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16.08.2008

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Die Ermittlungen gegen elf Linke in Bad Oldesloe nach den Paragrafen 129a und 129 sind endgültig eingestellt worden. Von einem Erfolg kann aber keine Rede sein.

Nur drei Tageszeitungen war es eine Meldung wert, dass die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen elf Personen nach den Paragrafen 129a bzw. 129 in Bad Oldesloe endgültig eingestellt hat.

Bild: 070606

Nach mehr als zwei Jahren mit Hausdurchsuchungen, Überwachung des Internet- und Telefonverkehrs – auch die Gespräche mit Journalisten und Rechtsanwälten wurden aufgezeichnet – und der Observation von Personen und Wohnungen wurden sämtliche Ermittlungen Ende Juli aus Mangel an Beweisen eingestellt, bevor es überhaupt zu einer Anklage kam.

Nicht nur das Konstrukt einer linken terroristischen oder zumindest kriminellen Vereinigung hat sich endgültig als nicht haltbar erwiesen. Auch können die Beschuldigten noch nicht einmal wegen einzelner Straftaten angeklagt werden. »Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat damit eingestanden, dass es einfach nichts gibt, was sie ihnen vorwerfen kann«, sagt der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der in dem Verfahren als Verteidiger tätig war.

Wir erinnern uns: Vor dem G8-Gipfel im vergange­nen Jahr leitete die Bundesanwaltschaft (BAW) mehrere Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a ein, durch­suchte in mehreren Städten linke Zentren, Büros und Privatwohnungen und observierte mit allem, was die moderne Überwachungstechnik zu bieten hat. Ein Ermittler des BKA drückte es da­mals so aus: »Wir haben in den Busch geschossen, nun sehen wir, was und wer sich dort bewegt.« Dass der Vorwurf des Terrorismus auf die­ser Grundlage nicht lange zu halten war, sei den Beteiligten von Anfang an klar gewesen, sagt Adam. »Dies ändert jedoch nichts an den genutzten Möglichkeiten der Behörden, aufgrund fadenscheiniger Konstrukte mit großen Ressourcen die komplette linke Szene auszuforschen.«

Der Bundesgerichtshof entschied im Januar dieses Jahres, dass die Terrorismusvorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten. Die BAW gab daraufhin die Fälle an die zuständigen Staatsanwalt­schaften ab, die daraufhin prüften, ob denn zumindest eine kriminelle Vereinigung nach Paragraf 129 gegeben sei. »Schon damals war klar, dass es auch hier zu keiner Anklage kommen wird«, er­zählt Rechtsanwalt Adam. Den Beschuldigten war vorgeworfen worden, an mehreren Brandanschlägen auf Fahrzeuge der Bundeswehr und von Rüstungsfirmen in Berlin und Bad Oldesloe beteiligt gewesen zu sein. Das Landgericht Flensburg bestätigte im Juni, dass die Durchsuchungen bei den Beschuldigten ein Jahr zuvor rechtswidrig waren, da »ein Anfangsverdacht nach 129a von vornherein nicht gegeben war«. Aus der Begründung konnte man herauslesen, dass die damals noch laufenden Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ebenfalls keinen Erfolg haben würden.

Hinsichtlich einer der Brandstiftungen an Bun­des­wehrfahrzeugen stellte das Gericht fest: »Der Sachschaden betrug ca. 1 000 Euro. Die Einwirkung auf die beiden Reifen des Bundeswehrbusses waren so minimal«, dass der Busfahrer »keine Be­denken hatte, mit dem unreparierten Fahrzeug nach Lüneburg zurückzufahren«. Auch andere der »terroristischen« Aktionen hätten dem Gericht zufolge »keine Auswirkungen« gehabt, weder wurden »Menschen gefährdet, noch ist es zu einer merklichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch diese Taten gekommen«. Konsequenterweise wurden Ende Juli die Ermittlungen eingestellt.

Von einem Erfolg wollen die Anwälte jedoch nicht sprechen. »Dies war der einzig mögliche Aus­gang des Verfahrens«, so Adam. Jedoch ändere dies nichts daran, dass massenweise persönliche und politische Informationen gesammelt wurden. Nicht zu vergessen die psychische Belastung für die Beschuldigten und der Druck auf die gesamte linke Szene.

Von der lapidaren Erklärung, dass die Verfahren eingestellt wurden, haben die Betroffenen daher – außer ihrem »Recht« und etwas Ruhe – reich­lich wenig. Die Anwälte werden prüfen, ob zum Beispiel finanzielle Entschädigungen für die Haus­durchsuchungen zu bekommen sind. Ansonsten werden sie damit beschäftigt sein zu erwirken, dass die angesammelten Daten gelöscht werden. Da wahrscheinlich selbst die zuständigen Bun­des- und Staatsanwaltschaften nicht genau wissen, wo überall beim Verfassungsschutz, bei den Landeskriminalämtern, beim Bundeskriminalamt und bei der Polizei Daten gespeichert wurden, müssen die Anwälte wohl jede mögliche Behörde einzeln anschreiben. Adam zufolge »kriegt man die persönlichen Daten der Beschuldigten nur sehr schwer komplett aus dem Daten­dschungel der Behörden heraus, auch wenn sich personenbezogene Informationen eigentlich nur in den Ermittlungsakten befinden sollten«. Einige Anwälte aus dem Bad Oldesloer Verfahren warten allerdings noch immer auf die restlichen Ermittlungsakten. Der »Schnüffelparagraph« 129a hat erneut seinen Zweck erfüllt.

Die bereits freigegebenen Ermittlungsakten sind Adam zufolge entsprechend ein Lehrstück deutscher Ermittlungskunst. Bei einer Hausdurchsuchung sei einem Beamten zum Beispiel aufgefallen, dass einer der Beschuldigten eine »szeneuntypische Frisur trug« und zudem die »nach­gewachsene Haarlänge der zeitlichen Distanz zur Tat« entspreche. Bei der Brandstiftung die Haare versengt, schlossen die Ermittler messerscharf. Und immer wieder sei von »auffallend unauffälligem« Verhalten die Rede gewesen.

Kürzlich erst war die Klage gegen einen Verdächtigen abgewiesen worden, der einen Peilsender an seinem Auto entdeckt und versucht hatte, dessen Herkunft herauszufinden. Später hatte das LKA auf Herausgabe des Geräts oder 2 500 Euro Schadensersatz geklagt und behauptet, der Beschuldigte hätte sich den Sender »bösgläubig« an­geeignet. Die Klage wurde abgewiesen, da das LKA nicht beweisen konnte, dass es wirklich sein Gerät war.

Dürftig fällt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jepke (Linkspartei) zu den 129a-Verfahren des Jah­res 2007 aus. Die Mehrheit der Fragen wurde nicht beantwortet, da aus den »elektronisch erfassten Daten keine Angaben« zu entnehmen seien. »Eine eingehende Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Verfahrensakten« sei »angesichts der hohen Arbeitsbelastung des Generalbun­desanwalts in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu leisten«, schrieb die Bundesregierung. So gibt die Antwort nicht viel her außer ein paar Zahlen über Verfahren und Beschuldigte des vergangenen Jahres, ohne dass zwischen Linken und Islamisten unterschieden würde oder zwischen dem haltlosen Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und dem Bau von Bomben. In insgesamt 62 Verfahren wegen Paragraf 129 und den Folgeparagraphen wur­den 845 Personen abgehört.

Nur der »Rechtsterrorismus« wird gesondert auf­geführt. Drei Verfahren wurden 2007 eingeleitet mit nur einem einzigen Beschuldigten. Kein einziges Telefon wurde abgehört.

von Thorsten Mense

Source: http://jungle-world.com/artikel/2008/33/22419.html