Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung einzelner Auflagen gesorgt haben.
Das Urteil des Amtsrichters Neuberth treibt die Deformierung des Versammlungsrechts auf die Spitze. Damit wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko.
Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihundertschaften zu kriminalisieren.
Kommt zur Kundgebung und begleitet den Prozess.
Alle Infos: http://kampagne19mai.de
Dienstag, 06.3.2012 8:30 Uhr Kundgebung vorm Landgericht
Prozessbeginn um 9:00 Uhr
Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
Fortsetzungstermin am 15.3.
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