Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Polizei an
verschiedene Hamburger und Berliner Redaktionen von Tageszeitungen
gerichtete Selbstbezichtigungsschreiben in Briefzentren der Deutschen
Post AG gesucht hat. In ihrer Antwort (16/8618) auf eine Kleine Anfrage
der Linksfraktion (16/8344) schreibt sie, die “räumlich und zeitlich
beschränkten Postbeschlagmaßnahmen” hätten dem Aufspüren von derartigen
Schreiben zu einem jeweils kurz zuvor verübten Brandanschlag gedient. Im
Verfahren gegen die “Militante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel – G8”
(G8-Verfahren) sei eine an die “Hamburger Morgenpost” adressierte
Briefsendung geöffnet worden. Diese habe kein
Selbstbezichtigungsschreiben enthalten. Im Verfahren gegen die
“militante gruppe” (mg-Verfahren) seien zwei an die “Berliner
Morgenpost” und die “BZ” adressierte Briefsendungen geöffnet worden, die
jeweils ein Selbstbezichtigungsschreiben der mg enthielten.
Der im
“G8-Verfahren” geöffnete Brief sei nach Regierungsangaben “unverzüglich
wieder in den regulären Postverkehr” gegeben worden. Die im
“mg-Verfahren” geöffneten Briefsendungen seien als Beweismittel “im
amtlichen Gewahrsam” verblieben. Deren Beschlagnahme sei vom
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes bestätigt worden. Nach
Angaben der Regierung seien amtliche Benachrichtigungen an die
Zeitungen, die laut Strafprozessordnung erforderlich sind, durch den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht erfolgt. Die Maßnahmen
seien den zu benachrichtigenden Adressaten seien bereits durch
Pressemeldungen bekannt geworden.
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[http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_091/09.html]
Source: www.bundestag.de