Verwaltungsgericht Dresden erlaubt den Clowns bei Demonstrationen Schminken und Mitführen von Wasserpistolen
Die Rebel Clowns Army (1) ist auf vielen Demonstrationen präsent. In der Regel schminken sie sich, nähern sich Polizisten und führen Wasserpistolen mit sich, um die Polizei zu karikieren. Das alles wurde ihnen aber gerichtlich erlaubt worden, nachdem die Stadt Dresden dies zunächst untersagen wollte. Die Stadt habe aus eigener Erfahrung aber keine “konkreten Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung hochrangiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der den Aufzug begleitenden Polizeibeamten oder anderer Teilnehmer mitteilen” können, urteilten (2) die Dresdner Verwaltungsrichter am 12. Februar. Solche Anhaltspunkte waren dem Gericht auch aus anderen Orten nicht bekannt.
Bei den Geh-Denken (3)- und Antifa-Demonstrationen (4) gegen den Aufmarsch von 6.000 Neonazis in Dresden am 14. Februar ( Fast wie immer im Februar in Dresden (5)) wurden den Clowns erhebliche Auflagen erteilt. Das Ordnungsamt der Stadt untersagte den Clowns, sich den eingesetzten Polizisten auf mehr als drei Meter zu nähern. Ebenso durften keine Wasserpistolen mitgenommen werden, schließlich könnten damit “gesundheitsgefährdende Flüssigkeiten” freigesetzt werden.
Clown bei den G8-Protesten 2007. Bild: Projektwerkstatt (6)
Eine Befürchtung, die offenbar auf Fehlinformationen zu Zeiten des G8-Gipfels beruht. Die Polizei verbreitete damals die Meldung, Demo-Clowns hätten Polizisten mit Säure bespritzt. Sie stellte sich später als Seifenlauge heraus ( Opferzahlen der Randale in Rostock weit übertrieben? (7)). “Das ist ein Fortwirken der Fehlinformationen der Polizei”, kommentiert dies Rechtsanwalt Stolle vom Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) gegenüber Telepolis. “Das Ordnungsamt hätte sich besser informieren sollen.”
Auch das Schminken wollte das Amt den Clowns in Dresden untersagen. Die Rebel Clowns Army war damit faktisch von Amts wegen verboten. Begründet wurde all dies durch eine Gefahrenprognose des Ordnungsamtes. Eine, die die Anmelder der Demonstrationen nicht teilen. Sie zogen gegen die Auflage vor Gericht – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte sie für rechtswidrig.
Auflagen dürfen Demonstrationen nur auferlegt werden, wenn sie der Vermeidung unmittelbarer Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Die Erfahrungen sind jedoch andere: “Nach unserer Ansicht sind Auflagen sehr oft rechtswidrig”, sagt Anwalt Stolle. Er beobachtet, dass in jüngerer Vergangenheit vermehrt undifferenzierte Standard-Auflagen erhoben werden, wie die Begrenzung der Länge von Transparenten. “Diese Auflagen sind Ausdruck eines obrigkeitsstaatlichen Denkens. Oft führen sie zu Eskalationen bei der Versammlung, die eigentlich vermeidbar wären”, meint Stolle.
Dass die Clowns wegen des Schminkens als vermummt gelten können, ist ebenfalls gerichtlich verneint worden. “Eine strafbare Vermummung setzt voraus, dass sie auf die Verschleierung der Identität gerichtet ist und nicht nur künstlerischen Zwecken dient”, sagt Stolle. Das sah auch das Amtsgericht Rostock so: Ein Clown in Heiligendamm wurde wegen Verstoß gegen das Vermummungsverbot angeklagt – und vom Gericht freigesprochen.
“Der Versuch, die Rebel Clowns Army mit Instrumenten des Versammlungsrechts auszugrenzen, ist vorerst gescheitert”, kommentiert Stolle die Gerichtsentscheidungen. “Abzuwarten bleibt, wie die Polizei und Ordnungsbehörden in Zukunft mit Formen des kreativen Straßenprotestes umgehen werden.”
Die “Rebel Clowns Army” trat zum ersten Mal 2003 in England auf, spätestens seit dem G8-Gipfel in Heiligendamm kennt man sie auch hierzulande.
Benjamin Laufer
Links
(1) http://www.clownarmy.org/
(2) http://www.justiz.sachsen.de/vgdd/content/862.php
(3) http://www.geh-denken.de/
(4) http://dresden1302.noblogs.org/
(5) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29744/1.html
(6) http://www.projektwerkstatt.de/hoppetosse/dan/tipps_theater.html
(7) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25447/1.html