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2008-02-11

Staatsanwalt stellt Grundrecht unter Strafe

Karlsruhe, 10. 2. 2008 – Pressemitteilung

  • Staatsanwaltschaft verhängt Strafbefehl nach bundesweiter Demonstration.
  • 4800 Euro Strafe für die Durchführung der Demo am 19. Mai 2007 in Karlsruhe.
  • Gründung der “Kampagne 19. Mai” – Veranstaltung am Mi, 13. 2. in Karlsruhe.

Hintergrund

Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die
mittlerweile vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften
Ermittlungen und daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft gegen
Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm. Die
Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem
unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden
zahlreiche Auflagen erlassen.

Ein breites Bündnis hatte damals zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen.

Mittlerweile hat der Anmelder der friedlich verlaufenen Demonstration
einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das
Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die
Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten.
Einspruch wurde eingelegt.

Gründung der “Kampagne 19. Mai”

Eine Verurteilung des Anmelders hätte weitreichende Folgen. Aus diesem
Grund haben wir die “Kampagne 19. Mai” gegründet. Wir erachten die Anklage
der Staatsanwaltschaft als skandalös, da sie einen massiven Angriff auf
das Demonstrationsrecht darstellt. Ebenso kritisieren wir generell die
Auflagenpraxis der Behörden.

Regelmäßig intervenieren die Polizeibehörden bereits im Vorfeld und
beschränken mit einer Vielzahl von Auflagen die Ausdrucksmöglichkeiten
einer Demonstration erheblich.
Dies sieht der Anwalt des Angeklagten, Martin Heiming, ähnlich:

„Die Polizei hat vornehmlich die Aufgabe, die Ausübung des Grundrechts zu
gewährleisten, nicht aber einzuschränken. Dies gilt insbesondere auch für
das Ordnungsamt bei der Belegung einer Demonstration mit Auflagen. Gerade
im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen Repression, die jetzt
ihrerseits wiederum selbst Ziel von Repression ist, erscheint es wichtig,
an diese verfassungsrechtlichen Grundsätze zu erinnern.“

Karin Binder (MdB, DIE LINKE), die mit einem eigenen Aufruf zur Teilnahme
an der Demonstration warb und die “Kampagne 19. Mai” unterstützt, bringt
ihr Unverständnis über die Strafverfolgung des Anmelders zum Ausdruck:

„Der Vorwurf, der Anmelder habe nicht verhindert, dass Auflagen verletzt
worden seien, ist nach meiner Auffassung konstruiert."

und weiter:

“Es ist für mich nicht verwunderlich, dass unter solcher Bedrängnis
Spannungen aufkommen. Aus meiner Sicht sind diese Versuche der Behörden
kontraproduktiv und tragen in keiner Weise zu einem friedlichen Verlauf
einer Demo bei. Sie verursachen im Gegenteil unnötige Reibung und
Provokation.”

Die aktuelle Anklage treibt die Aushebelung des Demonstrationsrechtes auf
die Spitze.

Veranstaltung

Auf einer Veranstaltung des Karlsruher G8 – Aktionsbündnisses wird sich
die “Kampagne 19. Mai” erstmals vorstellen. Zudem wird Rechtsanwalt Martin
Heiming neben unserem Fall auch über die erfolgreiche Gegenwehr gegen
Repression im Zusammenhang mit dem G8 – Gipfel berichten. Außerdem wird
der Dokumentarfilm „Das war der Gipfel" von Martin Kessler gezeigt.

Zeit und Ort:
Mittwoch, 13. Februar um 19.30 Uhr in der Gaststätte Walhalla
Augartenstr. 27 in Karlsruhe

Pressekontakt:

Weitere Informationen zur “Kampagne 19. Mai” finden Sie unter
http://www.kampagne19mai.de – mehr zur Demonstration unter
http://19mai.de.vu

Das vollständige Interview mit Karin Binder und die Stellungnahme des
Rechtsanwalts Martin Heiming ist in unserem Kampagneninfo#1 enthalten.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne unter unserer Kontaktadresse
kampagne19mai@querfunk.de zur Verfügung. (Mobil-Tel.: 0177 – 35 18 005)

Source: email