Am 28.05.2007 kam es im Hamburger Schanzenviertel nach einer Demonstration gegen den ASEM-Gipfel (Asian European Meeting) zu Ausschreitungen. Es gab Verletzte, es entstand Sachschaden und viele Menschen wurden von de Polizei in Gewahrsam gesperrt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg klagte anschließend unter anderem eine in Hamburg jahrelang auffallende Person wegen Verstoß gegen das Waffengesetz (Besitz eines Brandsatzes) und Diebstahl (Feuerlöscher, "Diesel"-Treibstoff) an.
Auf die Anklage wurde bisher nicht eingangen. Aussagen wurden nicht gemacht. Der Prozess ist öffentlich. Alle Gerichtsverhandlungen wurden von Prozessbeobachter aufmerksam verfolgt.
Am 25.04.2008 begann in Hamburg-Mitte vor dem Amtsgericht (Strafjustizgebäude Sievekingplatz 3) um 14.00 Uhr gegen Fabian M. – Name zum Schutz der Privatsphäre nur angedeutet - der Prozess:
Da mit einem schweren Strafmaß gerechnet wurde, stellte zu Beginn der Hauptverhandlung die Verteidigung den Antrag sich als Pflichtverteidiger (*http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger) zuordnen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag ab. „Es sei nicht mit einer hohen Strafe zu rechnen!“ Es könne von einer Geldstrafe ausgegangen werden. Zwei Personen die neben der Staatsanwaltschaft saßen machten sich stumm Notizen. Ohne Verzögerung kam es zur Vernehmung von drei Zeugen. Einer Tankstellenmitarbeiterin und zwei Polizisten. Die Zeugen widersprachen sich. Eine Polizeibeamtin, stellte fest, dass die Akte aus dem Polizeicomputer gelöscht worden war. Alle Aussagen ergaben zusammen, dass die Zeugen den Angeklagten nicht identifizieren und eindeitug als Mitglied einer Gruppe wiedererkennen könnten, sich aber sicher seien, dass es sich beim Angeklagten um den Täter handeln müsse. Die Polizeibeamtin bemerkte dass der permanente Einsatz sich um das Wohlbefinden anderer Gefangenen zu informieren den Angeklagten und andere Gefangene eindeutig einen Gruppe zuordnen müsse. Der Staatsanwalt setzte nach, dass die gemeinsame schwarze Kleidung eindeutiger Beweis wäre, dass es sich um eine gemeinsame Organisation gehandelt haben müsse. Die erste Zeugin, eine Tankstellenmitarbeiterin verriet dass sie nur rennende schwarz vermummte Personen gesehen hätte, da sie erst aus dem Lager gekommen wäre, als ihr Kollege sie gerufen hätte. Die Überwachungskameras an dem Tag seien ausgeschaltet gewesen. Während der Polizeioberwachmeister sich sicher sei dass der 28.05.2008 ein gewöhnlicher Dienstalltag gewesen sei, will sich seine Kollegin ganz genau an den Ausnahmezustand im Dienstplan während dem ASEM-Gipfel erinnern. Sie sprach von fließende Einsatzschichten und Chaos um sie herum. Die Situation der Festnahme wäre unübersichtlich gewesen. Anfragen ob sich die Zeugen auf den Prozess gemeinsam oder mit dem Staatsschutz zusammen auf die Verhandlung vorbereitet hätten wurden verneint.
Nach dem Anhören der Zeugen wurde eine Reihe von politischen Anträgen gestellt, die den rechtswidrigen Charakter des politischen Vorgehens und der Polizeimaßnahmen während dem ASEM-Gipfel, vor und während dem G8 - Protest in Deutschland untersuchen sollte. Sie wurden ungeprüft abgelehnt. Das Vorladen von Staatsschutz - Beamte in den Zeugenstand wurde verweigert. Der Antrag die politische Repression als bereits vorgenommene Bestrafung anzuerkennen wurde abgelehnt. Das prüfungslose Ablehnen der Anträge löste Empörung bei einigen Prozessbeobachter aus.
Die Verhandlung endete als Widerspruch zur Ablehnung des ersten Antrages auf einen Pflichtverteidiger, mit dem Schlussplädoyer des Staatsanwaltes dem Angeklagten eine Haftstrafe von mindestens 11 Monaten zu verhängen. Mildernde Umstände wären nicht zu erkennen. Die Verhandlung wurde vertagt.
Am 08.05.2008 wurde die Verhandlung fortgeführt. Die Verteidigung forderte in ihrem Pladoyer eine Freisprechung und verwies auf die bereits vorgenommene Bestrafung und den Charakter der polizeilichen Ermittlung die selbst mehrere Verstöße des geltenden Rechts darstellten. Das dem Angeklagten zugestandene Schlusswort wurde von ihm verweigert. Trotz mangelnder Beweise, gestützt auf das Vertrauen dass die Widersprüche in den Aussagen der Zeugen durch die Absicht objektiv wie möglich bleiben zu wollen zu Stande gekommen seien und die jahrelange politische Vorgeschichte, wurde der Angeklagte vom Gericht schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht betonten, dass der schwarze Kleidungsstil die Beteiligung zweifellos beweist, da diese den Angeklagten eindeutig dem linksradikalen Milieau zuweisen und seine Absichten offenlegen würde.
Wenige Wochen kurz vor Ablauf der Berufungs-Frist legte die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Berufung ein. Das Urteil wurde dadurch nicht rechtskräftig.
Das Gericht bot dem Angeklagten an, sich freizukaufen und in einem Erörterungstermin die Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Verfahrens zu überzeugen. Der Angeklagte lehnte ab. Die Staatsanwaltschaft lehnte das Verhandeln eines Kompromisses in einem „Schlichtungstermin“ ab. Es wurde zur Hauptverhandlung in Berufung geladen.
Am 17.09.2008 sollte das Berufungsverfahren in der zweiten Instanz vor dem Landgericht Hamburg fortgeführt werden. Die Gerichtsverhandlung wurde vor Beginn per Fax kurzfristig abgesagt, mit der Begründung die Schöffen seien krank geworden. Streifenwagen kreisten um das Strafjustizgebäude. Polizisten teilten angereisten Prozessbeobachter einen Platzverweis mit und hielten sie und das Gebiet in dem sie sich bewegten unter spürbarer Observation.
Am 07.11.2008 (Freitag) soll die Hauptverhandlung des Berufungsprozesses gegen den Angeklagten um 9.00 Uhr morgens im Strafjustizgebäude Sievekingplatz 3 nachgeholt werden. Aufgrund des zu erwartenden von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaßes einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr (bis zu fünf Jahren) oder im mildernsten Falle einer Bewährung werden dem Gericht zwei Schöffen zugeordnet sein.
Der weitere Prozessablauf soll nur nach einer weiteren Verurteilung und/oder Unregelmäßigkeiten im Prozessablauf bekannt gegeben werden. Eine weitere Verzögerung des Prozesses könnte alsWunsch des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft sich einer öffentlichen, rechtmäßigen Aus-einandersetzung mit der Anklage entziehen und die Motivation des Prozesses verschleiern zu wollen (fehl-)interpretiert werden oder die Unfähigkeit der Justizbehörde eine Gerichtsverhandlung Monate im Vorraus mit Ersatzschöffen zu organisieren offenlegen. Wir freuen uns auf einen belebten, konzentrierten Umgang mit diesem sehr ernsten Vorwurf gegen den Angeklagten und den im Unterton mitschwingenden Vorurteil gegen alle Personen die sich das Recht herausnehmen zu bestimmten Anlässen oder immer schwarze Kleidung tragen zu wollen.
Kontakt-Adresse (Email):
asem-hh07_soligruppe@riseup.net
Fußnote:
Ein Konsens des gesellschaftlichen Zusammenlebens:
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl
http://de.wikipedia.org/wiki/Aussageverweigerung
Ein gesellschaftlicher Konflikt des gesellschaftlichen Zusammenlebens:
http://de.wikipedia.org/wiki/ASEM
Die Art der Gesellschaftliche Auseinandersetzung sich mit diesem Konflikt auseinanderzusetzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsschutz
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewahrsam
Das neutrale Gericht die Auseinandersetzung zu bewerten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schöffen
http://de.wikipedia.org/wiki/Richter
Die Kontrahenten der Auseinandersetzung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt
http://de.wikipedia.org/wiki/Angeklagter
Die gesellschaftliche Umsetzung der aus den Konflikt entstandenen Konsequenzen, die Bewertung ob und wie die Auseinandersetzung des Konflikts den gesellschaftlichen Konsens berührt hat festzustellen. (ohne dabei die Mittel der Auseinandersetzung zu bewerten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freispruch
http://de.wikipedia.org/wiki/Verurteilung
http://de.wikipedia.org/wiki/Bewährung