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2008-05-26

N. Seibert: G8-Gipfel und Militanz, Repression und Solidarität

Am Beispiel des G8-Gipfels, zu dem sich Anfang Juni 2007 die acht mächtigsten Staatschefs in Heiligendamm an der Ostsee versammelten, um eine Politik zu koordinieren, die bei vielen Menschen auf Ablehnung stößt, werden im Folgenden die teils militanten Proteste, die erfolgte staatliche Repression sowie die darauffolgenden Initiativen der Solidarität resümiert und für eine entschiedene und offensive Solidaritätsarbeit plädiert, die die Legitimität militanter Politik hervorhebt.

Bild: Kfz Bundespolizei

Hintergrund

Die reichsten und mächtigsten Staaten verständigen sich seit 1975 während ihren jährlichen Treffen auf politische Maßnahmen und Programme, die die gesamte Welt betreffen. Die G8-Gipfel stehen seit Jahren aus vielen Gründen in der Kritik. Kritisiert wird die Informalität und fehlende Legitimität der Treffen. So besteht keine Transparenz über die Verhandlungen und Entscheidungsfindungen und es gibt keine Form einer demokratischen Kontrolle durch die von den Beschlüssen betroffenen Menschen in aller Welt. Selbst innerhalb der G8-Staaten erlaubt das repräsentativ-demokratische System keine adäquate Form demokratischer Teilhabe und politischer Partizipation an den weitreichenden Entscheidungen. Kritisiert wird zudem die inhaltlich-politische Ausrichtung der Gipfeltreffen. Die dort ins Werk gesetzte Politik folgt im Wesentlichen neoliberalen Zielen und dient in weiten Teilen dem Erhalt der Vormachtstellung der G8-Staaten und deren Industrien in der Welt.

Die Kritik äußert sich seit geraumer Zeit in Form von Massenprotesten rund um inszenierte Großevents wie WTO-Konferenzen oder auch die G8-Treffen selbst. Sie dienen als Ort um der eigenen Kritik exemplarisch und weltweit hörbar Ausdruck zu verleihen. Sie sind für die internationale globalisierungskritische Bewegung Orte des gemeinsamen Protests. Spätestens seit der Blockade der WTO-Konferenz 1999 in Seattle nehmen die Proteste dabei auch militante Formen an. Die Ausschreitungen anlässlich des G8-Gipfels 2001 in Genua trugen zu einem Bedeutungsgewinn und einem Anwachsen der Proteste bei. Die Proteste anlässlich der Gipfeltreffen sind insbesondere bei den jeweiligen gastgebenden Staaten nicht willkommen. Deshalb sollte ein eigens gebauter zwölf Kilometer langer Zaun um das Ostseebad Heiligendamm und eine noch weiter reichende so genannte Rote Zone, für die während der Gipfeltage ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen wurde, die zahlreich erwarteten Demonstrant/innen davon abhalten, zu nahe an das Kempinski Grand Hotel vorzudringen und das Gipfeltreffen zu stören.

Protestvorbereitung

Die Vorbereitung der Proteste anlässlich des G8-Gipfels 2007 in Deutschland war etwas Besonderes. In nahezu jeder politischen Gruppe und Organisation waren das G8-Treffen und die anstehenden Proteste ein Thema. Bereits zwei Jahre vor dem Gipfel -­ sein genaues Datum stand noch nicht fest -­ vernetzten sich in allen Ecken der Republik Menschen auf regionalen, bundesweiten und internationalen Treffen und Konferenzen, um vielfältige Protestaktivitäten zu organisieren. Diese reichten von Kongressen und Demonstrationen über Massenblockaden und Formen des zivilen Ungehorsams bis hin zu klandestinen Aktionen. Die Gipfelgegner/innen repräsentierten ein breites gesellschaftliches Spektrum: Sie kamen aus Kirchen, NGOs, Gewerkschaften, Parteien, politischen Netzwerken, der Friedens- und der globalisierungskritischen Bewegung sowie linksradikalen und autonomen Gruppen. Selbstverständlich kam es bei ihren Zusammentreffen auch zu Kontroversen und spannenden Streitigkeiten um unterschiedliche Auffassungen und Einschätzungen von Protestinhalten und -formen. Gestritten wurde beispielsweise über die Frage, ob und inwieweit man Parteien in die eigenen Bündnisse miteinbezieht oder ob der Gegengipfel besser vor und nicht zeitgleich mit dem G8-Gipfel stattfinden sollte, damit alle gemeinsam den Tagungsort blockieren können und nicht diejenigen dabei fehlen, die an den inhaltlichen Veranstaltungen des Gegengipfels interessiert sind.

Trotz aller Meinungsverschiedenheiten blieb das Verbindende die gemeinsame Überzeugung, dass es nicht tragbar sei, dass die acht mächtigsten Staatschefs über das Schicksal der Welt entscheiden. Der breite Konsens beinhaltete die Verständigung darüber, nicht am Tisch der G8-Staaten mitreden zu wollen oder ihnen Forderungen zu stellen, sondern um für grundlegend andere Formen zu streiten, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. So entstand die Parole: »G8 delegitimieren!«

Repression

Die Protestvorbereitungen waren einigen deutschen Behörden und Diensten ein Dorn im Auge. Bereits im Vorfeld des Gipfels führten von der Bundesanwaltschaft geleitete Ermittlungsverfahren am 9. Mai 2007 zu Hausdurchsuchungen in 40 linken Projekten und Wohngemeinschaften. Teils mit Maschinenpistolen bewaffnet und mit Sturmhauben vermummt stürmten Sondereinheiten der Bundespolizei früh morgens durch verschlossene Eingangstüren in die Wohnungen. In einigen Fällen blieben sie dort bis in die späten Abendstunden, um akribisch jeden Zettel zu betrachten, jede Zeitschrift und jedes Buch durchzublättern, in jeden Tonträger hineinzuhören und Computer, Mobiltelefone, Kalender, Notizbücher, Zigarettenkippen für DNA-Proben und vieles mehr zu beschlagnahmen. Der Vorwurf gegen namentlich 21 Verdächtige lautete »Gründung einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB«. Gemeint war sowohl die militante gruppe, die seit 2001 zahlreiche Angriffe gegen multinationale Konzerne, Justizbehörden, Arbeitsämter und andere Institutionen unternahm, als auch eine so genannte militante Kampagne zur Verhinderung des G8-Gipfels.

Neben zahlreichen Mobilisierungsveranstaltungen und Blockadetrainings war es im Vorfeld des G8-Gipfels unter anderem auch zu militanten Interventionen gekommen. Einige davon nahm die Bundesanwaltschaft zum Anlass für die Razzien. Mit verschiedenen Aktionen zu den Themenfeldern der G8-Proteste haben unterschiedliche Gruppen bewusst den Rahmen der Legalität überschritten. Sie erreichten damit eine große Medienöffentlichkeit und eröffneten Empörungskorridore. Mit einigen Anschlägen verdeutlichten sie, dass die G8-Gäste nicht willkommen sind: Schon im Oktober 2005 gab es einen materiell nachhaltigen Angriff auf das im Bau befindliche Gästehaus des Auswärtigen Amtes in Berlin. Ein gutes Jahr später wurde das Kempinski-Hotel in Heiligendamm mit Farbbeuteln beworfen. Auch die Themen des Gipfels und der Proteste wurden von klandestin auftretenden Gruppen aufgegriffen: Um Patente und Monopole zu skandalisieren, verschenkten Weihnachtsmänner und -frauen in der Adventszeit illegal gebrannte Musik-CDs. Zum Thema Globale Landwirtschaft wurden Brandsätze bei einem Genmais-Konzern deponiert. Das Wohnhaus des Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns wurde mit Steinen und Farbbeuteln beworfen, um dessen Verantwortung für den staatlichen Rassismus -­ konkret die Lagerunterbringung von Flüchtlingen -­ hervorzuheben und damit einen inhaltlichen Beitrag zum Thema Migration zu leisten. Das Anzünden der Privat-PKWs zweier Vorstandsmitglieder eines Rüstungskonzerns hatte Krieg und Militarismus zum Gegenstand. Weitere Inhalte waren die kolonialistisch-imperialistische Kontinuität deutscher Firmen, Arbeitsrechtsverletzungen und die Verhinderung von Gewerkschaftsgründungen, Hartz IV und Polizeirepression (Broschürengruppe 2007: 46ff.). Die jeweilige Kritik an den genannten Inhalten äußerte sich in der Praxis, das Copyright zu verletzen, Scheiben einzuwerfen, Autos abzubrennen oder Hausfassaden farblich zu verändern. Einige Medien, Politiker und Staatsanwälte bezeichneten diese regelverletzenden und militanten Aktionen als terroristisch. Sie benutzten »Terrorismus« meist bewusst als diffamierenden und ideologischen Begriff. Aber ob es sich überhaupt um terroristische Akte handelt, wurde in der öffentlichen Diskussion unterschiedlich beantwortet (Hipp & Schmidt 2007).

Um die Durchsuchungsbeschlüsse auszustellen, reichte den Ermittlungsrichtern des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Betroffenen langjährige linke Aktivist/innen sind oder sie zu Themen arbeiten, zu denen es auch Anschläge gegeben hat. In einem Fall genügte für die Unterzeichnung des Durchsuchungsbeschlusses eine Internetrecherche zum Dussmann-Konzern, der wegen besonders niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen und wegen seiner Mitverantwortung für entwürdigende und diskriminierende Verhältnisse in einem Berliner Flüchtlingslager wiederholt Ziel von Protest- und Widerstandsaktionen wurde. Konkrete Beweise für die Täterschaft der Durchsuchten lagen nicht vor. Faktisch tappten die Fahnder im Dunkeln. Sie hatten und haben offenbar keine Ahnung, wer hinter den verschiedenen Anschlägen steckt, die thematisch den G8-Gipfel aufgegriffen haben. Wie fadenscheinig die Argumente der Bundesanwaltschaft und der Ermittlungsrichter waren, belegt nicht zuletzt auch ein am 4. Januar 2008 veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs, demzufolge Durchsuchungen am 9. Mai 2007 rechtswidrig waren.

Die Polizeirazzien wurden von der Anti-G8-Bewegung als Versuch gewertet, die Mobilisierung gegen den G8-Gipfel einzuschüchtern und die Bewegung zu spalten. Doch diese Strategie ging nicht auf: Schon am Abend der Hausdurchsuchungen kam es in mehreren Städten zu spontanen Demonstrationen mit insgesamt 10.000 Menschen. Bezüge auf Demokratie, Meinungsfreiheit und Schutz der Privatsphäre sowie die dann später auch in Rostock skandierten Parolen »Wir sind alle 129a« und »militante gruppe: das Salz in der Suppe« waren ein Ausdruck der Solidarität gegen die staatliche Repression. Die Kriminalisierung von Menschen aus der G8-Protest-Vorbereitung wurde zurückgewiesen und die Kampagne gegen den G8-Gipfel ging aufgrund der Solidarisierung, die bis in bürgerlich-liberale Kreise reichte, gestärkt aus dem Repressionsversuch hervor.

G8-Proteste

Mit der Teilnahme an den Protesten vor und während des G8-Gipfels bekannten sich Zehntausende zu dem, was den von den Polizeirazzien Betroffenen vorgeworfen wurde: den G8-Gipfel verhindern zu wollen. An der Demonstration am 2. Juni 2007, an den Aktionstagen »Globale Landwirtschaft«, »Migration« und »Krieg, Folter und Militarismus« sowie an den Blockaden rund um Heiligendamm nahmen insgesamt mindestens 80.000 Menschen teil. Dabei wurde ein breites Protestrepertoire eingesetzt: Demonstrationen mit Riesenpuppen, mit Clownsarmee und mit schwarzem Block, Straßenrandale mit fliegenden Pflastersteinen, Besetzungen, Kundgebungen, Spontandemos, Camps, Gegenkongresse, Konzerte, Massenmärsche in die Rote Zone, Durchbrechen von Polizeiketten, Sitzblockaden sowie professionelle Aktionen zu Wasser und in der Luft (Mohr 2007).

Die bewusst mit einer Regelverletzung einhergehenden zweitägigen Massenblockaden von weit über 10.000 Menschen auf den Zufahrtswegen nach Heiligendamm haben den Gipfel auf dem Landweg fast vollständig von seiner Infrastruktur abgeschnitten. Die Versorgung der Gipfelteilnehmer/innen war zeitweise nur über den Wasser- bzw. den Luftweg möglich. Das Treffen der G8 wurde dadurch allen Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz in seinem Ablauf gestört. Die Blockaden und andere Proteste waren eine Demonstration zivilen Ungehorsams und rebellischen Widerstands. Sie waren -­ ebenso wie die Entglasung von Banken und die Steinwürfe auf martialisch ausgerüstete und für ihre Brutalität bekannte Polizeihundertschaften während der Demo am 2. Juni -­ eine kollektive, entschlossene und offensive Intervention. Insbesondere die Blockaden brachten zum Ausdruck, dass viele Menschen bereit sind, sich eigenständig Räume jenseits des vorgegebenen Rahmens zu erobern und anzueignen -­ auch durch die Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols. Sie waren beeindruckend auch für viele, die sich nicht daran beteiligten. Sie waren Anlass für zahllose Gespräche, Diskussionen und Feierlichkeiten.

Verhaftungen

Nach Verhaftungen und weiteren Durchsuchungen am 31. Juli 2007 wurde bekannt, dass in der Zeit der Gipfelprotestvorbereitung noch andere Ermittlungsverfahren nach §129a gegen langjährige politische Aktivisten eingeleitet worden waren. Zunächst vier weiteren Personen, darunter der linke Stadtsoziologe und Anti-G8-Aktivist Andrej Holm, wurde ebenfalls Mitgliedschaft in der militanten gruppe vorgeworfen. Als Beleg mussten, ähnlich wie für die Durchsuchungen im Mai 2007, haarsträubende Ausführungen herhalten. Einige der Betroffenen hätten wissenschaftliche Arbeiten verfasst, die »Schlagwörter und Phrasen enthalten, die in Texten der militanten gruppe gleichfalls verwendet werden« (wie beispielsweise »Gentrification«). Auch würden sie über die »intellektuellen Voraussetzungen« verfügen, die für das Verfassen der »vergleichsweise anspruchsvollen Texte« der militanten gruppe nötig seien (zit. nach Kaleck 2007).

Das Verfahren gegen die vier Beschuldigten wurde auf drei weitere Personen ausgeweitet, die in der Nacht zum 31. Juli 2007 nach dem Versuch, Bundeswehr-LKWs anzuzünden, festgenommen wurden. Auch Andrej Holm, der sich Monate zuvor mit einem der drei weiteren Festgenommenen getroffen hat, wurde verhaftet und saß drei Wochen in Untersuchungshaft. Sein Haftbefehl wurde schließlich mit Beschluss vom 18. Oktober 2007 aufgehoben. Nach Ansicht des dritten Strafsenats des BGH liege kein dringender Tatverdacht gegen ihn vor. Nach vier Monaten, am 28. November 2007, wurden auch die übrigen drei Gefangenen auf Kaution entlassen. Gleichzeitig hat der BGH die umstrittene Terrorismus-Frage beantwortet und klargestellt, dass die militante gruppe nach derzeitiger Gesetzeslage keine terroristische Vereinigung nach §129a, sondern lediglich eine kriminelle Vereinigung nach §129 sei. Höchstrichterlich wurde damit die Realität anerkannt: Die militante gruppe ist nicht die Rote Armee Fraktion.

Die §§129/129a gehören zum politischen Sonderstrafrecht in der Bundesrepublik. Sie wurden wiederholt verschärft, aber immer wieder werden sie auch grundsätzlich kritisiert und ihre Abschaffung gefordert. Mit dem §129 ging der Staat in den 1950er und 1960er Jahren gegen Kommunist/innen vor, 1976 wurde der §129a eingeführt, um ihn gegen die RAF einzusetzen. In den 1970er und 1980er Jahren wurden außerdem zahlreiche §129a-Ermittlungsverfahren lediglich aufgrund verbaler Äußerungen und Sympathiebekundungen mit Stadtguerillagruppen eingeleitet. Aufgrund dieses Paragraphen kann also schon eine politische Gesinnung mit Strafe bedroht sein. Allein ein Anfangsverdacht einer Straftat reicht aus, um die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden massiv auszuweiten. So können auch ohne konkrete Beweise Menschen überwacht und zu Leidtragenden von Hausdurchsuchungen werden. Der Paragraph ist daher in erster Linie ein Ermittlungs- und Ausforschungsparagraph, der vor allem gegen die politische Linke eingesetzt wird (Gössner 2007). Ausgestattet mit den weitreichenden Befugnissen, die das Instrumentarium §129/129a bietet, können geheime polizeiliche Methoden wie Postkontrolle, Telefonüberwachung, Observationen, die Einschleusung von verdeckten Ermittlern mit falscher Identität, der Große Lauschangriff, aber auch Razzien, Straßenkontrollen, Rasterfahndung und mutmaßlich bald auch Online-Durchsuchungen begründet werden. Außerdem erlaubt der §129a die Beschneidung der Verteidigungsrechte der Betroffenen vor Gericht und die Verhängung isolierender Haftbedingungen. In nur sechs Prozent aller abgeschlossenen Fälle kommt es überhaupt zu einer Anklage und einem Urteil (Gössner 2007).

In den hier vorgestellten Fällen bewahrheiteten sich die Befürchtungen der Kritiker/innen der §§129/129a einmal mehr. Eines der Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe läuft bereits seit 2001. Die Betroffenen dieses Verfahrens unterliegen seitdem einer permanenten Überwachung, ohne dass irgendein für die Strafverfolgungsbehörden handfestes Ermittlungsergebnis zu Tage kam. Auch in den anderen Verfahren werden politisch engagierte Personen belästigt und ausspioniert. So wurde zum Beispiel am Auto eines Betroffenen ein Peilsender des BKA entdeckt. Die Bundesanwaltschaft erhob bisher weder Anklage noch stellte sie die Verfahren ein.

Die Mitgliedschaft der Beschuldigten in der militanten gruppe vermuten die Ermittlungsbehörden aufgrund von Überschneidungen in der Argumentation und der Übereinstimmung formulierter Ziele. Tatsächlich drehen sich die Aktionen der militanten gruppe um Themen, die auch Themen der sozialen Bewegungen sind: Stadtentwicklung und Gentrifizierung, Krieg und Militarisierung, soziale und politische Repression, staatlicher Rassismus und andere mehr. Mit Anschlägen und Diskussionspapieren hat sich die militante gruppe auch in die G8-Protestbewegung eingebracht. Nicht zuletzt deswegen gibt es in Teilen der Linken große Sympathien für ihre Aktionen.

Aber nicht nur in ihren Fragestellungen und Inhalten, auch in der politischen Praxis vieler linker und militanter Aktivist/innen gibt es Überschneidungen: Die Regelverletzungen während des G8-Gipfels wie beispielsweise auf der Demo am 2. Juni in Rostock sowie die Blockaden um Heiligendamm stellen ebenso wie die zahlreichen Brandanschläge das staatliche Gewaltmonopol in Frage. Die staatlichen Ermittlungsbehörden sehen das nicht gerne. Sie nervt die seit Jahren andauernden Militanzdebatten in Teilen der radikalen Linken ebenso wie die kontinuierliche militante Praxis, die vor dem G8-Gipfel einen Höhepunkt erreichte. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes erkennen in Anschlagserklärungen der militanten gruppe »den alten Geist der RAF« (Wittrock 2007) und befürchten sogar, dass aus den permanenten Regelverletzungen, aus dem Infragestellen des staatlichen Gewaltmonopols und aus der Kontinuität militanter Aktionen erneut eine Stadtguerilla entsteht (Nibbrig & Pletl 2007). Die umfangreiche Repression einschließlich der Verhaftungen zielt deshalb auch auf Einschüchterung und Verbreitung von Angst in der politischen Linken. Niemand soll dem Gedanken verfallen oder gar Gefallen daran finden, die herrschende Ordnung der Welt anzugreifen, wie es in Heiligendamm punktuell und erfolgreich geschehen ist.

Solidarität

Das Anfang August 2007 neu bekannt gewordene §129a-Verfahren löste sehr schnell eine über die BRD hinausgehende Welle von Solidaritätserklärungen vor allem in akademischen Kreisen aus. Diese wandten sich gegen die Verhaftung ihres Kollegen. Die breite, internationale Solidarität trug ihren Teil dazu bei, dass die Richter am Bundesgerichtshof Andrej Holm und später auch die drei anderen Verhafteten aus der Untersuchungshaft entließen.

In vielen Solidaritätserklärungen und in der Medienberichterstattung war die Rede davon, dass die Freiheit der Wissenschaft in Gefahr sei (Bündnis 2007). Es wurde auch vom »Ende der kritischen Wissenschaft« (Schwentker 2007) gesprochen. Diese Aussagen waren eine Zuspitzung. Keiner der Betroffenen wurde verfolgt, weil er kritischer Wissenschaftler ist. Linke Akademiker/innen müssen deshalb nicht befürchten aufgrund schlauer Analysen verhaftet zu werden.

Andere Teile der Solidaritätsbewegung gehen deutlich weiter. Die den Verhafteten vorgeworfene Tat, Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben, wird als antimilitaristische Aktion verstanden und in einen Zusammenhang mit der deutschen Kriegspolitik gestellt (Gruppe X 2007). Vor dem Hintergrund des erwarteten Beschlusses des Bundestags für eine Verlängerung des Afghanistaneinsatzes -­ gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung -­ begrüßten Menschen aus der Solidaritätsbewegung die konkrete Abrüstungsinitiative (Wohlgemuth 2007). Als solche verstanden, reiht sich die Aktion in antimilitaristische Aktivitäten der letzten Jahre auf verschiedenen Kontinenten und anderen europäischen Ländern ein (Gruppe X 2007).

Doch beide Formen der Solidaritätsarbeit zeigen ein generelles politisches Problem der Linken auf: Die von Repression Betroffenen werden meist als harmlos und unschuldig dargestellt. Unangesprochen bleibt dabei der Aspekt, dass Widerstand Repression zur Folge hat und dass militante Linke für den Staat als Terroristen gelten. So auch in diesem Fall. Die einen sprechen von »kritischen Wissenschaftlern« und verschweigen deren politische Aktivitäten, die anderen berufen sich auf ein Widerstandsrecht und argumentieren, die Bundeswehr anzugreifen, sei keine terroristische oder kriminelle Tat, unter anderem weil die Mehrheit der Bevölkerung gegen den Einsatz in Afghanistan ist. Diese Interpretationen produzieren die Illusion, in der Linken gäbe es keine Bestrebungen nach einer revolutionären Perspektive mit militanter oder umstürzlerischer Praxis. Sie machen deshalb linksradikale Politik unglaubwürdig und tragen zu einer Entpolitisierung bei, weil sie die in der radikalen Linken vorhandenen revolutionären Ziele verleugnen und das politische Projekt militante gruppe bagatellisieren. Damit liquidieren sie militante Politik und bieten wenig Orientierung für andere politische Aktivist/innen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wie beispielsweise die Solidaritätsgruppen für die §129a-Verfolgten in Bremen und Hamburg, die erklärten: »Wir sind nicht harmlos. Wir sind nicht unschuldig. Wir kämpfen gegen diese herrschenden Verhältnisse. Wir wollen ein anderes Leben. Wir wollen eine andere Welt. Es geht uns um eine Welt, in der der Mensch und nicht die ökonomische Rationalität im Mittelpunkt von Denken und Handeln steht. Und -­ um uns in die Kontinuität der Geschichte zu stellen -­ mit Marx gesprochen: ›Alle Verhältnisse umwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist.‹« (Soligruppen 2007)

Wer wie die G8-Kritiker/innen für eine andere, bessere Welt streitet, muss sich auch über die möglichen Mittel und Wege dorthin verständigen. Wer Herrschaft abschaffen will, muss die Bundeswehr bekämpfen, weil sie ein Herrschaftsinstrument ist. Genau das zu verteidigen und aufzugreifen, was die staatliche Repression ins Visier nimmt, für die Notwendigkeit militanter Praxen zu werben und einzutreten, ist eine konsequente, entschlossene und offensive, das heißt: militante Form der politischen Solidaritätsarbeit.

Literatur

* Broschürengruppe (Hrsg.) (2007): protest. widerstand. perspektive: Texte zur Mobilisierung gegen den G8-Gipfel 2007. Riesa: http://home.arcor.de/g8-broschuere/brosch_gewalt.html, aufgerufen am 15.9.2007.
* Bündnis für die Einstellung des §129a-Verfahrens (2007): Offener Brief an die Generalbundesanwaltschaft. Presseerklärung vom 15.August 2007. http://einstellung.so36.net/de/pm/61, aufgerufen am 15.9.2007.
* Gössner, Rolf (2007): Das Antiterrorsystem. In: Ossietzky, Nr. 21, S. 830-836. http://www.sopos.org/aufsaetze/472a614fac4cf/1.phtml, aufgerufen am 15.12.2007.
* Gruppe X (2007): Krieg dem Krieg nach innen und außen! http://einstellung.so36.net/de/soli/197, aufgerufen am 15.9.2007.
* Hipp, Dietmar/Schmidt, Caroline (2007): Mit aller Härte. In: Der Spiegel, Nr. 35 (27.08.2007). http://einstellung.so36.net/de/ps/221, aufgerufen am 15.09.2007.
* Kaleck, Wolfgang (Hrsg.) (2007): Erklärung von drei Beschuldigten in einem der §129a-Verfahren gegen die militante gruppe (m.g.). http://einstellung.so36.net/de/pm/5, aufgerufen am 15.9.2007.
* Mohr, Markus (2007): Wer sind hier eigentlich die Clowns? In: Antidot -­ Wochenzeitung aus der widerständischen Linken, Zürich, Nr. 10 (29.06.2007), S. 12. www.antidot.ch/images/stories/archiv/ad_2007_10_jul.pdf, aufgerufen am 15.9.2007.
* Nibbrig, Hans H./Pletl, Steffen (2007): Inhaftierte schweigen zu allen Vorwürfen. In: Welt online, 03.08.2007. www.welt.de/berlin/article1079257/Inhaftierte_schweigen_zu_allen_Vorwuer..., aufgerufen am 15.9.2007.
* Schwentker, Björn (2007): »Das Ende der kritischen Wissenschaft«. In: Zeit online, 21.8.2007. www.zeit.de/online/2007/34/wissenschaft-terrorverdacht-andrej, aufgerufen am 15.9.2007.
* Soligruppen (2007): Zu den aktuellen politischen Verfolgungen nach §129a. In: Gefangenen Info, Nr. 329 vom 25.9., S. 9-10.
* Wittrock, Philipp (2007):Wissenschaftler im Visier der Linksterror-Fahnder.In: Spiegel online, 2.08.2007. www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,497923,00.html, aufgerufen am 15.9.2007.
* Wohlgemuth, Roland (2007): »Wir wollen Werbeshows der Bundeswehr verhindern« (Interview: Markus Bernhardt). In: Junge Welt, 4.9.2007, S. 8. www.jungewelt.de/2007/09-04/064.php, aufgerufen am 15.9.2007.

Quelle: Christoph Haug/Rudi Maier/Berit Schröder (Hg.) (2008). Kampf um Teilhabe. Akteure ­ Orte ­ Strategien. Hamburg, VSA-Verlag, ISBN 978-3-89965-299-4. Das Buch wurde unter den Bedingungen einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht.

N. Seibert, 26.05.2008

Source: http://einstellung.so36.net