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2007-05-25

Gipfelsoli Infogruppe: Landesbeauftragter für Datenschutz eingeschaltet

  • Landesbeauftragter für Datenschutz eingeschaltet
  • Erste Petitionen gegen polizeiliche Maßnahmen zum G8

Pressemitteilung 25. Mai 2007

Mecklenburg-Vorpommerns oberster Datenschützer hat erste Petitionen gegen polizeiliche Maßnahmen im Umfeld der Organisatorinnen und Organisatoren von Protestaktionen gegen den G8-Gipfel auf dem Schreibtisch.

Aufgrund einer Reihe telefonischer Beschwerden hatte sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns, Karsten Neumann, am 24. Mai mit Gipfelkritikern getroffen. Das Treffen fand in der ehemaligen Ehm-Welk-Schule in der Knud-Rassmussen-Straße in Rostock statt.

Nach umfangreicher Darlegung polizeilicher Schikanen hat Neumann eine Reihe von Einzelpetitionen aufgenommen.

Alle Petitionen beziehen sich auf polizeiliche Maßnahmen, die die Tätigkeit der Organisatoren der Proteste gezielt behindern:

  • Permanente Personenkontrollen
  • Observationen von Fahrzeugen
  • Durchsuchungen von Fahrzeugen
  • Verweigerung von Telefonaten

Die ehemalige Schule ist das Büro- und Mediencenter der G8 Protestbewegung und beherbergt Organisations- und Informationseinrichtungen. Gleichzeitig werden Übernachtungsmöglichkeiten angeboten.

Von Petenten wird angegeben, dass die Schule ständig von zivilen Einsatzkräften der Polizei observiert wird. Abfahrende Fahrzeuge werden teilweise verfolgt.

Auch die technische Überwachung von Telefonanschlüssen wird von mehreren Protestorganisatoren vermutet.

Auf dem Gelände des Camps Reddelich finden regelmäßig und manchmal mehrmals täglich und ohne Begründung Personenkontrollen durch die Polizei statt.
Die Organisatoren des Camps in Wichmannsdorf mußten Kontrollen durch schwer bewaffnete Polizisten über sich ergehen lassen.

Selbst ausländische Behörden wurden von der deutschen Polizei schon um entsprechende Mitarbeit gebeten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit läßt nun folgende Fragen prüfen:

1. ob während dieser Maßnahmen personenbezogene Daten erhoben worden sind

2. auf welcher Rechtsgrundlage diese Maßnahmen durchgeführt worden sind

3. welche tatsächlichen Anhaltspunkte diese Maßnahmen begründeten

4. welche personenbezogenen Daten erhoben worden sind

5. ob diese Daten gespeichert worden sind und

6. wann diese erhobenen Daten gelöscht werden und wie diese Löschung überprüft werden kann.

[Gipfelsoli Infogruppe]