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2007-11-20

Klage gegen Haftbedingungen während des Gipfels

Schwerin. Mehrere Demonstranten, die am Rande des G-8-Gipfels festgenommen worden waren, klagen beim Verwaltungsgericht Schwerin wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung, unmenschlichen Haftbedingungen und Verweigerung von Anwaltskontakten.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Dienstag den Eingang von vier Klagen. Zehn weitere Klagen sind nach Angaben der Anwälte der G-8-Gegner auf dem Weg. Die Demonstranten werfen der Politzei vor, mit bis zu 50 Personen in durchgängig beleuchteten «Käfigzellen» festgehalten worden zu sein. Zudem seien ihre Hände mit Kabelbindern gefesselt gewesen, und es sei ihnen nicht möglich gewesen, mit einem Rechtsbeistand zu telefonieren.

Die Kläger gehören zu einer Gruppe von 193 Demonstranten, die am 7. Juni in einem Waldstück in der Nähe des G-8-Tagungsortes Heiligendamm festgenommen wurden, nachdem auf einer Straße eine Barrikade errichtet und angezündet worden war. Sämtliche Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurden im September eingestellt. Das Vorgehen der Polizei sei «willkürlich» gewesen, so eine der Rechtsanwältinnen.

Blockade

Im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel hat die Staatsanwaltschaft Rostock 1265 von insgesamt 1474 Ermittlungsverfahren inzwischen erledigt. In 147 Fällen wurde Anklage erhoben. 41 Angeklagte wurden bereits zu Geldstrafen, drei zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Eine Vielzahl der Ermittlungsverfahren wurden wegen schlechter Beweislage oder geringfügiger Schuld eingestellt oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Source: afp