Bis vorgestern wurden bei der Staatsanwaltschaft Rostock 1449 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel registriert. Davon sind 1232 Verfahren erledigt worden. Dabei wurden in 146 Verfahren Anklagen erhoben bzw. verfahrensabschließende Anträge gestellt. Bei den Tatvorwürfen geht es hauptsächlich um Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Bislang haben die Gerichte Strafen verhängt, die zwischen Geldbußen und Freiheitsstrafen von elf Monaten liegen. Häufig wurden Verurteilungen zur Bewährung ausgesetzt. Bis Ende 2007 wird mit etwa 500 weiteren Ermittlungsverfahren gerechnet.
Source: Ostseezeitung