateralen Handels- und Investitionsabkommen erleichtern die Vereinigten Staaten wie kaum eine andere Nation ihren Konzernen den Zugang zu neuen Standorten. Deutschland ist dagegen mit über 140 ausgehandelten Verträgen “Weltmeister” beim Schutz von Investitionen vor Enteignung und neuen Regulierungen. Sämtliche G8-Staaten streben einzeln oder im EU-Rahmen weitere wirtschaftsfreundliche Investitionsverträge mit Schwellen- und Entwicklungsländern an. Die EU-Kommission hat dazu – dem US-Beispiel folgend – einen neuen investitionspolitischen Mustervertrag erarbeitet, der das Recht auf Niederlassung ohne soziale oder ökologische Pflichten für Unternehmen enthält.

Aus umwelt- und entwicklungspolitischer Sicht darf es so nicht weitergehen. Wir brauchen dringend eine Umkehr zu einer Investitionspolitik für zukunftsfähige Entwicklung.

Investitionspolitik: Unsere Forderungen

  • Bestehende Investitionsabkommen werden revidiert und um verbindliche, soziale, ökologische und menschenrechtliche sowie steuerliche Pflichten für Investoren ergänzt.
  • In den geplanten neuen Handels- und Investitionsabkommen ( z. B. die Economic Partnership Agrements zwischen der EU und den AKP-Staaten sowie Verträge mit Indien, der ASEAN-Gruppe, Korea und Lateinamerika) dürfen keine weiteren Investitionsregeln festgeschrieben werden, die einseitig die Interessen der Investoren begünstigen.

Geistiges Eigentum: Nutzung vor Profit

Zentrales Anliegen der G8-Agenda der Bundesregierung ist es, die so genannten geistigen Eigentumsrechte zu stärken. Doch was zunächst wie der berechtigte Schutz vor Ideendiebstahl aussieht, kann äußerst schädliche Auswirkungen haben. Denn schon heute werden viele Menschen von der Nutzung neuer Technologien, Produkte und Informationen ausgeschlossen, weil vor allem multinational tätige Konzerne das Recht auf geistiges Eigentum geltend machen.

Für viele Menschen in Entwicklungsländern bedeutet dies, dass sie abgeschnitten sind: abgeschnitten von Erfindungen, die durch Patente geschützt sind. Denn patentierte Produkte, beispielsweise Medikamente, sind für die meisten Menschen in armen Ländern unbezahlbar. Und für die erforderlichen Lizenzen zur eigenen Nutzung patentierter Verfahren und Technologien fehlen diesen Ländern die Mittel. Dadurch kommt es häufig zu einem Engpass bei der Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten, etwa in der HIV/Aids-Bekämpfung. Aber auch in Industrieländern können Rechte an geistigem Eigentum unerwünschte Ausschlusswirkungen mit sich bringen.

Bei der Ausgestaltung von Rechten an geistigem Eigentum müssen deshalb die Interessen der Erfinder, Entwickler und Urheber an einem Schutz ihrer Investitionen, Innovationen und Produkte besser als bisher abgewogen werden gegenüber dem öffentlichen Interesse, das heißt dem berechtigten Interesse an einer breiten Nutzung solcher – oft lebenswichtiger – Erfindungen und Errungenschaften.

Wichtig ist es dabei, vor allem den ohnehin schon marginalisierten Gruppen, wie etwa armen Bevölkerungsschichten oder indigenen Gruppen, den Zugang zu neuen Technologien, Innovationen und Wissen zu ermöglichen.

Geistige Eigentumsrechte dürfen daher nicht nach einem globalen one-size-fits-all-Prinzip gestaltet werden, sondern müssen die spezielle Situation einzelner Länder und Regionen berücksichtigen und darauf ausgerichtet sein, die technologische und sozio-ökonomische Entwicklung der dort lebenden Menschen zu fördern.

Dies macht auch ein deutlich geringeres Schutzniveau in Entwicklungsländern im Vergleich zu Industrieländern, insbesondere beim Patentschutz, erforderlich.

Geistige Eigentumsrechte: Unsere Forderungen

  • Alle Menschen müssen Zugang zu bezahlbaren Medikamenten haben, insbesondere die arme Bevölkerung in Entwicklungsländern. Ihren Interessen muss Vorrang eingeräumt werden – vor dem Interesse der Pharmaindustrie an einem hohen Patentschutzniveau.
  • Die Nutzung von Zwangslizenzen und der Handel mit Generika darf nicht länger durch politischen Druck oder internationale Regeln behindert werden.
  • “Patente auf Leben”, etwa auf Saatgut und andere lebende Organismen, müssen verboten werden. Die Wiederaussaat und der Tausch kommerziellen Saatguts muss kostenfrei zugelassen werden. Nachbaugebühren dürfen nicht mehr erhoben werden.
  • Es dürfen keine Patente auf Software erteilt werden. Denn die Werkzeuge der globalen Informationsgesellschaft dürfen nicht monopolisiert und nur von wenigen kontrolliert werden. Nur so bleibt der freie Zugang zu Wissen erhalten.

G8, Afrika und die Entwicklung:
Wachstum muss auch bei den Armen ankommen

Nach dem Afrika-Aktionsplan von Kananaskis/Kanada aus dem Jahr 2002 und dem Afrika-Schwerpunkt im schottischen Gleneagles 2005 wird Afrika auch in diesem Jahr wieder auf der Tagesordnung eines G8-Gipfeltreffens stehen. Doch setzt die gastgebende Bundesregierung in erster Linie auf wirtschaftliches Wachstum als Motor für die Armutsbekämpfung. Auch die geplanten Maßnahmen in den Bereichen Frieden und Sicherheit, gute Regierungsführung und Bekämpfung von HIV/Aids sollen vor allem dazu dienen, das Investitionsklima für ausländische Investoren zu verbessern.

Doch diese primär (privat-)wirtschaftliche Betrachtungsweise der Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent greift zu kurz. Der erwartete “Trickle-down-Effekt”, auf den die Bundesregierung in ihrer Agenda setzt, tritt sehr häufig nicht ein. Makroökonomisches Wachstum kommt – durch ungleiche Verteilungsstrukturen – bei einem großen Teil der Bevölkerung nicht an und verändert ihre Lebensbedingungen kaum. Afrika-Politik sollte deshalb bei den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Menschen in Afrika selbst ansetzen und zur Verwirklichung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte beitragen. Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung von Frauen und Mädchen muss eine Querschnittsaufgabe sämtlicher Entwicklungspolitik sein.

Die politischen Vertreter der G8-Staaten in Heiligendamm müssen zeigen, dass für sie die Menschen in Afrika und deren Interessen an erster Stelle stehen. Sie müssen verstärkt innerafrikanische Diskussionen und Initiativen aufgreifen und unterstützen – und die eigenen wirtschaftlichen und politischen Interessen daran anpassen. Die G8-Staaten sollten nicht nur Initiativen wie NEPAD und den African Peer Review Mechanism unterstützen, sondern vor allem die Rolle der afrikanischen Zivilgesellschaft stärken. Das ist zwar im Rahmen nationaler Armutsbekämpfungsstrategien vorgesehen, aber bislang viel zu wenig realisiert.

Auch die Förderung von Investitionen auf dem afrikanischen Kontinent muss sich zuallererst an den Bedürfnissen Afrikas orientieren.

Afrika muss eigene Entwicklungskonzepte entwickeln und verfolgen können. Die Rolle der G8 kann nur sein, diese Bemühungen zu unterstützen. Gleichzeitig müssen die G8 ihre Verantwortung für die Situation und die Entwicklung in Afrika anerkennen und politisch wahrnehmen, vor allem in der Handelspolitik.

G8 und Afrika: Unsere Forderungen

  • Die G8 sollten ihren Fokus auf wirtschaftliches Wachstum als Allheilmittel für Afrika überdenken.
  • Der Schwerpunkt der Afrika-Politik sollte auf verteilungsgerechtem Wachstum, dem so genannten Pro-Poor-Growth liegen. Dabei ist der ländlichen Entwicklung sowie dem Schutz und der Förderung nachhaltiger, kleinbäuerlicher Landwirtschaft besondere Priorität einzuräumen. Auch die Ernährungssicherheit und der Zugang zu Ressourcen für die arme Bevölkerung müssen gestärkt werden.
  • Von zentraler Bedeutung sind außerdem die Förderung der Bildung – nicht nur der primären, sondern auch der weiterführenden Bildung – und die Gesundheitsvorsorge, insbesondere die Bekämpfung von HIV/Aids. Hierzu fordern wir, endlich die Verpflichtungen umzusetzen, die bereits auf dem G8-Gipfel von Gleneagles getroffen wurden. Vor allem bedarf es konkreter Finanzierungspläne.
  • Wir fordern die G8 auf, ihre 2005 in Gleneagles gemachte Zusage einzuhalten und die Entwicklungshilfe für Afrika kontinuierlich zu erhöhen, so dass ab 2010 tatsächlich 25 Mrd. US-Dollar pro Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen.
  • Die Handelspolitik mit afrikanischen Ländern muss gerechter gestaltet werden. Bei den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und im Rahmen des Cotonou-Abkommens über neue Wirtschaftspartnerschafts-Abkommen (WPA) müssen die Spielräume afrikanischer Länder gewahrt bleiben.
  • Afrikanische Länder dürfen nicht zur Öffnung ihrer Märkte gezwungen werden.
  • Die Länder des Nordens müssen die Exportsubventionen und diejenigen Agrarsubventionen streichen, die zu Dumping führen und die Wettbewerbsfähigkeit afrikanischer Kleinbauern zerstören.
  • Die Zivilgesellschaft in den afrikanischen Ländern muss gestärkt werden. Demokratische Reformbestrebungen müssen als ein eigenständiges Entwicklungsziel anerkannt werden. Auch für die Friedenskonsolidierung in Konflikt- und Post-Konflikt-Gebieten ist die Stärkung der Zivilgesellschaft und damit die Stärkung gemeinnütziger und unabhängiger Akteure von zentraler Bedeutung.

Entschuldung: Legitimität von Ansprüchen prüfen

Durch die G7/G8-Entschuldungsinitiativen von 1996, 1999 und 2005 ist eine begrenzte Zahl von Ländern deutlich von Altschulden entlastet worden. Diese Erfolge der von Weltbank und IWF entwickelten und gesteuerten Initiativen HIPC und MDRI waren jedoch begleitet von einem viel zu langen, überbürokratisierten Verfahren. Die Entschuldung war für die betroffenen Länder mit hohen sozialen Kosten verbunden. Und sie hat die strukturellen Ungerechtigkeiten sowie die Ineffizienz des internationalen Schuldenmanagements deutlich gemacht.

Hier muss es erst einmal Verbesserungen geben, bevor weitere begrenzte Vergünstigungen für einzelne Länder vereinbart werden sollten. Das internationale Schuldenmanagement effizienter zu gestalten und zu reformieren, ist damit auch eine Herausforderung für den G8-Gipfel von Heiligendamm.

So hat sich zum Beispiel gezeigt, dass Länder, an deren Entschuldung IWF und Weltbank nicht interessiert waren, von Schuldenerlassen ausgeschlossen worden sind oder dass die Erlasse klein gerechnet wurden, wenn sie andernfalls die internationalen Finanzinstitutionen zu stark belastet hätten. Darin drückt sich das grundsätzliche Dilemma aus, dass entgegen allen rechtsstaatlichen Verfahren, die Gläubiger IWF und Weltbank im internationalen Schuldenmanagement Gutachter und Experten in eigener Sache sind. Aufgrund solcher Interessenkonflikte sind sie grundsätzlich als neutrale Gutachter ungeeignet. Auch hier muss es Reformen geben.

Ein weiteres Problem: Die bereits entlasteten Länder laufen Gefahr, innerhalb kürzester Zeit wieder in neue Schuldenprobleme zu geraten, da sie zu interessanten Kreditempfängern für alte und neue Kreditgeber geworden sind.

Um eine neue, unerwünschte Vergabe von Darlehen zu verhindern, muss klar gemacht werden, dass unzulässige Kreditvergabe sanktioniert wird. Unzulässig ist eine Kreditvergabe dann, wenn die wirtschaftliche Schwäche des Empfängerlandes und seine zu erwartende Zahlungsunfähigkeit nicht berücksichtigt oder gar von vorne herein mit einkalkuliert werden. In diesem Fall verlieren Gläubiger ihre Ansprüche.

Neben der Quantität muss daher auch die Qualität von Ansprüchen der Gläubiger Gegenstand von Umschuldungsverhandlungen sein.

Ob Gläubiger-Ansprüche legitim sind oder nicht, muss überdies mit Blick auf menschen- und völkerrechtliche Normen geprüft werden. Wenn etwa eine Kreditvergabe und die mit ihr finanzierten Maßnahmen direkt oder indirekt zu Menschenrechtsverletzungen im Empfängerland führen (Beispiel: Der Bau eines Staudamms wird finanziert – es kommt zu zwangsweisen Massenumsiedlungen und Vertreibungen) dann wäre der Anspruch der Gläubiger illegitim.

Entschuldung: Unsere Forderungen

  • Die G8-Staaten müssen sich beim Gipfel in Heiligendamm verpflichten, illegitime Schulden zu streichen. Dabei sollten sie sich die norwegische Initiative zum Vorbild nehmen, die im Falle der Mitverantwortung der Gläubiger für eine Krise einen Schuldenerlass vorsieht.
  • Entschuldungsverfahren müssen der Verantwortung von Weltbank und IWF, die gleichzeitig Gläubiger sind, entzogen und stattdessen einer unparteiischen Instanz anvertraut werden.
  • Die G8 sollen Analysen fördern, in denen die Schulden-Tragfähigkeit eines Landes von unabhängigen Stellen geprüft wird. Diese Analysen werden im gemeinsamen Auftrag von Schuldnern und Gläubigern erstellt.

Bonn, den 12. März 2007
Unterzeichner des Positionspapiers:

Jürgen Maier, Geschäftsführer
Forum Umwelt und Entwicklung

1 Die G5-Staaten sind: Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika