Der Bundesgerichtshof hat die Razzien gegen G8-Gegner für rechtswidrig erklärt. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Dietmar Bartsch:
Nach der Niederlage der Bundesanwaltschaft und des BKA im Fall der 'militanten Gruppe' und des Paragrafen 129a, weist der Bundesgerichtshof die Bundesanwaltschaft nun erneut in die Schranken geltenden Rechts.
DIE LINKE begrüßt ausdrücklich die Erklärung des BGH, der die Razzien gegen G8-Gegner im Mai für rechtswidrig hält. Die, zum Teil gewaltsamen, Durchsuchungen bei Kritikern des G8-Gipfels hat DIE LINKE immer scharf verurteilt.
Der Vorwurf einer organisierten terroristischen Vereinigung war und ist aus der Luft gegriffen und sollte im Vorfeld von Merkels Gipfelbegegnung ein Klima von Angst und Verunsicherung schaffen. Es wird zunehmend zu einem Problem, dass der BGH Entscheidungen der Bundesanwaltschaft kassieren muss, um Recht und Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen.
Diese Gesellschaft braucht viel mehr an außerparlamentarischem Protest.