Die Polizei wirft fast 100 Menschen vor, während des G8-Gipfels eine Autobahn lahmgelegt zu haben. Aber wer bremst, blockiert noch nicht, sagt die Rostocker Staatsanwaltschaft. VON ULRICH SCHULTE
Die Bundesautobahn 19 hat bei Rostock in Höhe von Kilometer 96,5 zwei Spuren. Viel Platz zum Ausweichen gibt es nicht. Für Demonstranten, die eine Autobahn lahm legen wollen, ist es eine gute Stelle. “Ein Blockieren ist bereits möglich, wenn zwei Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit bis zum Stillstand verringern.” Diese Expertise stammt nicht aus einem Internetaufruf einer linken Gruppe oder verspäteter G8-Gegner. Sie kommt aus der Feder eines Rostocker Staatsanwalts.
Die Behörde nutzt ihre Ortskenntnis, um die Geschichte einer aufsehenerregenden Protestaktion während des G8-Gipfels im Juni neu zu schreiben. In einer Verfügung, die der taz vorliegt, erklärt sie das Strafverfahren gegen fast 100 G8-Gegner für nicht zulässig: Die Polizei habe “pauschalisiert und ohne genaue Ermittlungen” Strafanzeige erstattet. Seine juristische Watsche verbindet der Staatsanwalt auf fünf Seiten mit süffisanter Nachhilfe in Sachen Blockadetaktik.
Aber von vorne: Am Morgen des 6. Juni bremsten zwei Autos auf der Autobahn in Richtung Rostock, sodass kein Wagen mehr vorbeikam. Die herbeigeeilten Beamten der Polizei-Sondereinheit Kavala leiteten gegen 10.30 Uhr allerdings ganze 23 Autos auf den nächsten Parkplatz um – selbst verteilt auf zwei Spuren ist das eine lange Schlange. Polizisten zerrten die 98 Insassen heraus und fesselten sie. Die angeblichen G8-Störer wurden in eine Gefangenensammelstelle transportiert, die meisten kamen erst spät in der Nacht wieder auf freien Fuß. Die Polizei zeigte später alle Festgenommenen an – wegen gefährlichen Eingriffs in den Verkehr und Nötigung. “Die Leute waren ohne jeden Anlass über 15 Stunden in Haft, ohne dass Anwälte mit ihnen reden durften”, erzählt die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat, die mehrere Betroffene vertritt.
Staatsanwalt und Rechtsanwältin stellen sich ganz ähnliche Fragen: Warum sollen 23 Fahrer gleichzeitig abgebremst haben? Könnten Nummer 3 bis Nummer 23 nicht auch gezwungenermaßen aufs Pedal getreten haben? Sind die mutmaßlichen Nötiger in Wirklichkeit Genötigte? Wie können Leute, die auf Rückbank oder Beifahrersitz gesessen haben, der Mittäterschaft schuldig sein? Indem sie dem Fahrer die Augen zuhielten? “Es hätte ermittelt werden müssen, ob es einen gemeinsamen Tatbeschluss gab”, schreibt der Rostocker Staatsanwalt. Selbst wenn die Hintenstehenden mit der Blockade symphathisiert hätten, “haben sie sich dann nicht aktiv beteiligt, waren aber auch nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass weitergefahren wird.”
Auch sind sich Juristen keineswegs einig, ob eine Autobahnblockade tatsächlich eine Art von Gewalt darstellt. Ziel des Ausbremsens war es “mit demonstrativen Blockaden” zu verhindern, dass Delegationsteilnehmer zum Tagungsort in Heiligendamm gelangen, schreibt der Staatsanwalt. Die Aktivisten hätten niemanden schädigen wollen, die Blockade sei sehr kurz gewesen und die von der Polizei vertretene Auffassung, die Protestler hätten Gewalt ausgeübt, sei unter Juristen heftig umstritten – und in diesem Fall nicht haltbar.
Für Anwältin Donat ist der massive Polizeieingriff Taktik: “Die mussten ihre völlig überzogenen Gewaltprognosen rechtfertigen”, sagt sie. “Sie haben eben so viele Übeltäter von der Straße gepflückt wie möglich. Da reichte schon eine schwarze Jacke als Grund.”
In diesen Wochen beginnen viele G8-Prozesse, mit “hunderten Verfahren” rechnet die Prozessbeobachtungsgruppe. Von offizieller Seite war kein Kommentar zu der angeblichen Massenblockade zu bekommen. Die Kavala-Einheit ist längst aufgelöst, laut einer Sprecherin des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist seitens der Polizei keine Stellungnahme zu erwarten: “Das ist schwierig. Da gibt es keinen Ansprechpartner mehr.”
Source: www.taz.de