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2007-11-21

Strafanzeige gegen verantwortliche Polizisten wegen Freiheitsberaubung

Sammelklagen gegen willkürliche und menschenunwürdige Inhaftierung während des G8-Gipfels

14 GlobalisierungskritikerInnen aus Hamburg, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern haben beim Verwaltungsgericht
Schwerin Klage wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung, unmenschlichen
Haftbedingungen und Verweigerung von Anwaltskontakten während ihrer
Inhaftierung anlässlich des G8-Gipfels eingereicht. Zudem wurde
Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung u.a. gegen den Leiter der
Gefangenensammelstellen KOR Krense gestellt. Die KlägerInnen gehören zu
einer Gruppe von insgesamt 193 Personen, die während der Proteste gegen
den G8-Gipfel am 7. Juni 2007 in der sog. “Kühlung”, einem Waldstück bei
Wichmannsdorf nahe Heiligendamm, von der Polizei festgenommen worden
waren.

Bild: Daniel Rosenthal

Hintergrund: Nachdem am frühen Morgen des 7. Juni 2007 auf einer Straße
zwischen den Ortschaften Kühlungsborn und Kröppelin von Unbekannten eine
brennende Barrikade errichtet worden war, ließ die Polizei ab 7.30 Uhr
in den umliegenden Waldstücken wahllos alle Personen verhaften, die sich
auf dem Weg zu Protestaktionen gegen den G8-Gipfel befanden. Obwohl sich
aus den Akten ergibt, dass ein Eilrichter bereits gegen 15.30 Uhr für
etliche der Betroffenen ausdrücklich die sofortige Freilassung verfügt
hatte, wurden sie teilweise bis in die Nachtstunden des Folgetages in
Käfigzellen der BAO Kavala festgehalten.

“Laut Aktenlage hat sich die Polizeibehörde Kavala damit sogar über
gerichtliche Entscheidungen hinweg gesetzt,” kritisiert Rechtsanwältin
Karen Ullmann.

Sie hat wegen dieser Vorgänge bereits am 14. August 2007 Strafanzeige
u.a. wegen Freiheitsberaubung gegen die verantwortlichen Polizeibeamten
— u.a. gegen KOR Krense als Leiter der Gefangenensammelstellen – bei
der Staatsanwaltschaft Rostock erstattet.

Unmittelbar nach dem G8-Gipfel leitete die Polizei gegen alle 193 in der
“Kühlung” festgenommenen GlobalisierungskritikerInnen ein Strafverfahren
wegen “gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr” (§ 315 b StGB) ein.
Die Verfahren wurden jedoch bereits im September 2007 durch die
Staatsanwaltschaft Rostock wieder eingestellt. Begründet wurde dies mit
der ausdrücklichen Feststellung, dass alle Personen in dem Waldstück
festgenommen wurden, ohne dass irgendein Bezug zur Errichtung der
Straßenblockade bestand.

Mit den nun gemeinsam eingereichten Klagen setzen sich die Betroffenen
zur Wehr. Sie wollen zum einen gerichtlich festgestellt wissen, dass die
Freiheitsentziehungen rechtswidrig waren. Denn: “Das Vorgehen der BAO
Kavala war willkürlich und ohne jede Tatsachengrundlage und wurde dann
auch noch trotz gegenteiliger Richterentscheidungen fortgesetzt,” so
Rechtsanwältin Britta Eder.

Zum anderen soll die Menschenunwürdigkeit der Unterbringung und die
Vereitelung von Rechtsschutz durch die BAO Kavala gerichtlich
festgestellt werden, insbesondere:

  • die stundenlange Unterbringung mit bis zu 50 Gefangenen unter
    Aufhebung jeglicher Privatsphäre in teilweise durchgehend
    beleuchteten und videoüberwachten Käfigzellen;
  • die ebenso rechtswidrige wie schikanöse Fesselung von Gefangenen
    mittels sog. Kabelbinder selbst in den Käfigzellen
  • und die Verweigerung von Telefonaten zur Kontaktaufnahme mit
    RechtsanwältInnen.

Bereits während des G8-Gipfels waren die Haftbedingungen in den
Gefangenensammelstellen vom Anwaltlichen Notdienst und verschiedenen
Menschenrechtsgruppen kritisiert worden.

Neben der Rehabilitierung der Betroffenen geht es bei den
Feststellungsklagen auch um die Desinformationspolitik seitens der BAO
Kavala und des Schweriner Innenminister Lorenz Caffier (CDU).
Insbesondere Innenminister Caffier hatte nach dem G8-Gipfel mehrfach
gegenüber Medien und Parlamentsausschüssen versucht, die
Massenverhaftungen als legitim darzustellen, die unmenschlichen
Haftbedingungen zu bagatellisieren sowie die Fesselung in den
Gefangenensammelstellen und die Verweigerung von Anwaltskontakten zu
leugnen.

“Eine ernsthafte parlamentarische Aufarbeitung der vielfältigen
Grundrechtsverstöße anlässlich des G8-Gipfels hat bislang nicht
stattgefunden und war offensichtlich nicht gewollt. Es ist leider einmal
mehr an der Justiz, der Politik die rechtsstaatlichen Standards
aufzuzeigen. Wir hoffen daher auch, dass sich das Verwaltungsgericht
zügig mit den Sachverhalten befasst,” sagt Rechtsanwalt Carsten Gericke.

Source: Pressemitteilung