Die Abschiebungen von 40 No-Global durch das Gericht aufgehoben. Der Präfekt von Genua verurteilt, die Kosten zu tragen.
"Aus diesen Gründen werden die am 21. Juli 2001 angewandten Maßnahmen des Präfekten von Genua für ungesetzlich erklärt (...) und die Präfektur dazu verurteilt, die Kosten des Prozesses zu tragen." So endet mit der Unterschrift des Richters Di Gregorio der Urteilsspruch, der die Ausweisung einer deutschen No-Global als ungesetzlich erklärt und darüber hinaus die Präfektur zwingt, ihren Geldbeutel zu öffnen und die Gerichtskosten zu tragen. Gleich ihr, der einzige Unterschied besteht im Namen, gibt es weitere vierzig, denen das Urteil gestern ebenfalls galt, die während des G8-Gipfels festgenommen wurden. Der größte Teil von ihnen gehörte zu der Gruppe der Verhafteten während des Blitz auf die Schule Diaz.
Insgesamt also eine schöne Nachricht für die Rechtsvertreter des Genua Social Forums, für Allesandro Ballerini und Marco Vano von Genua und für den Rechtsanwalt Massimo Pastore aus Turin, die ihre Klage gegen die Abschiebungen in Genua bestätigt sahen. Diese Maßnahmen der Präfektur, bestätigte der Richter, waren ungesetzlich.
Wir erinnern, dass alle ausländischen Bürger, die während der Demonstrationen gegen den G8 Gipfels festgenommen wurden, ohne Ausnahme von der Abschiebungsverfügung getroffen wurden und ihnen für 5 Jahre verboten wurde, nach Italien einzureisen. Dies war möglich, indem die voraussichtliche Gewalttätigkeit der Teilnehmer beschworen wurde und indem man sich auf verschiedene Gesetze in einem zusammengeschusterten, für diesen Anlass erstellten Dokument berief. Der Urteilsspruch aber erinnert an den Vertrag der Europäischen Union, der jedem ihrer Bürger das Recht auf freien Aufenthalt und Reisefreiheit innerhalb ihrer Grenzen garantiert und welcher die Möglichkeit vorsieht vor den nationalen Gerichten, diesen europäischen Vertrag zum Schutz der eigenen Rechte geltend zu machen. Es ist danach möglich, ein ordentliches Gericht anzurufen, im Falle, dass der Staat einer administrativen Behörde (Im Falle Genua der Präfekt) das Recht auf Ausweisung einräumt.
Hier bestand der erste Fehlgriff der Präfektur, die in ihren Rechtshilfebelehrungen das Verwaltungsgericht als gerichtliche Beschwerdeinstanz angab. Es scheint eine Kleinigkeit, die nicht von Bedeutung ist, die jedoch unter Umständen recht negative Auswirkungen haben kann. Die Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht müssen innerhalb 60 Tagen eingereicht werden, die vor einem Amtsrichter innerhalb von 30 Tagen. Wenn die Rechtsvertreter des GSF nicht bei Zeiten den Fehler in der Ausweisungsverfügung bemerkt hätten, wären wahrscheinlich viele der Beschwerden zu spät eingegangen und daher nicht akzeptiert worden. Ein kalkulierter Irrtum? Es scheint nicht so. Eher das Ergebnis von Flickwerk, um sich ein repressives Instrument zu schaffen, das dem Betroffenen weder die Möglichkeit der Diskussion noch der Verteidigung erlaubt. Das Gerichtsurteil verkündet weiter, dass das Recht auf Reisefreiheit angetastet wurde, "das keine nationale Behörde beschränken kann und sich dabei der unmittelbaren Kontrolle der Gerichte zu entziehen versucht, wie das die Präfektur von Genua getan hat".
Doch es gab noch weitere Verfehlungen : Um einen EG-Bürger aus Gründen der öffentlichen Sicherheit auszuweisen, bedarf es der Feststellung einer Kommission beim Innenministerium, die Scajola jedoch nicht eingerichtet hat und dem entsprechend auch nicht konsultierte. "Es sein denn, wenn ein Notstand vorliegt", spezifiziert das Urteil. Doch die Verfügung des Perfekten bezog sich auf keinen Notstand. Und nun? Und nun entschied der Richter, dass die angegebenen Begründungen und d.h. die einfache Tatsache der Verhaftung unhaltbar sind. Im Übrigen, wer entscheidet, dass eine Sache dringlich ist oder nicht? Darüber wollte sich das Gericht nicht äußern. So wie es sich noch nicht geäußert hat zu den Ausweisungen der etwa ein Dutzend Nicht-EG-Bürger.
Insgesamt machen die von den Rechtsvertretern des GSF präsentierten Beschwerden mehr als hundert aus, doch die Ausgewiesenen, sagen die Anwälte, sind weitaus mehr. Nach diesem Urteil wäre es nicht verwunderlich, wenn nach diesem Urteil, die Präfektur einen Schritt zurück machte und die gesamten Ausweiseverfügungen wiederrufen würde - wenn auch nur, um Gerichtskosten zu sparen.
[Il Manifesto 09/11/01 - Augusto Boschi - Genova; Übersetzung Günter Melle; gefunden auf indymedia.de. Mehr Infos für Betroffene: Studio Legale Ballerini Vano, Sal. S. Viale, 5/2 - 16121 Genova, Telefon + Fax 010 5954200]