Karlsruhe/Hamburg (dpa) – Globalisierungskritiker dürfen am Montag nicht in unmittelbarer Nähe des Treffens der EU-Außenminister mit ihren asiatischen Kollegen in Hamburg protestieren. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Sonntag die Beschwerde von Veranstaltern einer Demonstration gegen einen entsprechenden Entscheid des Hamburger Oberverwaltungsgerichts ab. Das teilte eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts am Sonntagabend mit. In dem Antrag auf einstweilige Anordnung hatten die Veranstalter gefordert, Auflagen zur Demonstrationsroute zurückzunehmen.
[Hamburger Abendblatt]