Rostock (dpa/mv) - Die gerichtliche Aufarbeitung der Anti-G8- Proteste Anfang Juni in Rostock geht weiter. Ende Februar muss sich am Amtsgericht ein 25-jähriger Mann aus Süddeutschland verantworten, der auf dem Weg zu einer Demonstration mit einer Taucherbrille im Rucksack angetroffen wurde. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wollte er diese zum Schutz gegen Tränengas aufsetzen. Das Tragen von «Schutzwaffen» werde als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gewertet. Ende 2007 war ein 19-Jähriger freigesprochen worden. Dessen mitgeführter Beißring wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls als Schutzbewaffnung eingestuft. Dem folgten die Rostocker Richter nicht.
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