2007-02-22 

"Gipfelgegner kündigen rechtliche Schritte an"

Pressemitteilung Gipfelsoli Infogruppe

22. Februar 2007

G8: Ausweitung der Sicherheitszone ist nicht akzeptabel

In einem Gespräch mit den Organisatoren der Camps rund um Heiligendamm hat die Polizei heute angekündigt, bis zu 10 Kilometer außerhalb des Zauns keine Proteste oder Camps zu genehmigen. Polizeiführer Abramowski bezeichnete die Zone als “erweiterten Maßnahmenraum”.

“Wir werden diesen ‚erweiterten Maßnahmenraum’ nicht akzeptieren”, erklären Gipfelgegner. “Die Polizei hat keine rechtliche Grundlage für die Ausweitung der Sicherheitszone außerhalb des bereits im Bau befindlichen Zaunes”. Demonstrationen und Camps sind seit Monaten angemeldet.

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Erweiterter Maßnahmenraum

“Wir haben mit diesem Vorstoß der Polizei gerechnet”, so die Berliner Gipfelsoli Infogruppe. Sogenannte “Platzverweiszonen” sind bekannt von Anti-Atom-Protesten, z.B. Castor-Transporten. Dort beträgt die Zone bis zu 500 Meter seitlich der Bahngleise. Widersprüche gegen Allgemeinverfügungen, Platzverweise und Räumungsverfügungen bei Castor-Protesten hatten immer wieder Erfolg – oft allerdings erst im nachhinein.

Abgesperrt wurden auch die G8-Gipfel in der Vergangenheit. Nur vom G8 in Genua 2001 ist allerdings bekannt, dass außerhalb der inneren “Roten Zone” auch eine weitere “Gelbe Zone” von maximal 2 Kilometern eingerichtet wurde. Die “Gelbe Zone” wurde von den Demonstranten nicht respektiert.

Gipfelgegner und Anwälte bereiten nun rechtliche Schritte gegen die Abriegelung eines halben Landkreises vor.

Die Ankündigung Abramowskis ist der Versuch, dem jetzt schon massiven internationalen Protest gegen den G8 die Grundlage zu entziehen. “Regierung und Polizei haben bereits mit dem Sicherheitszaun ein rechtlich bedenkliches Faktum geschaffen”, kommentiert Marcus Steinhagen von der Gipfelsoli Infogruppe.

Auch wird die Zahl voraussichtlich eingesetzter Polizisten immer wieder nach oben korrigiert. Dies zeigt: Die internationale Protestbewegung wird ernst genommen.

[Gipfelsoli Infogruppe]

Quellen:

Erweiterter Maßnahmenraum
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