Heute fanden zwei Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Rostock wegen der Ausschreitungen vom 2. Juni im Rostocker Stadthafen statt. Ein 20-jähriger Spanier und eine 22-jährige Deutsche waren in einem beschleunigten Verfahren jeweils zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurden. Beide hatten die Urteile angefochten, so dass es heute im Saal 035 zu einer erneuten Verhandlung kam.
Das erste Verfahren dauerte nicht viel mehr als halbe Stunde. Das Urteil wurde aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen. Der aus Saragossa stammende Spanier war in seinem ersten Verfahren am 06.06.07 verurteilt wurden. Die Kammer monierte die fehlende Zuständigkeit.
So war der junge Mann von einem Strafrichter verurteilt worden, gleichzeitig stand jedoch eine Zuständigkeit des Jugendgerichtes im Raum. Da aus den Protokollen und dem Urteil nicht genau hervorging in welcher Funktion der Richter urteilte, wurde nun eine Neuverhandlung beschlossen. Die Staatsanwaltschaft scheiterte damit mit ihrem Versuch, das Urteil zu berichtigen. Stattdessen setzte sich die Verteidigung mit ihrer Linie durch. Denn auch das Gericht sah in dem bisherigen Procedere einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Strafprozessordnung.
Im zweiten Prozess zeigte sich die Angeklagte weitgehend geständig. Sie räumte ein, aus einer unfriedlichen Menge heraus einen Stein in Richtung Polizei geschleudert zu haben. Dank Videobeweis und der Aussage des 27-jährigen Polizeibeamten Stefan Golz galt der Tatvorwurf bereits vor der Verhandlung als unstrittig. Spannend hingegen war die Frage inwieweit die zur Zeit arbeitslose Frau mit einer Aussetzung zur Bewährung rechnen konnte. Besonders bemerkenswert war ferner, dass auf dem Polizeivideio deutlich ein Übergriff des festnehmenden Beamten der 23. Einsatzhundertschaft aus Berlin dokumentiert worden war. Die währendder Flucht vor den anrückenden Beamten gestrauchelte Angeklagte, war von noch am Boden liegende Angeklagte war mit dem Fuß in den Oberkörper getreten worden. Der Beamte rechtfertigte die Handlung, als Schockmaßnahme um die Flucht zu verhindern. Gegen ihn läuft bereits ein Ermittlungsverfahren in dieser Angelegenheit. Bei der weiter andauernde Gewalt seitens der Beamten während der Festnahme, erlitt die aus Bayern stammende Frau erhebliche Hämatome und Schürfwunden im Gesichtsbereich. Nachdem ein Arzt jedoch die Haftfähigkeit festgestellt hatte, saß sie bis zum 06. Juni 07 4 Tage in Untersuchungshaft.
Nachdem der Tathergang und ihre Täterschaft unstrittig waren, begutachtete das Gericht ausführlich alle Umstände die für und wider der Angeklagten sprachen. Dabei wurde dem Geständnis nur wenig Beachtung geschenkt, zumal die Angeklagte Reue vermissen ließ. Zu ihren Ungunsten sprach nach Auffassung des Gerichts weiter, dass die Angeklagten bereits mit ähnlichen Delikten aktenkundig geworden ist. So erhielt sie Geldstrafen nach Angriffen auf Polizeibeamten. Am 6.09. wurde sie zu einer 3 - monatigen Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem sie am 1. Mai in Nürnberg einen Beamten angegriffen hatte. Diese Vorstrafe wurde in dem Urteil einbezogen und so stand am Ende das Urteil über eine 11-monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht konnte keine günstige Sozialprognose erkennen. Allgemein wurde das Urteil nachdem Verfahrensverlauf von allen Beteiligten erwartet. In ihrem Schlusswort geißelte die Angeklagte die Politik der G8 und griff mit scharfen Worten insbesondere imperialistische Bestrebungen der G8-Staaten im Irak, Afghanistan und Tschetschenien an. Als scheinheilig bezeichnete sie die Klimapolitik der G8 sowie die Maßnahmen zur Entschuldung der 3. Welt.
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