Pressemitteilung der Soligruppe Berlin:
Bundesanwaltschaft gibt auf!
Bundesanwaltschaft lässt Terrorvorwurf fallen
Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB gegen elf Personen aus Norddeutschland und Berlin fallengelassen und abgegeben.
Hintergründe zu diesem Verfahren finden sich auf der Internetseite http://www.soligruppe.blogsport.de/
Die Ermittlungen wegen des Anfangverdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurden nun zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben. In dem von der Bundesanwaltschaft geführten § 129a-Verfahren wurden einige Beschuldigte über Monate hinweg observiert, mit "stillen SMS" geortet und ihre Telefongespräche abgehört. Im Rahmen der Telefonüberwachung wurden auch zahlreiche Telefonate mit Journalisten und Rechtsanwälten mitgehört, aufgezeichnet, ausgewertet und transskribiert. Einige Autos waren mit Wanzen und GPS-Sendern versehen worden. Mindestens in einer Wohngemeinschaft wurde der "Große Lauschangriff" durchgeführt.
Michael Waldau von der Soligruppe Berlin erklärt hierzu: "Die Bundesanwaltschaft hat mit diesem Vorgehen das Handtuch geworfen, bevor der Bundesgerichtshof die Ermittlungen für rechtswidrig erklären konnte. Die Emittlungen nach § 129a laufen immer weiter aus dem Ruder. Als einzige Konsequenz bleibt die Einstellung der Verfahren und die Abschaffung des § 129a !"
Soligruppe Berlin 25. Januar 2008
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