Rostock (dpa) Knapp eineinhalb Jahre nach der gewalttätigen Anti-G8-Demonstration im Rostocker Stadthafen hat das Landgericht der Hansestadt gestern einen 25 Jahre alten Steinewerfer zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann war im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht Rostock wegen schweren Landfriedensbruchs und anderer Delikte zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Im Laufe des gestrigen Prozesses beschränkte der Mann seinen Berufungsantrag auf das Strafmaß, was bedeutete, dass er die ihm zur Last gelegten elf Steinwürfe gegen Polizisten gestand. Durch diese Würfe war niemand verletzt worden. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte, der laut Gericht bei der Demonstrationen Anfang Juni 2007 „offensichtlich wie in Rage“ handelte, habe aber die Verletzung der Polizisten in Kauf genommen.
In das Urteil floss die Bestrafung für einen Einbruch in ein Gartenhäuschen erschwerend mit ein, der Beginn einer Ausbildung und positive Bewertungen von Betreuern und einer Bewährungshelferin führten wesentlich zur Aussetzung der Strafe auf Bewährung.
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