München Die Hausdurchsuchungen im Vorfeld der Siko waren (zumindest zum Teil) rechtswidrig
Am Mittwoch, den 17.01.07 durchsuchten 157 Bullen in Begleitung von 2 Staatsanwälten 11 linke Projekte, Betriebe und Privatwohnungen, verschleppten 9 Menschen zur erkennungsdienstlichen Behandlung und beschlagnahmten mindestens 12 Computer. (http://de.indymedia.org/2007/01/166564.shtml und http://de.indymedia.org/2007/01/166337.shtml). Laut der Süddeutschen Zeitung vom 10.03 beurteilte das Landgericht die Durchsuchung als „rechtswidrig“. Der Zeitung zufolge gab die zweite Strafkammer des Landgerichts 2 betroffenen Firmen recht und gab den Bullen einen Schnellkurs in Rechtskunde. Der Durchsuchungsbeschluss war auf Paragraf 102 Strafprozessordnung gestützt, der aber bezieht sich auf Beschuldigte. Die Bullen hätten Paragraf 103 nehmen müssen, der gilt für Durchsuchungen bei Dritten. Aber einerlei, denn die Voraussetzungen für den103er lagen laut Landgericht auch nicht vor. Dafür hätten die gesuchten Gegenstände, die die Cops beschlagnahmen wollten, genau bezeichnet werden müssen. Tatsächlich aber waren sie nur „umschrieben". Außerdem „muss aus Tatsachen zu schließen sein, dass diese Gegenstände aufgefunden werden können", und diese Tatsachen müssten dann auch im Durchsuchungsbeschluss genannt werden. „Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt" werden die Richter in der SZ zitiert .
Als Reaktion auf die Durchsuchungen gab kurz nach der Razzia eine Demo mit 200 TeilnehmerInnen ( http://de.indymedia.org/2007/01/166504.shtml). Für kommenden Samstag, dem Tag der politischen Gefangenen, ist in München eine weitere Antirepressionsdemo angekündigt.
http://www1.autistici.org/g8/deu/start/gegen-staatliche-repression/
[http://de.indymedia.org/2007/03/170724.shtml]