2007-06-16
Rote Hilfe: G8 - Chronologie der Repression
Der G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 war nicht nur ein Kristallisationspunkt für die linke Bewegung, er stellt auch einen Höhepunkt in den staatlichen Versuchen dar, gesellschaftlichen Protest zu kriminalisieren und politische Grundrechte einzuschränken. Die Rote Hilfe e.V. veröffentlicht einen ersten Überblick über die gezielte Eskalation staatlicher Repressionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Gipfeltreffen in Heiligendamm.
Solidarisieren – Spenden – Beitreten!
Jede Menge Leute haben Strafbefehle und mehr zu erwarten! Grundsätzlich gilt der Satz: Ich verweigere jede Aussage außer zu meiner Person.
Ein bißchen mehr darf es natürlich auch sein!
Solltest Du selbst in Gewahrsam oder festgenommen worden sein: Keine Aussagen machen bevor Du nicht in Ruhe mit jemandem vom Ermittlungsausschuss (EA), der Roten Hilfe gesprochen hast. Von denen bekommst Du im “Ernstfall” auch Adressen von RechtsanwältInnen!
Der G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 war nicht nur ein Kristallisationspunkt für die linke Bewegung, er stellt auch einen Höhepunkt in den staatlichen Versuchen dar, gesellschaftlichen Protest zu kriminalisieren und politische Grundrechte einzuschränken. Die Rote Hilfe e.V. veröffentlicht einen ersten Überblick über die gezielte Eskalation staatlicher Repressionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Gipfeltreffen in Heiligendamm.
- Winter 2006/2007:
Die Bundesregierung kündigt die zeitweise Aufhebung des Schengener Abkommens und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an, um aus anderen Ländern kommende AktivistInnen an der Einreise zu hindern.
Für den direkten Schutz der “Roten Zone” um den Tagungsort werden 16.000 PolizistInnen eingeplant; bundesweit sollen 35.000 im Einsatz sein.
- Frühling 2007:
Rund um die Sicherheitszone wird mit dem Bau des 12,5 km langen und 2,5 Meter hohen Stahlzauns begonnen, der – verstärkt durch NATO-Stacheldraht und Überwachungskameras – den G8-Gipfel vom Protest abschirmen soll. Die Polizeiführung kündigt an, sämtliche Blockadeversuche verhindern zu wollen.
- 25. März 2007:
Eine kleine Gruppe von G8-GegnerInnen wird bei einer Besichtigung der Zaunanlage rund um die “Rote Zone” von einem enormen Polizeiaufgebot angehalten und kontrolliert. Alle AktivistInnen erhalten Platzverweise für die gesamte Region bis zum Ende des Gipfels.
- 9. Mai 2007:
In den frühen Morgenstunden finden in 40 Wohnungen und linken Projekten – hauptsächlich in Hamburg und Berlin, aber auch in anderen Städten – Hausdurchsuchungen statt, bei denen Berge von Unterlagen sowie zahlreiche Computer beschlagnahmt werden. Anlass ist die groteske Konstruktion der Bundesanwaltschaft, G8-GegnerInnen hätten eine “terroristischen Vereinigung” (§129a) gegründet. Dieser absurde Vorwurf, der auch in diesem Fall wieder einmal nur der Durchleuchtung von Szenestrukturen dient, lässt sich durch die riesige Razzia in keiner Weise erhärten und verschwindet danach spurlos von der Bildfläche.
Am Abend finden in zahlreichen Städten Protestkundgebungen und Solidaritätsdemonstrationen statt.
- 10.Mai 2007:
Die Stadt Rostock verbietet den für 7. Juni geplanten Sternmarsch. Die OrganisatorInnen kündigen rechtliche Schritte an.
- 11. Mai 2007:
Innenminister Schäuble kündigt den massenhaften Einsatz von bis zu zehntägiger Präventivhaft gegen GipfelgegnerInnen an, die ohne jeden konkreten Verdacht aufgrund bloßer “Einschätzungen” durch die Polizei verhängt werden kann.
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Caffier, plant die Einrichtung spezieller Gefangenensammellager sowie die Abhaltung von Schnellverfahren, bei denen die Rechte der Angeklagten stark eingeschränkt sind.
- 15. Mai 2007:
Die G8-Einsatzkoordination “Kavala” verhängt für die Zeit vom 30. Mai bis zum 8. Juni ein vollständiges Versammlungsverbot für ein 40 qkm großes Areal rund um den Tagungsort. Damit erreicht die Praxis der demonstrationsrechtsfreien Zonen eine völlig neue Dimension. G8-GegnerInnen klagen gegen diese dauerhafte Außerkraftsetzung von Grundrechten.
Nachdem am 25. Mai das Gericht in Schwerin die betroffene Zone stark eingeschränkt hatte, erklärt das OVG Greifswald am 31. Mai die polizeiliche Maßnahme für rundum gerechtfertigt. Damit ist das Recht auf Versammlungsfreiheit mehrere Tage lang für den ganzen Großraum aufgehoben.
- 22. Mai 2007:
Es wird bekannt, dass die Ermittlungsbehörden in mehreren Fällen G8-Gegnerinnen zur Abgabe von Geruchsproben für Spürhunde gezwungen haben. Nicht einmal die Bundesanwaltschaft kann bei dieser Repressionsmaßnahme juristisch verwertbaren Beweiszweck feststellen.
- 23. Mai 2007:
Die Polizei bestätigt, dass sie über einige Zeit hinweg die Briefpost von Anti-G8-AktivistInnen in Hamburg kontrolliert hat. Sie begründet diesen einschneidenden Grundrechtsverstoß mit der Suche nach einem Bekennerschreiben für militante Aktionen in den vergangenen Wochen.
- 28. Mai 2007:
Eine Demonstration gegen den ASEM-Gipfel in Hamburg wird von den Einsatzkräften behindert und mehrfach angegriffen. Letztlich entschließen sich die OrganisatorInnen, die Veranstaltung abzubrechen. Auch nach der Auflösung der Demo attackiert die Polizei auf dem Heimweg befindliche Gruppen mit Wasserwerfern und nimmt AktivistInnen fest. Am Rande der Veranstaltung greifen PolizeibeamtInnen eine Rechtsanwältin an, die rechtlichen Beistand leisten will.
- Ende Mai 2007:
Über Wochen hinweg sind die AktivistInnen, die rund um Heiligendamm die Camps vorbereiten, Schikanen, ständigen Kontrollen und permanenter Überwachung durch die Einsatzkräfte ausgesetzt.
Kurz vor Beginn des Gipfels wird eine neue “Sicherheitspartnerschaft” der Polizei mit einem privaten Unternehmen sichtbar: die Deutsche Bahn AG weigert sich, in der Zeit der Proteste Fahrräder nördlichen Mecklenburg-Vorpommern zu transportieren. Außerdem wird das DB-Personal verpflichtet, größere “verdächtige” Reisegruppen bei der Polizei zu denunzieren.
- 31. Mai 2007:
Auf Betreiben des Bundeskriminalamts entzieht das Bundespresseamt ohne Angabe von Gründen einigen linken und liberalen JournalistInnen die Akkreditierung für den G8-Gipfel und schließt sie somit von der Berichterstattung vor Ort aus. Alle Betroffenen hatten zuvor die große Razzia im Mai und andere Repressionsmaßnahmen kritisiert.
- 1. Juni 2007:
Das durch das Schengener Abkommen eingeführte System der offenen Grenzen wird für die Zeit während des Gipfels außer Kraft gesetzt. Bei Grenzkontrollen werden einige aus anderen Ländern kommende AktivistInnen an der Einreise gehindert.
Die Polizei beschlagnahmt massenhaft Fahrräder von anreisenden GipfelgegnerInnen.
Das OVG Greifswald bestätigt das Verbot des Sternmarschs mit der Begründung, die Demo könne von den Regierungschefs als “unfreundlicher Akt” wahrgenommen werden.
- 02. Juni 2007:
Das Bundesverfassungsgericht hebt das Verbot der antifaschistischen Demonstration in Schwerin nicht auf, die sich gegen einen “Anti-Globalisierungs”-Naziaufmarsch richtet. Damit bleiben beide Demos verboten. 150 AntifaschistInnen, die trotzdem nach Schwerin gefahren sind, werden in Gewahrsam genommen. Die NPD kann dagegen ungehindert in verschiedenen Städten kleinere Demonstrationen abhalten (unter anderem am Brandenburger Tor).
Am Nachmittag findet die große Anti-G8-Demonstration mit 80.000 TeilnehmerInnen in Rostock statt, die von Anfang an polizeilichen Provokationen ausgesetzt ist. Schließlich nimmt die Polizei die Beschädigung eines auf der Route geparkten Einsatzfahrzeugs zum Anlass, um die Demo massiv anzugreifen. Auf die militante Gegenwehr eines Teils der AktivistInnen reagiert die Polizei mit dem permanenten Einsatz von Wasserwerfern, Tränengas und brutalen Schlagstockattacken. Hunderte GipfelgegnerInnen werden verletzt, etwa 170 Menschen in Gewahrsam genommen. RechtsanwältInnen und DemosanitäterInnen, die den Festgenommenen helfen wollen, werden von der Polizei behindert und bedroht.
- 3. Juni 2007:
Nachdem die Polizei ursprünglich von ca. 140 verletzten BeamtInnen gesprochen hatte, korrigiert sie gegenüber der Presse die Zahl um ein Vielfaches nach oben: an die 500 PolizistInnen hätten demnach Verletzungen erlitten, was sich später als pure Propaganda erweist: der weitaus größte Teil der Verletzungen bestand aus blauen Flecken und Reizungen durch das selbst versprühte Tränengas, ein einziger Polizist musste stationär behandelt werden. Die Medien behalten die ursprünglichen Polizeiangaben dennoch bei.
- Die Polizei hindert die AnwältInnen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), mit ihren MandantInnen Kontakt aufzunehmen, indem sie den in Gewahrsam genommenen AktivistInnen die ihnen zustehenden Anrufe verweigert und die JuristInnen in den Gefangenensammelstellen behindert.
Bildzeitung und Spiegel überbieten sich in reißerischer Propaganda über die “Orgie der Gewalt” in Rostock. Einige SprecherInnen von Anti-G8-Organisationen distanzieren sich unter dem Druck von Polizei und Medien von nicht näher bestimmten “Autonomen” und fordern gar dazu auf, sie bei der Polizei zu denunzieren.
Die Polizeigewerkschaft NRW fordert den Ausschluss Heiner Geißlers aus der CDU. Dieser hatte in einer Fernsehdiskussion gesagt: “Wenn ich demonstriere, dann nehme ich ein Grundrecht wahr. Wenn mich einer anfasst, dann schlage ich zurück – und wenn es ein Polizist ist: dann schlage ich zurück”. MdB Petra Pau kommentiert: “Es gibt im Grundgesetz ein Demonstrationsrecht, aber keine Anfasspflicht. Das gilt meines Wissens auch für CDU-Mitglieder.”
- 4. Juni 2007:
Das OVG Greifswald erlaubt die für den Flughafen Rostock-Laage geplante Demo nur unter der Auflage, dass anstelle der 1500 angekündigten AktivistInnen die Zahl von 50 nicht überschritten wird. Mit dieser Zulassung einer Handvoll von Quotenoppositionellen legt das Gericht das Grundgesetz neu aus: Versammlungsfreiheit gilt, solange keineR sie nutzt.
Die Polizei setzt diese neue Linie am Nachmittag gleich in die Praxis um. Nachdem sie die Demonstration für Flüchtlingsrechte in Rostock von Anfang an durch Blockaden behindert und durch exzessive Kontrollen mehrere Stunden lang aufgehalten hat, löst sie die Versammlung auf, weil sich zu viele Menschen daran beteiligen: anstatt der angekündigten 2000 AntirassistInnen sind 8000 erschienen.
- 5. Juni 2007:
Konservative Politiker überbieten sich in absurden Vorschlägen zur Unterdrückung der Anti-G8-Proteste: Sebastian Edathy (SPD) fordert den Einsatz von Gummigeschossen gegen DemonstrantInnen, andere Abgeordnete von CDU und SPD fordern den Einsatz der Anti-Terror-Einheit GSG 9.
Das BVG bestätigt die absurden Auflagen gegen eine Mahnwache “Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost”: demnach dürfen15 Menschen teilnehmen, wenn sie 24 Stunden vorher der Polizei namentlich benannt werden. Die VeranstalterInnen sagen die Demonstration daraufhin ab.
Die Polizei lanciert die gezielte Falschmeldung, als Clowns verkleidete DemonstrantInnen hätten PolizistInnen mit Säure besprüht und 8 BeamtInnen verletzt. Im Nachhinein wird bekannt, dass es sich bei der Flüssigkeit um Orangensaft handelte.
Eine weitere frei erfundene Meldung setzt die Polizei am selben Tag in die Welt: DemonstrantInnen hätten Kartoffeln mit Rasierklingen und Nägeln gespickt, um sie als Wurfgeschosse einzusetzen. Auch dieses Gerücht verschwindet ohne Belege wieder im fantasievollen Propagandaarsenal der Polizei.
Das erste absurde Schnellverfahren findet statt: ein nicht vorbestrafter Mann aus Süddeutschland wird zu 10 Monaten Haft verurteilt, weil er Steine geworfen haben soll. Verletzt wurde niemand.
- 6. Juni 2007:
Die Bundeswehr ist im Gebiet um Heiligendamm unter anderem mit Spähpanzern und Tornados, die die Camps überfliegen, am Einsatz gegen DemonstrantInnen beteiligt, indem sie Lagebilder erstellt und diese der Polizei weiterleitet. Damit ist das grundgesetzliche Verbot des Bundeswehreinsatzes im Inneren faktisch außer Kraft gesetzt.
In weiteren 7 Schnellverfahren werden Menschen zu Haftstrafen zwischen 7 und 10 Monaten verurteilt. In den Verfahren liegen meist keine ernstzunehmenden Beweise vor, das Recht auf anwaltlichen Beistand wird nur unzureichend gewährt.
Nach wie vor verwehrt die Polizei den AnwältInnen Kontakt zu ihren MandantInnen, indem sie ihnen den Zutritt zu den Gefangenensammelstellen (GeSa) vollständig untersagt. Auch bei den Blockadeaktionen sehen sich die JuristInnen massiver Repression ausgesetzt. Immer wieder werden Mitglieder der deutlich gekennzeichneten “Legal Teams” von PolizeibeamtInnen in ihrer Arbeit behindert, bedroht und sogar tätlich angegriffen.
In der GeSa in der Rostocker Industriestraße sind jeweils bis zu 20 Menschen in offenen Käfigen eingesperrt, ohne ausreichend Decken und Nahrung, mit 24 Stunden Neonlicht und Kameraüberwachung.
Trotz Wasserwerfern und Tränengas gelingt es, den Gipfel nahezu vollständig zu blockieren. Der Tagungsort ist nur per Schiff und Hubschrauber zu erreichen. Bei einer Blockade enttarnen DemonstrantInnen mehrere Agents provocateurs. Die Polizei bestreitet den Vorwurf zunächst, muss ihn in den folgenden Tagen jedoch zunehmend bestätigen, nachdem der Presse Fotos der enttarnten ZivilbeamtInnen vorgelegt werden.
Das Bundesverfassungsgericht verbietet endgültig den großen "Sternmarsch”, der in der Nähe des Zauns stattfinden sollte. Zugleich werden alle Ersatzveranstaltungen, die für diesen Fall bereits vorsorglich in größerer Entfernung von der “Roten Zone” angemeldet wurden, ebenfalls untersagt. Damit wird die Versammlungsfreiheit sogar außerhalb des 40qkm-Gebiets ausgehebelt.
- 7. Juni 2007:
Schlauchboote von Greenpeace, die an der Küste in die Sicherheitszone eingedrungen waren, um einen Brief an die G8 zu übergeben, werden mit Kampfschiffen und Hubschraubern gejagt. Zwei Boote werden von einem Motorschiff regelrecht überfahren, die Insassen müssen vorläufig ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Repression gegen die “Legal Teams” bei den Blockaden erreicht einen neuen Höhepunkt: der Anwalt Dietmar Sasse wird von Polizisten geschlagen, gestoßen und etwa 100 Meter weit über den Boden geschleift. Im Anschluss werden er und einige seiner KollegInnen schikanösen Kontrollen unterzogen.
Mitglieder des Anwaltlichen Notdienstes demonstrieren vor der GeSa gegen die Verunmöglichung ihrer Arbeit. Die Polizei reagiert darauf mit Platzverweisen gegen die TeilnehmerInnen dieser Protestaktion. Damit stellt es einen Rechtsverstoß dar, wenn sich die RechtsanwältInnen erneut dem Ort nähern, an dem ihre MandantInnen inhaftiert sind.
Aufgrund der unsäglichen Haftbedingungen treten sechs Gefangene in Hungerstreik.
- 8. Juni 2007:
Die Abschlusskundgebung der G8-GegnerInnen wird von der Polizei massiv behindert und gestört. Die etwa 5000 DemonstrantInnen lassen sich jedoch nicht provozieren.
Im Anschluss findet eine Spontandemo mit etwa 500 TeilnehmerInnen zur GeSa in der Industriestraße statt, wo noch immer AktivistInnen unter menschenunwürdigen Haftbedingungen festgehalten werden.
Ermittlungsausschuss und Anwaltlicher Notdienst ziehen Bilanz: während der Gipfelproteste ist es zu rund 1200 Gewahrsamnahmen und Festnahmen gekommen.
Ebenso erschreckend sind die zahllosen Grundrechtseinschränkungen, vor allem bei der Versammlungsfreiheit und der Freizügigkeit, der Ausbau der Überwachung sowie die Verweigerung zentraler Rechte für Festgenommene, insbesondere des Rechts auf anwaltlichen Beistand.
- 9. Juni 2007:
August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, kündigt eine stärkere geheimdienstliche und polizeiliche Überwachung der nicht näher definierten “autonomen Szene” an.
- 13.06. 2007:
Auf die Ankündigung des Innenministeriums folgen erste Konsequenzen: In Hamburg und Schleswig-Holstein werden auf Weisung der Bundesanwaltschaft 11 Wohnungen und Objekte durchsucht. Als Begründung wird erneut eine angebliche terroristische Vereinigung aus dem Hut gezaubert. Beschlagnahmt werden hingegen in erster Linie Computer und Unterlagen, die Aufschluss über politische Zusammenhänge und Diskussionen liefern können.
bundesvorstand@rote-hilfe.de
http://www.rote-hilfe.de