Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren der Klage des Demonstrationsbündnis der morgen in Berlin stattfindenden bildungspolitischen G8-Demonstration in einem von drei Klagepunkten teilweise Recht gegeben. Laut Demonstrationsauflagenbescheid des Berliner Staatsschutzes ist es den TeilnehmerInnen unter anderem untersagt, (Arbeits)schuhe mit so genannten Stahlkappen zu tragen. Ebenfalls verboten ist das Mitführen von seitlich getragene Transparente mit einer Länge von mehr als 150cm. Die Polizei verlangt darüber hinaus einen namentlich erfassten Verantwortlichen für jeden eingesetzten Lautsprecherwagen.
Das Verwaltungsgericht hat nun in einem einstweiligem Rechtsschutz-Verfahren vor wenigen Minuten die Auflage zu den seitlich mitgeführten Transparenten abgeändert. Das Gericht äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit bezüglich der Auflage des Mitführens von Transparenten oder Plakaten mit einer Länge von mehr als 150 cm. Diese dürfen nun eine Länge von bis zu 250 cm haben. Die beiden weiteren Auflagen bleiben bestehen. Das Demonstrationsbündnis versteht die Auflagen nach wie vor als gravierende Eingriffe in das Demonstrationsrecht. Das Klagen in einer höheren Gerichtsinstanz noch vor Beginn der Demonstration ist aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich. Dies liegt daran, dass der polizeiliche Auflagenbescheid erst vor zwei Tagen zugestellt wurde, die Demonstrationsanmeldung lag der Polizei bereits seit mehr als 3 Woche vor.
“Es gibt einen verantwortlichen Demonstrationsanmelder. Die zusätzliche Benennung von Wagenverantwortlichen können wir uns vor allem mit einer Leidenschaft zum Datensammeln erklären. Die beiden anderen Auflagen dienen unserer Ansicht nach lediglich dazu, friedliche Proteste zu kriminalisieren. Stahlkappenschuhe müssen von vielen ArbeiterInnen beruflich getragen werden, andere wiederum tragen sie aus Modegründen. Menschen werden somit daran gehindert, sich spontan einer vorbeiziehenden Demonstration anzuschließen. Oder sie laufen Gefahr, in polizeilichen Gewahrsam genommen zu werden, wegen eines angeblichen Vergehens, dessen sie sich vermutlich nicht bewusst sind“, so Pablo Hermann von der Berliner Landes-ASten-Konferenz. “Mit unserer Demo wollen wir doch die Menschen auf der Straße und in den Cafés zu erreichen. Dass wir hierbei lediglich Schlagwörter auf Transparente schreiben dürfen, weil lesbare längere Aussagen keinen Platz finden, ist für uns ebenfalls nicht hinnehmbar“, empört sich Hermann weiter.
Am 26. Mai 2007 finden in Berlin und Hamburg Großdemonstrationen gegen die Bildungspolitik der G8 statt. Durch diese bundesweit mobilisierten Demonstrationen soll die G8-Bildungspolitik symbolisch in die Zange genommen werden. Der 26. Mai wird als Aktionstag für freie Bildung vorläufiger Höhepunkt der bildungspolitischen Proteste gegen G8-Gipfel im mecklenburg-vorpommerischen Heiligendamm. Nicht nur SchülerInnen und Studierende rufen zur aktiven Teilnahme an der Demonstration auf. Auch Auszubildende, LehrerInnen, Beschäftigte aus dem Wissenschaftsbereich, Gewerkschaften sowie globalisierungskritische und antifaschistische Gruppen sind involviert. Das Demo-Bündnis setzt sich für Bildung frei von Sachzwängen und Verwertungskriterien ein. Gegen den globalen wettbewerbsorientierten Umbau von Bildung. Gegen Elitenbildung und marktorientierte Eingriffe in das Bildungsangebot.
[http://www.uebergebuehr.de]