Seit Jahren ermittelt die Bundesanwaltschaft mit aller Härte gegen vermeintliche linke Terroristen. Nun kritisiert der Bundesgerichtshof die Praxis in ungewöhnlicher Schärfe.
Im Kosmos jener Wissenschaftler, die über das Leben in Städten forschen, gilt Matthias B. als angesehener Fachmann. Vor kurzem trat der Leipziger Politologe bei einem Kongress im kanadischen Vancouver auf und referierte über Infrastrukturprobleme in Metropolen. Doch die anschließende Diskussion driftete schnell ins Persönliche: Was da los sei in Deutschland, wollten die Kollegen wissen, mit "dieser Sache".
Matthias B., 37, trägt eine schmalrandige Brille und einen Dreitagebart. Er sitzt in Leipzig in einem Cafe und versucht, "diese Sache" zu erklären, aber es fällt ihm schwer. Unter den Augen hat er dunkle Ringe. "In so einer Lage", sagt er, "schläft man unruhig und nicht viel."
Der Akademiker gilt der Bundesanwaltschaft seit gut einem Jahr als Terrorverdächtiger; die Ermittier sind überzeugt, ihn als intellektuellen Hintermann der militanten linken Szene ausgemacht zu haben.
Seit September 2006 befindet sich B. im Visier des Bundeskriminalamts (BKA). Anlass waren, so heißt es in einem vertraulichen BKA-Auswertebericht, "Internet-Recherchen". Die Ermittier waren via Google auf einen Aufsatz über das Kosovo gestoßen, den Matthias B. 1998 in der Ostberliner Zeitschrift "Telegraph" veröffentlicht hatte. Darin kamen Wörter vor, die auch in Texten einer linksradikalen Truppe namens "militante gruppe" (,.mg") auftauchten, die sich seit 2001 zu 25 Anschlägen bekannt hat, darunter gegen Fahrzeuge von Polizei und Bundeswehr. Beim Textvergleich erschienen BKA-Beamten Wörter wie "drakonisch", .,implodiert" und "Propaganda der Tat" verdächtig.
Weil der promovierte Politikwissenschaftler zudem einen weiteren Beschuldigten persönlich kennt. wurde sein Telefon abgehört. Das Landeskriminalamt kontrollierte seine E-Mails. überwachte den Eingang seines Wohnhauses in Leipzig mit einer Videokamera und sandte einmal pro Stunde heimlich eine SMS aufs Handy um herauszufinden, wo er sich gerade aufhielt. Ende Juli, als B. in Litauen Urlaub machte, drangen Polizisten in seine Wohnung ein und durchsuchten sie.
Der Akademiker bekennt offen, "auch Leute in der autonomen Szene zu kennen". Der Bundesanwaltschaft scheint das Anlass genug, gegen ihn wie gegen mehr als 30 weitere Linke zu ermitteln - wegen des Verdachts des Terrorismus.
In einem seit den Terrorjahren der Roten Armee Fraktion (RAF) bei Linksradikalen nicht gekannten Ausmaß durchleuchten Fahnder derzeit das amorphe Milieu von Globalisierungskritikern, Autonomen und außerparlamentarischen Aktivisten. Manche Staatsschützer vermuten hier noch immer die subversivsten aller Staatsfeinde.
Allein in der Hauptstadt hat die Kripo an rund 20 Orten Videokameras installiert, darunter vor einer Bäckerei, in der zwei Verdächtige allmorgendlich Brötchen backen. Mehr als 2000 Personen tauchen in den Akten als Kontaktleute auf, in den Netzen der Fahnder haben sich auch Journalisten von Zeitungen und SPIEGEL ONLINE verfangen, deren Telefonate mit Beschuldigten mitgeschnitten wurden.
Doch was in den Amtszimmern der Ermittler begann, als sei der Staat in seinen Grundfesten bedroht, endet womöglich wie eine Farce, verglichen mit jenen Zeiten, in denen die RAF die westdeutsche Republik tatsächlich an den Rand des Staatsnotstands brachte. In den kommenden Tagen wird der Bundesgerichtshof (BGH) am Beispiel der "militanten gruppe" darüber befinden, ob die Staatsschützer übers Ziel hinausgeschossen sind - und mit Kanonen auf Spatzen gefeuert haben. Im Zentrum steht die Frage, ob im Zeitalter islamistischer Massenmörder Sabotage gegen den G-8-Gipfel oder Brandanschläge mit Sachschaden als Terrorismus zu werten sind oder als schlichter krimineller Akt.
Viel spricht dafür, dass der 3. Strafsenat des BGH unter Vorsitz von Klaus Tolksdorf zu einer zeitgemäßen Auslegung des Gesetzestextes neigt. Nach den bisherigen Beratungen. so ließen die Richter Ende Oktober Generalbundesanwältin Monika Harms in einem Schreiben wissen, sehe der Senat derzeit "nicht den dringenden Verdacht begründet", dass es sich bei der "militanten gruppe" um eine Terrorvereinigung handle. Man könne die Gruppe eher als "kriminelle Vereinigung" betrachten - und entsprechend verfolgen. Ein ähnlich skeptisches Schreiben verfassten die BGH-Richter auch im Verfahren gegen Globalisierungskritiker, mit dem Harms vor dem G-8-Gipfel Anfang Mai Furore machte.
Die Richter beziehen sich auf eine grundlegende Reform des Anti-Terror-Paragrafen 129a im Strafgesetzbuch. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte 2003 dafür gesorgt, dass etwa Brandanschläge künftig nur noch dann als Terrorismus gelten, wenn sie dazu bestimmt sind, "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern" oder auch die "Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen".
"Kleinere Sachen", so die grüne Fraktionschefin Renate Künast, sollten nicht mehr automatisch als Terrorismus verfolgt werden. "Rein untergeordnete Folgen" eines Anschlags "ohne deutlich spürbare Auswirkungen", kommentiert der am aktuellen Verfahren beteiligte Bundesrichter, Klaus Miebach, genügten jedenfalls nicht. Das Gesetz von 2003 habe "die Latte höhergelegt" , sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), "und das war absolut sinnvoll" - nur sprach es sich offenbar nicht bis nach Karlsruhe zur Bundesanwaltschaft herum.
Denn die obersten Ermittler der Republik machten weiter, als hätte es die Gesetzesreform nie gegeben. Mit den Razzien vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm verschärfte die seit 2006 amtierende Behördenchefin Harms noch den Kurs. Sie begründete die Durchsuchungen in gleich sechs Bundesländern damit, dass eine Art Zentralkomitee der autonomen Szene bundesweit für mehr als ein Dutzend Anschläge verantwortlich sei, darunter einen Brandsatz vor dem Haus von Bundesfinanzstaatssekretär Thomas Mirow in Hamburg. Man könne zwar nicht sagen, wer die Anschläge begangen habe, aber man glaube, die Drahtzieher benennen zu können: altbekannte Veteranen der Autonomenszene wie Armin Meyer, 66, aus dem brandenburgischen Niederfinow oder Fritz Storim, 68, aus Hamburg.
Von Storim, der seit den siebziger Jahren in der Anti-Atom-Bewegung aktiv ist, drei weiteren Hamburgern sowie einem Bremer nahm die Bundesanwaltschaft Geruchsproben wie weiland Erich Mielkes Stasi in der DDR. Die angeblichen Terroristen mussten jeweils elf Metallstäbe eine Minute in der Hand halten. Später beschnüffelten die Diensthunde "Branca", "Pepper", "Sunny" und "Zoey" zunächst Bekennerschreiben zu Anschlägen im norddeutschen Raum, dann die Stäbe. Enttäuscht notierte der für die Schnüffelversuche verantwortliche Hauptkommissar jedoch, dass keiner der Spürhunde ein Röhrchen der Beschuldigten angezeigt habe.
Weil die Fahnder während der Razzia Zugang zu den Unterkünften der notorisch misstrauischen Linken hatten, nutzten sie die Gelegenheit und bauten in einer der Wohnungen gleich noch eine Wanze ein. Per Lauschangriff wurde vieles aufgezeichnet, Verfahrensrelevantes war offenbar wenig dabei - nach fünf Wochen wurde das Mikrofon wieder demontiert.
Fritz Storims Freund Armin Meyer, einen pensionierten Politologen, suchten die Ermittler in dessen brandenburgischem Wohnort nahe der polnischen Grenze auf. Meyer war SPD-Mitglied, bevor er sich den Autonomen anschloss. Aus seiner systemkritischen Haltung macht er bis heute keinen Hehl: "Ich versuche weiterhin, gegen die herrschenden Verhältnisse zu kämpfen." In einem geheimen Dossier hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Meyer im März 2006 als strategischen Kopf der Szene beschrieben, weil der Linksausleger sich zusammen mit seinem Sohn Stephan, genannt "Mao", und drei weiteren Ex-Autonomen in einem Buch indirekt zu Anschlägen im Jahr 1988 bekannt hatte. Aufgrund des Dossiers begann das BKA zu ermitteln.
Beamte versteckten in Meyers Auto eine Wanze und einen Peilsender, hörten über 3000 Telefonate und rund 1300 Gespräche im Wagen ab. An eine direkte Beteiligung an Anschlägen des dreifachen Großvaters glauben allerdings nicht mal die Bundesanwälte: Aufgrund des "recht vorgerückten Lebensalters" bestünde nicht der Verdacht, dass er selbst gezündelt hätte, wohl aber, dass "jüngere Personen" aus der Szene dafür "rekrutiert worden sind", angeblich auch durch Meyer.
Welch groteske Resultate die zum Teil seit sechs Jahren andauernden Verfahren produzieren, zeigt ein Blick in die Ermittlungsergebnisse, die die Bundesanwaltschaft jetzt vorgelegt hat. So erzählte ein beschuldigter Globalisierungsgegner einem anderen am Telefon: "Ich war gestern bei Ute Zicklein essen." Die Ermittier suchten daraufhin nach einer Ute Zicklein. In Wirklichkeit hatte der Beschuldigte mit seiner Bekannten das Fleisch einer jungen Ziege verspeist.
Dass der BGH nun die prinzipielle Frage stellt, was heutzutage als Terrorismus verfolgt werden darf, haben sich die Ermittler, die nach dem Gesetz nicht nur be-, sondern auch entlastendes Material sammeln sollen, selbst zuzuschreiben. Zu exzessiv und einseitig wandten sie den Anti-Terror-Paragrafen in letzter Zeit an.
Am 31. Juli zum Beispiel stürmten Polizisten morgens um sieben Uhr mit gezogener Pistole die Wohnung des Berliner Soziologen Andrej Holm, in der auch dessen zweijährige Tochter und sein fünfjähriger Sohn schliefen. Die Beamten warfen Holm, 37, auf den Boden, fesselten seine Hände auf dem Rücken; dann spürte er einen Polizeistiefel im Nacken. In der Nacht zuvor waren drei Männer aus Berlin bei dem Versuch festgenommen worden, in Brandenburg Bundeswehrlastwagen anzuzünden - die Bundesanwaltschaft rechnet die Täter der "militanten gruppe" zu.
Die Ermittler argumentieren, dass Holm, der sich als "der autonomen Szene nahestehend" bezeichnet, im Februar und im April konspirativ mit einem der später Festgenommenen zusammentraf.
Der Soziologe saß 23 Tage in Untersuchungshaft, dann wurde der Haftbefehl vom Bundesgerichtshof aufgehoben - einen "dringenden Tatverdacht" konnten die Rotroben nicht erkennen. Die Richter belehrten die Generalbundesanwältin, aber auch den eilfertigen Ermittlungsrichter über eine Selbstverständlichkeit: Für einen Haftbefehl benötige man Tatsachen, "bloße Vermutungen genügen dagegen nicht".
Der Beschluss sei eine "ziemliche Backpfeife" für die Generalbundesanwältin, sagt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges. Der Vizevorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses und beurlaubte BGH-Richter, Wolfgang Neskovic (Die Linke), nennt die Entscheidung "fast die Höchststrafe" für Harms.
Sollten die Richter bei ihrer bevorstehenden Entscheidung über zwei weitere Haftbefehle im "mg" -Verfahren ihre Kritik erneuern, steht generell die künftige Anwendung des Paragrafen 129a in Frage. Mit seinem hohen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe, betont Anwaltskammerpräsident Filges, stelle er "die weitreichendsten Ermittlungskompetenzen bereit".
Umso mehr müsse man "bei der konkreten Anwendung im Einzelfall den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hochhalten". Wenn - wie im Fall der "militanten gruppe" oder der Globalisierungskritiker - kein Menschenleben gefährdet wurde, sei der Terrorismusvorwurf "ein zu hoher Aufhänger". Wenn man "jahrelang ermittelt und nichts findet", rügt der Standesvertreter zudem, "dann bekommt das Ermittlungsverfahren selbst schon Strafcharakter" .
Was ein BGH-Monitum bedeuten könnte, schwant mittlerweile auch der Bundesanwaltschaft. Der Terror-Paragraf wäre in der Praxis künftig "kaum mehr anwendbar", warnt die Behörde in einem Schreiben an den Bundesgerichtshof; bereits im Mai hatte Harms insistiert, dass "Leute, die aus politischen Gründen den Staat in organisierter Weise mit Gewalt überziehen", für sie sehr wohl Terroristen seien.
Dem Leipziger Wissenschaftler Matthias hat der Disput zwischen Bundesanwaltschaft und BGH bislang freilich nicht geholfen. Obwohl sich die Vorwürfe gegen ihn durch Ermittlungen nicht erhärten ließen, wird der Wissenschaftler weiter überwacht. Seine Post bekommt er mit ein paar Tagen Verzögerung, seine Bank hat ihm das Konto gekündigt, ohne Begründung.
Das BKA hat ein "Personenraster" möglicher "mg"-Mitglieder entworfen. Verdächtig ist danach, wer der Polizei bislang nicht aufgefallen ist, sich an "Basisstrukturen" beteiligt, "kein klassischer Autonomer" ist und die Fähigkeit hat, "wissenschaftlich / analytisch zu arbeiten und komplexe Texte zu erstellen". Ein Profil, das "auf jeden linken Intellektuellen" zutrifft, wie Matthias B. reklamiert. "Meine größte Angst ist", sagt der Politologe, "dass das deshalb noch Jahre so weitergeht."
DIETMAR HIPP, CAROLINE SCHMIDT, MICHAEL SONTHEIMER
Der Spiegel 47/2007, 18.11.2007
Source: einstellung.so36.net