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2007-05-10

Bei Heiligendamm-Projekt Millionen abgesahnt?

Rostock (Karsten Herzog) • Vor dem Landgericht Rostock hat gestern der Prozess um Millionen schwere Betrügereien bei der Entwicklung des Sanierungsprogramms des heutigen Kempinski Grand Hotels in Heiligendamm begonnen.

Vor der 3. Großen Strafkammer der Hansestadt, zuständig für Wirtschaftsachen, müssen sich der ehemalige Geschäftsführer der zur Fundus Gruppe gehörenden Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH & CO. KG (ECH), der 55-jährige Franz Claus W., sowie zwei Führungskräfte eines Architektenbüros aus Düsseldorf verantworten – der 57 Jahre alte Klaus K. und der 51 Jahre alte Hanns-Peter H. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten bandenmäßig begangene Untreue, bandenmäßig begangenen Betrug und Bestechlichkeit vor.

Sie sollen zwischen 1996 und 1998 überhöhte und teilweise unberechtigte Honorare vereinbart und über die ECH abgerechnet haben. Insgesamt geht es um 169 Einzelfälle. Dabei hätten mal alle drei, mal auch nur zwei die Betrügereien umgesetzt. Der Fundus-Gruppe sei ein Gesamtschaden von rund 17,5 Millionen D-Mark (umgerechnet fast neun Millionen Euro) entstanden.

Aufgefallen war der Betrug, als ein New Yorker Architektenbüro für seine Leistungen als Subunternehmer offenbar nicht bezahlt wurde. Die Forderung war zwar in den Büchern der ECH verbucht worden, ging aber auf ein Konto in den USA, das einer der Angeklagten eingerichtet haben soll. Dabei wurde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in betrügerischer Absicht das News Yorker Architektenbüro als zweiter Kontoinhaber angegeben. Doch nur Klaus K. war verfügungsberechtigt. Die New Yorker machten ihre offenen Forderungen bei der Fundus-Gruppe geltend. Nachforschungen brachten Unregelmäßigkeiten bei der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH & CO. KG ans Licht.

Dabei kam auch heraus, dass Klaus K. offenbar nicht über den entsprechenden Studienabschluss verfügt und bundesweit nicht bei den Architektenkammern gemeldet war. Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass K. keine Honorarforderungen hätte stellen dürfen.

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Die Verteidiger stellten vor dem Verlesen der Anklageschrift einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Aus ihrer Sicht sei zwischen den mutmaßlich begangenen Straftaten und dem Termin einer möglichen Urteilsverkündung viel zu viel Zeit vergangen. Die Richter lehnten den Antrag ab. 15 Fortsetzungstermine für diesen Prozess sind bis Ende September geplant.

[http://www.svz.de/newsmv/MVPolitik/11.05.07/23-17107553/23-17107553.html]


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