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2007-08-24

OZ: G8-Gipfel belastet Justiz noch Jahre

Acht Staatsanwälte und eine Sonderkommission der Polizei sind mit der Aufarbeitung zahlreicher strittiger Fälle beschäftigt.

Rostock (OZ) Zwei Monate nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm rollt eine Prozesslawine auf die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zu. Nach Angaben der Rostocker Staatsanwaltschaft sind etwa 1100 Verfahren bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Bearbeitung. Die meisten richten sich gegen G8-Kritiker. Hauptvorwürfe sind neben Landfriedensbruch und Körperverletzung der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

43 Verfahren richten sich gegen Beamte. Dabei geht es nach Angaben des Sprechers der Rostocker Staatsanwaltschaft, Peter Lückemann, hauptsächlich um Vorwürfe der Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit der Unterbringung in Gefangenensammelstellen und Körperverletzung im Amt sowie das „Entern“ eines Greenpeace-Bootes vor Kühlungsborn.

Wie viele der laufenden Verfahren letztlich vor Gericht landen werden, sei unklar, sagt Lückemann. An der Behörde sind acht Staatsanwälte nur mit der Bearbeitung der G8-Fälle beauftragt.

Parallel dazu ermitteln Polizeibeamte seit dem 1. August in einer Sonderarbeitsgruppe „Folgemaßnahmen“.

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Deren Aufgabe ist es, das während der Demonstrationen aufgenommene Video- und Bildmaterial auf strafbare Handlungen auszuwerten.

Mit dem Abschluss dieser Auswertung werde, so Lückemann, nicht vor November gerechnet. Danach könne es noch einmal bis zu 2000 weitere Verfahren geben.

Mit den Aussagen von zwei Zivilpolizisten hat gestern vor dem Rostocker Amtsgericht der jüngste Prozess im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel begonnen. Im Verfahren ist ein 35-jähriger Mann wegen eines Steinwurfs bei der Anti-G8-Demonstration Anfang Juni in Rostock angeklagt.

Ein Bayreuther Polizist sagte aus, er habe den maskierten und mit einer markanten Tarnjacke bekleideten Mann beim Stadthafen beobachtet, wie er zunächst einen Bierbecher und später einen faustgroßen Stein in Richtung einer zehn Meter entfernten Polizeigruppe geworfen habe. Während der Becher einen Polizisten getroffen habe, habe der Stein sein Ziel verfehlt. Der Angeklagte wollte sich nicht zur Sache äußern. Der Prozess wird am Donnerstag mit der Aussage des Polizisten fortgesetzt, der den Angeklagten festgenommen hat.

Im Fall des Bremer Zivilpolizisten, der am 7. Juni bei einer Demo an der Doberaner Rennbahn als sogenannter „Agent Provocateur“ enttarnt wurde, seien die Ermittlungen inzwischen wieder eingestellt worden. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben, so Lückemann. Demonstranten hatten behauptet, der Zivilpolizist habe zu Steinewürfen aufgerufen.

Auch die umstrittenen Tornado-Einsätze beim Gipfel werden gerichtlich aufgearbeitet. Drei Betroffene, die im Camp Reddelich nahe dem Tagungsort gefilmt worden seien, hätten Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht, teilte der Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans mit. Die Klage stütze sich im Wesentlichen auf das Grundgesetz.

Source: OZ Freitag, 24. August 2007