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2001-09-30

1.423 Personen in der "Gewalttäterdatei" des BKA/ Regierung will Speicherpraxis nicht korrigieren

Zur Antwort der Bundesregierung auf die PDS-Anfrage zu den im Frühjahr errichteten sogenannten Gewalttäterdateien beim Bundeskriminalamt (BKA) erklärt die innenpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, Ulla Jelpke:

Die neuen Dateien des BKA waren von der PDS von Anfang an kritisiert worden. Unter öffentliche Kritik kamen sie beim G-8-Gipfel in Genua, als bekannt wurde, dass auch unbescholtene, von der Polizei nur verdächtigte Personen gespeichert und ihre Daten an italienische Behörden weitergeleitet worden waren. In mehreren Fällen führte die Speicherung sogar zu Ausreiseverboten.

1.423 Personen waren nach Auskunft der Regierung am 6. September in den "Gewalttäterdateien" des BKA gespeichert, davon 858 Personen in der Datei "Gewalttäter Rechts", 426 in der Datei "Gewalttäter Links" und 139 in der Datei "politisch motivierte Ausländerkriminalität". Die Speicherung erfolgte, ohne dass bis heute die Anhörung des Datenschutzbeauftragten beendet ist. Auch die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung der Länder dauert bis heute noch an.

Zu einer Korrektur der Sammelwut des BKA ist die Regierung nicht bereit. Eine "uferlose Dateneinstellung" erfolge nicht, behauptet sie.
Bei Menschen, die strafrechtlich völlig unbescholten seien, verlange das BKA-Gesetz mindestens das Vorliegen "bestimmter Tatsachen", um ihre Daten zu speichern.
Tatsächlich sind diese angeblich "bestimmten Tatsachen" in Wirklichkeit völlig unbestimmt. Das gibt die Regierung an anderer Stelle in ihrer Antwort auch offen zu. "Lebenssachverhalte und Präventionsbedürfnisse", heißt es würden sich einer "starren Einordnung grundsätzlich entziehen."
Mit anderen Worten: Gespeichert werden soll auch in Zukunft, wer der Polizei nicht passt oder ins Auge fällt. Das öffnet der Willkür Tür und Tor. Auch die Weitergabe solcher Daten an die Polizei anderer Länder und ihre Verwendung für Ausreiseverbote soll weitergehen. Auf der nächsten Sitzung des Innenausschusses wird die PDS erneut eine Korrektur dieser grundrechtswidrigen Praxis verlangen.

[Presseerklärung der PDS]