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2007-05-25

Attac begrüßt Wahrung des Rechtsstaates

Pressemitteilung
Attac Deutschland

Frankfurt am Main, 25. Mai 2007

  • Gericht hebt Versammlungsverbot um Heiligendamm weitgehend auf

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt die Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Schwerin, das allgemeine Versammlungsverbot
anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm weitgehend aufzuheben.
“Offenbar hat das Gericht eine klarere Vorstellung davon, was ein
Rechtsstaat bedeutet, als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und
die Polizei”, sagte Pedram Shahyar vom Attac-Koordinierugnskreis.

Nach dem am heutigen Freitag ergangenen Beschluss dürfen Demonstranten
während des G8-Gipfels nun doch bis auf 200 Meter an den Zaun um
Heiligendamm heran. Das Gericht schränkte ein wesentlich
weiträumigeres Versammlungsverbot der Behörden ein. Die
Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde für
die Zeit des Gipfels vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für
Aktionen im Umkreis von bis zu zehn Kilometern um den Zaun erlassen.
Eine Fläche von 40 Quadratkilometern sollte als demonstrationsfreie
Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der
Bundesrepublik einmalig gewesen.

Nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts können die
Demonstrationen des für den 8. Juni angemeldeten Sternmarsches auf
vier von sechs angemeldeten Routen stattfinden.

“Wir sind froh, dass die Demonstrationsfreiheit weitgehend durchgesetzt
werden konnte und einer von Paranoia geprägten Sicherheitspolitik, die
einen massiven Abbau von Grundrechten bedeutet, ein Riegel
vorgeschoben wird”, sagte Pedram Shahyar.

Für Rückfragen:

  • Pedram Shahyar, Tel. 0163-251 5571