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2007-05-21

Eilantrag zum Demonstrationsverbot in Rostock-Laage beim Verwaltungsgericht

Campinski Pressegruppe
Lotta Kemper 0174-8965824
Carl Kemper 0179-3764812

Pressemitteilung

An die Redaktionen
Bündnis zur Vorbereitung des Aktionstages Rostock-Laage gegen Krieg,
Militarisierung und Folter

Berlin, den 21. Mai 2007

Pressemitteilung

Eilantrag zum Demonstrationsverbot in Rostock-Laage beim Verwaltungsgericht
Schwerin eingereicht

Mit Schriftsätzen vom heutigen Tag haben auch die Anmelder von Kundgebungen im
Bereich des Flughafens Rostock-Laage durch ihre Rechtsanwälte Hans-Eberhard
Schultz aus Bremen und Claus Förster aus Berlin bei der Polizeidirektion
Rostock (Abteilung „Kavala“) Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung erhoben
und zugleich Schrift beim Verwaltungsgericht Schwerin Eilantrag auf
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch eingereicht.

Der dem Europäischen Parlament angehörende Abgeordnete Tobias Pflüger
und der Verein „Deutscher Friedensrat e. V.“ haben den Bereich des
Flughafens Rostock-Laage als Kundgebungsort gewählt, weil an ihm wie an
keinem Ort die Verbindung zwischen Militarisierung und G-8-Politik
sichtbar wird. Der Flughafen ist ein wichtiger militärischer Stützpunkt;
zugleich werden die Staatsoberhäupter und Regierungschefs der
G-8-Staaten dort starten und landen.

Die Anmelder erklären zu dem Eilantrag:

„Wir wehren uns damit gegen den grundgesetzwidrigen Versuch über die am
16. Mai ergangene Allgemeinverfügung den Protest gegen den G8 Gipfel
auszusperren.

Die Allgemeinverfügung ist ebenso wie der Zaun um Heiligendamm eine
beredtes Zeugnis dafür, dass sich die RepräsentantInnen der G8 unter
zunehmendem Legitimationsdruck fühlen und sich des Widerstandes gegen
ihre neoliberale Politik bewusst sind.

Das flächendeckende Verbot reiht sich in die Versuche ein, über
Repressionsmaßnahmen jede Kritik und Gegenaktivität zu kriminalisieren
und Menschen davon abzuhalten vor Ort gegen Armut, Hunger und Krieg als
Folgen der Politik der G8 zu demonstrieren. Diese Strategie wird
scheitern. Jetzt erst recht! Wir bestehen auf unserem Recht, an dem Ort
zu demonstrieren, an dem die Gipfeldelegierten ankommen.

Wir werden alle juristischen Mittel einsetzen um das grundgesetzlich
verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen und die Kampagne
von Herrn Schäuble den G-8-Gipfel zur massiven Einschränkung und
Aufhebung von Bürgerinnen und Freiheitsrechten zu benutzen als das zu
entlarven was sie ist: eine Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik.

Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht müssen gerade auch in
Heiligendamm gewahrt bleiben.“

In der mit den Anlagen 57 Seiten umfassenden Antragsschrift führen die
Rechtsanwälte Schultz und Förster aus, dass dem Antrag stattzugeben ist.
Die Allgemeinverfügung ist formell und materiell rechtswidrig. Ein
Versammlungsverbot setzt nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit voraus. Diese ist nicht ersichtlich. Die von der Polizei für
ihre Gefahrenprognose angeführten Zitate sind weitgehend aus dem
Zusammenhang gerissen und ohne jeden Bezug zu den geplanten Versammlungen.

Laage

Die Allgemeinverfügung stellt eine Verletzung des Grundrechts der
Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Der
Versammlungsfreiheit gebührt für das Bundesverfassungsgericht in einem
freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang.

Die Versammlungsorte in Sichtweite zum Flughafen sind für die
VersammlungsteilnehmerInnen unabdingbar, um ihre politischen Inhalte
vermitteln zu können. Bei einer Aufrechterhaltung des Verbots können sie
ihre Versammlungen nicht durchführen. Das Interesse der TeilnehmerInnen
muss daher bei einer Güterabwägung Vorrang haben.

Zudem ist die Polizeidirektion für den Erlass überhaupt nicht zuständig.
Die vollständige Übertragung aller Aufgaben der Versammlungsbehörde
durch eine Rechtsverordnung ohne formell-gesetzliche Grundlage
widerspricht dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts.

Für weitere Informationen stehen die Anmelder und ihre Rechtsanwälte
gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Rechtsanwalt Claus Förster 030-43725028, Email: info@racf.de
Rechtsanwalt Eberhard Schultz 0421-663090, Email:
schultz@menschenrechtsanwalt.de
Deutscher Friedensrat e.V. Hans-Peter Richter 030-43671621, Email:
a-hpr@t-online.de
Tobias Pflüger MdEP im Bundestag 030-22771407, Email:
europabuero02.pds@bundestag.de
Bündnis zur Vorbereitung des Aktionstages in Rostock-Laage über
Campinski Pressegruppe – Carl Kemper 0179-3764812, Lotta Kemper
0174-8965824 Email: g8-presse@nadir.org


Images:

Laage
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