Pressemitteilung 2. Juli 2007
Ungeachtet zahlreicher gegenteiliger Zeugenaussagen wiederholen Polizeikraefte Falschmeldungen ueber die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm.
Mehrere Zeitungen hatten Polizei-Meldungen ueber hohe Verletztenzahlen und eine “Saeureattacke” von Clowns recherchiert. Ergebnis war, dass lediglich 2 Polizeibeamte stationaer behandelt werden mussten, eine “gefaehrliche Fluessigkeit” entpuppte sich als Seifenblasen. Die Polizeibehoerde “BAO Kavala” spricht dagegen noch immer von 433 “zum Teil schwer verletzten” Polizisten. Die Schweriner Staatsanwaltschaft uebernahm diese Version fuer Anklageerhebungen.
Eine von “Kavala” lancierte Nachricht, auf der Grossdemonstration zu Migration am 4. Juni seien Steine und Flaschen geschleudert worden, wurde von keinem der zahlreichen Medienvertreter beobachtet. Der zustaendige Einsatzleiter remonstrierte in dieser sogar Angelegenheit bei “Kavala”.
Die Nachrichtenagentur dpa hat sich inzwischen fuer die unkritische Uebernahme einer Falschmeldung entschuldigt. “Keine der polizeilichen Luegen wurde allerdings bisher korrigiert”, kritisieren Gipfelgegner.
Der “Bundesausschuss Bereitschaftspolizei” wiederholt Vorwuerfe, die von Journalisten angezweifelt werden und fuer die es weder Zeugen noch Beweise gibt. In einem Bericht wird behauptet, Beamte seien mit Benzin bespritzt worden. Ein Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei kolportiert, Polizisten seien mit Billardkugeln beschossen worden. Hierfuer seien Fahrradschlaeuche benutzt worden, die ein Haendler ins Camp Rostock geliefert haette. Ein Zugfuehrer der Bereitschaftspolizei erklaert der Schwaebischen Zeitung in Feldherren-Vokabular, Einsatzkraefte seien mit Messern, “mit Naegeln bespicktem Obst” und Einwegspritzen angegriffen worden. Ihre Schuhe haetten sich in Saeure aufgeloest.
Sprecher der “BAO Kavala” hatten diese Geruechte lanciert und bis zum Ende der Proteste aufrechterhalten. Damit wurde die “Gefahrenprognose” begruendet, aufgrund derer Demonstrationsverbote und polizeiliche Massnahmen erlassen wurden.
Einen fuer den 7. Juni geplante Sternmarsch nach Heiligendamm hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund dieser manipulierten “Gefahrenprognose” untersagt.
In einem “Hearing” zu Polizeiuebergriffen am vergangenen Dienstag wurde kritisiert, dass die Bundespolizei mindestens 550 Personen die Einreise nach Deutschland verwehrt hat. Wie in vielen anderen Faellen wurde dies bei einer polnischen Reisegruppe mit dem “Mitfuehren von Molotowcocktails” begruendet und so an Nachrichtenagenturen gemeldet.
Inwischen haben sich die polnischen Betroffenen zu Wort gemeldet. Bei den “Funden” handelt es sich demnach um glaeserne Sparbuechsen der Solidaritaetsgruppe “Lepsky Swiat” fuer tschetschenische Fluechtlinge. Im polizeilichen Beschlagnahmeprotokoll werden die Buechsen als “Molotov-Cocktail ohne brandbeschleunigende Stoffe” deklariert.
weiter...06.06.2007 – Wolfgang Neskovic
Zum heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum geplanten Sternmarsch des G 8-Protests in die Nähe des Sicherheitszauns von Heiligendamm erklärt Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:
Die Versammlungsfreiheit ist der sinnlosen Gewalt einer unpolitischen Hooliganszene zum Opfer gefallen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch zu erkennen gegeben, dass es im Grundsatz an der Linie des Brokdorf-Beschlusses festhält.
Es hat deswegen auch Zweifel an der Argumentation des OVG Greifswald angemeldet und diese nur im Hinblick auf die bislang einmaligen Gewaltexzesse zurückgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht lässt eine G8-Mahnwache und eine Demonstration in Rostock-Laage nur unter strengen Auflagen zu. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:
Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Demonstrationsrecht de facto suspendiert. Es widerspricht damit dem eigenen so genannten Brokdorf-Urteil, mit dem das Demonstrationsrecht demonstrativ gestärkt wurde.
Die Auflagen sind lachhaft. Demnach haben die Demonstrationswilligen 15 Delegierte zu wählen und deren Namen 24 Stunden vor der statthaften Alibi-Demo der Polizei zu melden. Danach wäre es effektiver, wenn gleich eine Polizeigruppe zur Demonstration abgestellt würde.
URL: www.petrapau.de
Offener Brief von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats
01.06.2007 Namhafte Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats von Attac haben einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel verfasst. Die Unterzeichner appellieren an Merkel, sich dafür einzusetzen, die weiträumigen Demonstrationsverbote in der Umgebung von Heiligendamm aufzuheben und darauf zu drängen, dass rechtswidrige Behinderungen des G8-Protestes wie etwa die Durchsuchung und das Festhalten von Fahrzeugen vor der Anreise unterbleiben.
“Wir appellieren dringend an Sie, zur Demonstrationsfreiheit zu stehen (…), denn die Menschenrechte sind unteilbar, in Russland wie in Deutschland”, lautet der Schlusssatz des Briefes.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen Prof. Dr. Elmar Altvater, Prof. Dr. Mohssen Massarrat und Prof. Dr. Christoph Butterwegge.
Für Rückfragen:
Nicola Sekler, Tel. 089-7596 7946
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Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie sich mit großem Engagement für das Demonstrationsrecht einsetzen. Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass es mit dem Rechtsstaat und der demokratischen Willensbildung und Meinungsäußerung nicht zu vereinbaren ist, wenn Demonstranten gehindert werden, ihr durch die Verfassung garantiertes Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Zu diesem Recht gehört, wie Sie richtig festgestellt haben, auch, den Versammlungsort selbst zu bestimmen oder zum Versammlungsort anzureisen. Mit Hochachtung und Freude haben wir der Presse entnommen, dass Sie für folgendes Prinzip einstehen: “Ich sage ganz offen, dass ich mir wünsche, dass heute Nachmittag die, die … demonstrieren wollen …, das auch tun können, und bin etwas besorgt, dass manch einer Schwierigkeiten hatte beim Anreisen.” Diese Äußerung bezog sich auf den russischen Schachweltmeister und Oppositionellen Kasparow, der administrativ gehindert wurde, in Samara gegen Präsident Putin zu demonstrieren.
Wir hoffen, Sie stehen zu Ihren Äußerungen und schützen mit gleichen Maßstäben die Demonstrationsfreiheit auch in Deutschland. Legt man diese Maßstäbe zugrunde, wirkt schon der Zaun um den G8 Tagungsort als unverhältnismäßige Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. In der Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dem Brokdorf-Urteil, aus dem Jahre 1985, erkannte das Gericht der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit einen hohen Stellenwert im demokratischen Prozess zu und führte aus: “Als Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugute kommt, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung und untersagt zugleich staatlichen Zwang, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewußten Bürgers.” Die grundsätzliche Freiheit den Versammlungsort zu wählen und sich frei zu versammeln kann eingeschränkt werden, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind. Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist es aber, wenn die Staatsoberhäupter der G8-Staaten erfahren, dass ihre Politik nicht jedem und jeder willkommen ist, wenn sie also Protest gegen ihre Politik zur Kenntnis nehmen müssen. Auch darauf haben Sie in Samara richtig hingewiesen, als sie die Demonstrationsfreiheit für die russischen Oppositionellen am Ort des Gipfels einforderten.
Wir stimmen auch mit Ihnen überein, dass die Versammlungsfreiheit gewalttätige Ausschreitungen nicht deckt – auch in dieser Hinsicht muss man das Grundgesetz nur lesen. Allerdings verlangen Maßnahmen gegen potenzielle Gewalttätigkeiten eine Gefahrenprognose und eine Beschränkung der Abwehrmaßnahmen auf die potenziellen Gewalttäter. Auch hier ist das Grundsatzurteil des BVerfG eindeutig: “Steht kollektive Unfriedlichkeit nicht zu befürchten, ist also nicht damit zu rechnen, daß eine Demonstration im Ganzen einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder daß der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder zumindest billigen, dann muß für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn einzelne andere Demonstranten oder eine Minderheit Ausschreitungen begehen.” Dieser Grundsatz wird schon verkannt, wenn der Ort des Gipfeltreffens weiträumig mit einem Zaun abgesperrt wird, erst recht aber, wenn zusätzlich – etwa am Flughafen – ein weiträumiges Demonstrationsverbot verhängt wird. Das sieht das Verwaltungsgericht Schwerin offenbar genau so, wir können nur hoffen, dass sich die Innenpolitiker Ihrer Koalition dieser Auffassung anschließen und nicht andere Fakten schaffen.
Auch den “Sicherheitsexperten” in der Regierung und den zuständigen Behörden dürfte nicht entgangen sein, dass zumindest die weit überwiegende Zahl der G8-Gegner friedlich zu protestieren beabsichtigt und die Veranstalter zu friedlichen Protesten aufrufen, wenn die geradezu beschworenen Ausschreitungen kleinster Minderheiten nicht sowieso eher Hirngespinste als Realität sind. Schließlich sollte sich die Öffentlichkeit in Erinnerung rufen, dass Sitzblockaden und ähnliche Formen zivilen Ungehorsams von der grundgesetzlichen Garantie der friedlichen Versammlung gedeckt sind, also von den Sicherheitsbehörden nicht als unfriedlich und gewalttätig zu denunzieren sind.
Unsere Sorge gilt insbesondere der Tatsache, dass sich die Behörden in offenbar zunehmendem Maße über die von den Gerichten festgestellte Rechtslage hinwegsetzen und auch Verurteilungen wegen rechtswidriger Verwaltungsmaßnahmen in Kauf nehmen, etwa wenn friedliche Demonstranten immer wieder eingekesselt werden oder an der Anreise gehindert werden. Wenn sich der Staat derart über seine eigenen rechtlichen Vorgaben hinwegsetzt, ist nicht nur die Demonstrationsfreiheit im konkreten Fall, sondern Rechtsstaat und Demokratie insgesamt in Gefahr.
Aus diesen Gründen appellieren wir an Sie, Frau Bundeskanzlerin, sich dafür einzusetzen, die weiträumigen Demonstrationsverbote in der Umgebung von Heiligendamm aufzuheben, darauf zu drängen, dass rechtswidrige Behinderungen des Protestes wie etwa die Durchsuchung und das Festhalten von Fahrzeugen vor der Anreise unterbleiben. Die präventive Inhaftierung von Demonstranten und die mögliche Verwendung von “Geruchsproben”, um Demonstranten ausfindig zu machen oder etwa gezielt Hunde gegen sie einzusetzen, verstießen gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze und bedeuteten eine radikale Veränderung dieser Republik. Wir appellieren dringend an Sie, zur Demonstrationsfreiheit zu stehen und dafür zu sorgen, dass solche Überlegungen nicht Wirklichkeit werden, denn die Menschenrechte sind unteilbar, in Russland wie in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Elmar Altvater, Berlin
Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Köln
Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld
Daniela Gottschlich, Osnabrück
Dr. Thomas Greven, FU Berlin
Dr. Harald Klimenta, Autor und Publizist
Prof. Dr. Reinhart Kößler, Bochum
Prof. Dr. H.J. Krysmanski, Universität Münster
Prof. Dr. Ilse Lenz, Ruhr-Universität Bochum
Stephan Lessenich, Göttingen
Dr. Bettina Lösch, Köln
Prof. Dr. Mohssen Massarrat, Osnabrück
Prof. Dr. John P. Neelsen, Universität Tübingen
Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg/Berlin
Dr. Thomas Sablowski, Universität Marburg
Prof. Dr. Christoph Scherrer, Kassel
Prof. Dr. Michael Schneider, Filmakademie Baden-Württemberg
Prof. Dr. Frieder Otto Wolf, FU Berlin, Ex-MdEP
[http://www.attac.de/aktuell/presse/presse_ausgabe.php?id=718]
31.05.2007: Berlin/MVregio Polizeigewerkschaft und SPD-Innenminister sehen Gefahr für Demonstrationsfreiheit – Wenige Tage vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) die Bedeutung derartiger Treffen in Frage gestellt.
Das Forum sei zwar wichtig, das dürfe aber nicht die Suche nach “zeitgemäßeren Lösungen” behindern, sagte Müntefering am Donnerstag. Unterdessen befürchtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Einschränkung des Demonstrationsrechts in Deutschland wegen der Ballung von Einsatzkräften rund um den Gipfelort.
Müntefering sagte der “Frankfurter Rundschau”: “Wir müssen dringend die Art und Weise, wie die globalisierte Welt demokratisch legitimiert, gestaltet und gesteuert wird, weiter entwickeln und die Politik der großen internationalen Organisationen sozialer machen.” Dies sei die große Frage der nächsten Jahrzehnte. Dabei liege der Charme nicht darin, die G8 zu vergrößern. Ziel müsse vielmehr sein, die Völkergemeinschaft in der UNO zu stärken und internationale Organisationen wie die Weltarbeitsorganisation (ILO) und die Weltbank enger zu verzahnen.
Die GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sieht die Polizei personell bundesweit am “Ende der Fahnenstange”. Sollten unabhängig vom G8-Gipfel anderswo größere Demonstrationen angemeldet werden, dann könne sich ein Vorgang wie in Schwerin wiederholen, warnte Freiberg. Dort waren ein NPD-Aufmarsch und drei angemeldete Gegendemonstrationen wegen Personalmangels bei der Polizei zur Absicherung verboten worden. Freiberg machte dafür die Politik verantwortlich. In den vergangenen Jahren seien bundesweit 12 000 Polizeistellen gestrichen worden. Der GdP-Chef bezeichnete es als bedenklich, wenn angesichts dieser “Sparwut mittlerweile schon das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit eingeschränkt werden muss”.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) hält die Sicherheitsvorkehrungen rund um Heiligendamm kaum noch für vereinbar mit der Demonstrationsfreiheit. Die US-Sicherheitsleute machten “Vorgaben, die man kaum erfüllen” könne, sagte Bruch. “Wir sind also in allen Belangen ziemlich weit, nah an einer geschlossenen Veranstaltung. Und das ist das, was mir Sorge macht”, betonte Bruch mit Hinweis auf das Demonstrationsrecht.
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), hält die Sicherheitsmaßnahmen dagegen nicht für überzogen. Edathy verwies auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA), wonach zehn Prozent der Demonstranten gegen den G8-Gipfel gewaltbereit seien. Das sei ein beachtliches Potenzial. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, betonte, wenn Deutschland ein guter Gastgeber sein wolle, müsse man die Sicherheitsstandards der USA akzeptieren. Gleichwohl nannte Wiefelspütz das Ausmaß des Versammlungsverbots “überdimensioniert”.
weiter...Der Streit über die Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm wird auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Globalisierunggegner wollen nun in Karlsruhe gegen das Versammlungsverbot am Tagungsort Bewerde einreichen. Rückendeckung bekommen sie vom früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Gottfried Mahrenholz.
weiter...In einer knappen Woche beginnt der G8-Gipfel in Heiligendamm – und die Stimmung zwischen militanten Gegnern der Veranstaltung auf der einen und Staatsschützern auf der anderen Seite kocht langsam hoch. Die einen stecken Autos in Brand und rufen zu Gewalt auf, die anderen errichten meterhohe Zäune, nehmen Geruchsproben von Verdächtigen und öffnen deren Post. Was ist los in Deutschland in Sachen Bürgerrechte und Bürgerschutz?
Darüber spricht Sylvia Tiegs mit der FDP-Bundestagsabgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
weiter...Presseinformation 2007/017 Berlin, 1. Juni 2007
Zur Entscheidung des OVG das weiträumige Demonstrationsverbot rund um Heiligendamm aufrecht zu erhalten, erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger:
Das Urteil des OVG Greifswald stellt einen weiteren Schlag gegen die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik dar.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin gab Anlass zur Hoffnung, dass es mit der Grundrechtegarantie besser steht, als nach willkürlichen Hausdurchsuchungen, Schnüffelproben und Androhung von Unterbindungsgewahrsam im Vorfeld des G8 – Gipfels, befürchtet. Aber das OVG hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes kassiert und damit auch den Teilerfolg der OrganisatorInnen des Sternmarsches zu Nichte gemacht. Der Protest muss draußen bleiben. Das Demonstrationsrecht ist per Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt.
Als einer der Anmelder und Kläger bin ich entsetzt über dieses Urteil, welches der Polizeiwillkür auch für die Zukunft Tür und Tor öffnet. Dass das Gericht der Argumentation folgt dass wegen ‘der Aufrechterhaltung guter Außenbeziehungen’ quasi der Ausnahmezustand ausgerufen werden müsste, wenn George Bush einfliegt, wirft ein trauriges Licht auf die deutschen Zustände.
Es bleibt zu erwarten wie sich das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich dieses Generalangriffs auf die Grundrechte verhält.
Wie die Entscheidung auch ausfallen mag: Es wird Innenminister Schäuble nicht gelingen die Menschen davon abzuhalten gegen die Kriegspolitik der G8 zu demonstrieren und ihren Protest für eine sozial gerechte Gesellschaft vielfältig zum Ausdruck zu bringen.
Berlin, 1. Juni 2007
01.06.2007: Schwerin/MVregio Nach Ansicht der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion der Linkspartei.PDS, Barbara Borchardt
ist die Bestätigung des weitgehenden Versammlungsverbots um Heiligendamm verfassungsmäßig bedenklich.
“Mit dieser Entscheidung wird das verfassungsmäßig garantierte Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgehebelt und muss hinter unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen zurücktreten”, erklärte Frau Borchardt heute. Fantasievolle, friedliche Proteste an der Politik der G8 müssten erlaubt sein.
“Ich hätte erwartet, dass sich die Beteiligten nach dem Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts an einen Tisch setzen, um gemeinsam einen Weg zu finden, den Sternmarsch in Sicht- und Hörweite des Sicherheitszauns zu gewährleisten”, sagte Frau Borchardt. “Die OVG-Entscheidung wird nicht zur viel beschworenen Deeskalation zwischen den Demonstranten und der Polizei beitragen.”
MVregio Landesdienst mv/sn
Presseinformation 2007/017 Berlin, 1. Juni 2007
Zur Entscheidung des OVG das weiträumige Demonstrationsverbot rund um Heiligendamm aufrecht zu erhalten, erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger:
Das Urteil des OVG Greifswald stellt einen weiteren Schlag gegen die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik dar.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin gab Anlass zur Hoffnung, dass es mit der Grundrechtegarantie besser steht, als nach willkürlichen Hausdurchsuchungen, Schnüffelproben und Androhung von Unterbindungsgewahrsam im Vorfeld des G8 – Gipfels, befürchtet. Aber das OVG hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes kassiert und damit auch den Teilerfolg der OrganisatorInnen des Sternmarsches zu Nichte gemacht. Der Protest muss draußen bleiben. Das Demonstrationsrecht ist per Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt.
Als einer der Anmelder und Kläger bin ich entsetzt über dieses Urteil, welches der Polizeiwillkür auch für die Zukunft Tür und Tor öffnet. Dass das Gericht der Argumentation folgt dass wegen ‘der Aufrechterhaltung guter Außenbeziehungen’ quasi der Ausnahmezustand ausgerufen werden müsste, wenn George Bush einfliegt, wirft ein trauriges Licht auf die deutschen Zustände.
Es bleibt zu erwarten wie sich das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich dieses Generalangriffs auf die Grundrechte verhält.
Wie die Entscheidung auch ausfallen mag: Es wird Innenminister Schäuble nicht gelingen die Menschen davon abzuhalten gegen die Kriegspolitik der G8 zu demonstrieren und ihren Protest für eine sozial gerechte Gesellschaft vielfältig zum Ausdruck zu bringen.
Berlin, 1. Juni 2007
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) hat das allgemeine Versammlungsverbot um den Tagungsort des G8-Gipfels in Heiligendamm bestätigt.
Damit darf der Protest nicht im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Sicherheitszaun artikuliert werden. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte das von der Polizei erlassene Versammlungsverbot zuvor in diesem Umkreis deutlich eingeschränkt. Dagegen hatten sowohl die G8-Polizeieinheit Kavala als auch die OrganisatorInnen des Sternmarsches aus nahe liegend unterschiedlichen Beweggründen Einspruch eingelegt. Lediglich eine Demonstration auf der B 105 sei erlaubt, urteilten die Richter nun. Die Bundesstraße verläuft etwa fünf Kilometer von Heiligendamm entfernt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts während des G8-Gipfels in Heiligendamm in den festgelegten Zonen rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar, eine Verfassungsbeschwerde ist aber möglich.
weiter...01. Jun 09:44, ergänzt 12:30
Innerhalb der SPD ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald zur Einschränkung der Proteste im Umfeld des G8-Tagungsorts in Heiligendamm auf Kritik gestoßen. Zwar sei das Urteil der Richter «zu respektieren», sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, auf Netzeitung.de. Dennoch: «Ich halte die Versammlungseinschränkung für überdimensioniert.» Das letzte Wort werde daher das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben.
Auch die Grünen reagierten mit Unverständnis auf die Gerichtsentscheidung. «Ich habe noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht seine versammlungsfreiheitsfreundliche Rechtsprechung fortsetzt und bei der Prüfung der Verhältnismäßgkeit zu einem anderen Ergebnis als das OVG Greifswald kommen wird», sagte Grünen-Fraktionsgeschäfftsführer Volker Beck auf Netzeitung.de.
Die von der Gerichts- Entscheidung betroffenen Organisatoren des für Heiligendamm geplanten Sternmarsches kündigten bereits an, nun werde ein Eilantrag wegen Grundrechts- Verletzung vor dem Bundes- Verfassungsgericht geprüft. Mit dem Urteil der Verwaltungsrichter erfahre der Konflikt zwischen Demonstranten und Polizei eine weitere Zuspitzung, kritisierte der Anwalt der Sternmarsch-Organisatoren, Carsten Gericke. «Dies ist ein schwerer Rückschlag für den friedlichen Protest im G8- Umfeld und ein schwarzer Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland.»
Das OVG hatte am Donnerstagabend die Globalisierungskritiker aus dem weiteren Umfeld des G8-Tagungsorts Heiligendamm verbannt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin aufgehoben.
Wiefelspütz stellte angesichts der Sicherheits-Debatte im Vorfeld des G8-Treffens generell den Sinn der Konferenz in Frage. «Mich bedrückt zunehmend, dass wir nicht mehr über politische Inhalte des Gipfels reden, sondern nur noch über Sicherheitsfragen diskutieren», sagte der SPD-Politiker. «Wir werden nach Heiligendamm darüber zu diskutieren haben, ob diese Art Gipfelveranstaltungen noch zeitgemäß sind.» Wiefelspütz: «Kein Politiker kann sich wünschen, hinter Zäunen Politik zu machen.»
weiter...Ulrike Donath kämpft auch beim G-8-Gipfel gegen demonstrationsfreie Zonen – mit einigem Erfolg
Eigentlich, findet Ulrike Donat, müsste der Sternmarsch der GlobalisierungskritikerInnen bis vors Kempinski-Hotel nach Heiligendamm ziehen dürfen. Weil es “der Sinn des Demonstrationsrechts ist, den Herrschenden seinen Unmut kundzutun”. Und zwar auch massenhaft. Doch inzwischen wäre die Anwältin aus Hamburg auch einverstanden, wenn wenigstens eine Delegation von KritikerInnen bis zum Tagungsort ziehen dürfte. Einen entsprechenden Kompromiss schlug Donath am Mittwoch dem Oberverwaltungsgericht Greifswald vor, das über das Versammlungsverbot entscheiden muss. Denn im Eilverfahren, weiß die Grundrechtsschützerin, ist es kaum mehr möglich, die sogenannte Gefahrenprognose der Polizei grundlegend zu “erschüttern”.
Von Reinhard Müller
31. Mai 2007
72 Versammlungen sind wegen des G-8-Gipfels rund um Heiligendamm und Rostock angemeldet worden; 37 sind nach Angaben der Polizei bisher bestätigt worden. Die Teilnehmer wollen von ihrem Grundrecht Gebrauch machen: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Schon die Paulskirchenverfassung von 1849 enthielt eine fast gleichlautende Fassung der Versammlungsfreiheit.
Für Versammlungen unter freiem Himmel galten schon immer Einschränkungen. Damals konnten sie laut Verfassung „bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden“. Heute können Versammlungen unter freiem Himmel gesetzlich beschränkt werden. Seit der Föderalismusreform ist das Versammlungsrecht Sache der Länder.
Es gibt auch mildere Mittel
Das Verbot einer Versammlung, wie es für das Gebiet um den Heiligendammer Sperrzaun sowie um den Flughafen Rostock-Laage durch die Polizei ausgesprochen wurde, kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Denn die Versammlungsfreiheit ist unentbehrlich für den Prozess der demokratischen Willensbildung. Deshalb ist schon die gesetzliche Anmeldepflicht verfassungsrechtlich problematisch. Für vorhersehbare Veranstaltungen, für Großkundgebungen ist sie zulässig, Spontanversammlungen müssen jedoch möglich sein.
weiter...Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Entscheidung des OVG Greifswald für Totalverbot von Demonstrationen „schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“
RechtsanwältInnen begleiten DemonstrantInnen in Zügen und Bussen, um Grundrechte zu schützen und polizeilichem Fehlverhalten vor Ort zu begegnen
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat gestern das komplette Demonstrationsverbot der Polizeiaufbauorganisation Kavala in einem Umkreis von 40 Quadratkilometern rings um Heiligendamm bestätigt. Damit wurde die Entscheidung des VG Greifswald aufgehoben, den für den 7. Juni 2007 geplanten Sternmarsch von GlobalisierungskritikerInnen entgegen der Allgemeinverfügung der BAO Kavala bis auf einen Abstand von 200m am so genannten Sicherheitszaun zuzulassen. Der RAV befürchtet, dass dieses Totalverbot zu einer weiteren Eskalation der ohnehin schon angespannten und von repressiven Polizeimaßnahmen bestimmten Situation beitragen wird. „Nun sind die politisch Verantwortlichen gefordert, das Totalverbot von Demonstrationen in der Sperrzone II wieder aufzuheben,“ so Rechtsanwalt Carsten Gericke vom Bundesvorstand des RAV.
Die Entscheidung des OVG Greifswald bedeutet konkret: Weder in der Verbotszone I, der Roten Zone, die vom Sicherheitszaun markiert wird, noch in der Verbotszone II, die eine Fläche von mehr als 40 Quadratkilometer umfasst, dürfen Demonstrationen jeglicher Art stattfinden.
weiter...Berlin (dpa) - Ein Demonstrationsverbot direkt am Zaun um den Tagungsort des G8-Gipfels verstößt nach Ansicht des Zivilrechtlers Uwe Wesel gegen die Versammlungsfreiheit. «Ich rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht das wieder kippt», sagte der emeritierte Professor der Freien Universität (FU) Berlin am Freitag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Das verstößt gegen das Brokdorf-Urteil.» Darin waren die Rechte von Demonstranten gestärkt worden.
Wesel sagte zudem: «Das Bundesverfassungsgericht könnte theoretisch auch noch den ganzen Zaun kippen, weil dieser so weit um das Tagungsgelände gezogen wurde.» Die Absperrung steht etwa zwei Kilometer vom Treffen der mächtigen Staats- und Regierungschefs entfernt. «Dann müsste die Polizei einen engeren Sicherheitsring um das Hotel ziehen.»
weiter...Zu den gestrigen Ausschreitungen während einer G8-Demonstration in Hamburg erklärt die entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Heike Hänsel:
Demonstrationen müssen hör- und sichtbar sein. Die Auflagen der Polizei und das massive Auftreten von 3000 Einsatzkräften während einer Demonstration anlässlich des Asem-Treffens von 27 Außenministern schränken die Demonstrationsfreiheit weiter ein.
Es ist nicht akzeptabel, dass Demonstrantinnen und Demonstranten “in einem Wanderkessel der Polizei durch eine menschenleere Innenstadt” laufen sollen, wie bereits von Seiten der Veranstaltenden kritisiert wurde. Ursprünglich war die Demonstrationsroute unmittelbar in der Nähe des Rathauses der Hansestadt geplant. Nach Einwänden der Polizei wurde die Route jetzt rund anderthalb Kilometer vom Asem-Tagungsgelände entfernt verlegt. Dies entspricht genau dem Vorgehen der Behörden bezüglich der geplanten G8-Proteste in Heiligendamm.
weiter...Bundesregierung soll endlich ihr Bekenntnis zur Demonstrationsfreiheit einlösen
Bonn/Rostock, 29. Mai 2007. Das Netzwerk Friedenskooperative als Mitveranstalter der Großdemonstration zum G8-Gipfel am kommenden Samstag in Rostock ermuntert zur Teilnahme.
Kritisiert wird das martialische Auftreten der Hamburger Polizei bei der Demonstration gegen den ASEM-Gipfel am Pfingstmontag. Mit solchen Bildern werde Angst vor der Teilnahme an G8-Protesten geschürt. Dies werde sich aber so in Rostock nicht wiederholen, erklärt Netzwerk-Geschäftsführer und Mitglied der Demonstrationsleitung, Manfred Stenner.
“Wandernde Polizeikessel und solch rabiates Auftreten der Polizei wird es während der Rostocker Demonstration nicht geben”, so Stenner. “Nach wie vor gehen die Polizeibehörde ‘Kavala’ und die Veranstalter von einer bunten und fröhlich-kämpferischen Demonstration aus. In monatelangen Gesprächen wurden mit der Polizei und der Hansestadt Voraussetzungen für einen Ablauf geschaffen, zu dem wir mit gutem Gewissen Familien mit Kindern einladen können”.
Die Veranstalter befürchten, dass sich durch die allgemeine Sicherheitshysterie etliche Menschen aus Furcht vor der Polizei von ihrem grundrechtlich verbrieften Recht auf Versammlungsfreiheit abschrecken lassen. Hierfür werden die Razzien zur Ausspähung der linken Szene, Äußerungen von Bundesanwaltschaft, BKA, Verfassungsschutz und Innenminister Schäuble verantwortlich gemacht, die den legitimen Protest gegen eine menschenverachtende Politik der G8 in die Nähe von Terrorismus rückten. Auch die Allgemeinverfügung der mecklenburg-vorpommerschen Landespolizei mit weiträumigen Demonstrationsverboten während der Gipfeltage habe dazu dazu beigetragen.
weiter...Antifaschistische Aktion Greifswald
We won’t be silent!
Erneute Anti-Repressions-Aktion in Mecklenburg-Vorpommern.
Am Dienstag dem 29. Mai fand in Greifswald eine spontane Demonstration gegen staatliche Repression, welche sich gegen den G8-Widerstand richtet, statt. Etwa 30 Aktivist_innen zogen mit mehreren Transparenten vom Hauptbahnhof in Richtung Oberverwaltungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die erste Kundgebung: es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ab Mittwoch, dem 30.05.2007, in Greifswald verhandelt wird, ob die massiven Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit im Zuge des G8-Gipfels (wie sie die Polizei wünscht) aufrecht erhalten werden. Denn nachdem das Schweriner Gericht, die Pläne der Polizei schon einmal durchkreuzte und den Gipfelgegner_innen Recht gab und die Allgemeinverfügung der BAO Kavala als nicht gesetzeskonform darstellte, klagt die Sicherheitsbehörde jetzt gegen dieses Urteil.
Florian Rötzer 28.05.2007
In Hamburg kam es zwar nach Abschluss des Protestzuges zu Randale, zuvor hatte die Polizei aber vorgeführt, wie sich eine wehrhafte Demokratie gegenüber weitgehend friedlichen Demonstranten darstellen will
Die Demonstration in Hamburg gegen den EU-ASEM-Gipfel galt sowohl für die Sicherheitskräfte als auch für die G8-Kritiker als Test dafür, wie Politik und Gerichte mit der Demonstrationsfreiheit umgehen und ob die von manchen befürchtete oder von anderen gewünschte Gewalt tatsächlich ausbricht ([local] Testlauf für G8-Proteste in Hamburg).
Hamburgs Innensenator Nagel hatte schon zuvor von einer Null-Toleranz-Strategie gesprochen. Für die erwarteten 5.000 Demonstranten wurde der bislang größte Polizeieinsatz organisiert. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte noch am Freitag entschieden, dass die Demonstration durch das Zentrum der Hansestadt gehen kann und damit den Veranstaltern Recht gegeben, die verlangten, dass die Kundgebung am Tagungsort auch vernehmbar sein soll. Abgelehnt wurde allerdings der vorgesehene Versammlungsleiter, dessen Wohnung im Zuge der Razzien Anfang Mai unter der Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung durchsucht wurden, obgleich bislang gegen ihn keine belastenden Beweise vorgelegt wurden.
Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte dann aufgrund einer Beschwerde der Polizei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wieder aufgehoben und so verhindert, dass der Protestzug durch die Innenstadt gehen kann. "wegen der hohen Gefährdung von Teilnehmern des Asem-Treffens", so die Begründung, müssten bestimmte Straßen freigehalten werden. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde von diesem abgelehnt.
Source: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25380/1.html weiter...